Anfrage von Dr. Gerd Brenner in der Ratssitzung am 02.03.2016
Anfang November ist eine Vereinbarung mit den Projektplanern des „Seasons-Projektes“ unterzeichnet worden und diese auf vier Monate befristet gewesen.
1. Wann ist das genaue Ablaufdatum?
2. Welche Entscheidungen oder Verfahrensschritte der BImA und des Projektentwicklers oder des Landes NRW sind der Verwaltung in diesem Zeitraum bekannt?
3. Welches weitere Vorgehen plant die Verwaltung?
Antwort der Verwaltung vom 08.04.2016
Projekt „Seasons“
hier: Ihre Anfrage in der 14. Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 02.03.2016
Sehr geehrter Ratsherr Dr. Brenner,
zu Ihrer Anfrage, dass Anfang November eine Vereinbarung mit den Projektplanern des „Seasons-Projektes“ unterzeichnet worden sei und diese auf vier Monate befristet gewesen und in diesen Tagen auslaufen würde, nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wann ist das genaue Ablaufdatum?
Die geschlossene Vereinbarung ist im März 2016 abgelaufen
(genaues Ablaufdatum: 06.03.16- Unterzeichnung fand am 05.11.15 statt)
2. Welche Entscheidungen oder Verfahrensschritte der BImA und des Projektentwicklers oder des Landes NRW sind der Verwaltung in diesem Zeitraum bekannt?
In diesem Zeitraum wurde durch die BImA der Verfahrensschritt der Wertermittlung für das JHQ-Gelände vorgenommen. Als Ergebnis steht eine indikative Wertermittlung, die auf der Planung Stand 12/15 der Projektentwickler aufbaut. Die Preisindikation ist jedoch keineswegs als konkretes Angebot anzusehen, da die BImA einem Verkaufsstopp mit unbestimmter Länge unterliegt, sondern dient einer ersten Preisfindung.
Der Verkaufsstopp ist bedingt durch die Ungewisse Flüchtlingssituation in Nordrhein-Westfalen. Erst wenn das Land NRW das JHQ definitiv nicht zur Unterbringung weiterer Flüchtlinge benötigt, wird seitens der Staatskanzlei die Fläche freigegeben. Dieser Zeitpunkt ist derzeit nicht absehbar.
Die Projektentwickler haben weitere Maßnahmen zur Konkretisierung des Konzeptes gemacht, um auf diese Weise zu einem aus Ihrer Sicht angemessenen Preis zu kommen. Aufgrund des Verkaufsstopps sind diese Vorstellungen aber nicht weiter in Verhandlungsrunden ausgetauscht worden.
Die Stadt Mönchengladbach hat in Ihrer Moderationsrolle versucht, die Verhandlungen zwischen den Projektentwicklern und der BImA zu koordinieren, kann aber aufgrund des andauernden Verkaufsstopps derzeit keine weiteren Aktivitäten unternehmen.
3. Welches weitere Vorgehen plant die Verwaltung?
a) Grundsätzlich muss eine Aufhebung des Verkaufsstopps erfolgen; erst dann kann weiter verhandelt werden.
b) Im Falle einer Aufhebung muss geklärt werden, ob es zu einer Einigung zwischen den Projektentwicklern und der BImA in Bezug auf den Kaufpreis kommt.
c) Seitens der Stadt Mönchengladbach ist zu prüfen, inwieweit Konzept und Preis aus ihrer Sicht realistisch sind und Basis für eine Planungsvereinbarung darstellen können.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister