Senkung der Landschaftsumlage über Nachtragshaushalt 2016 beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 02.03.2016

Beratungsgegenstand
Senkung der Landschaftsumlage über Nachtragshaushalt 2016 beim Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

1. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und die Landschaftsversammlung werden aufgefordert, einen Nachtragshaushalt für 2016 aufzustellen. Der ursprünglich verabschiedete Umlagesatz von 16,75 Prozentpunkten soll im Nachtragshaushalt um 0,25 Prozentpunkte gesenkt werden.

2. Der Oberbürgermeister soll diesen Beschluss umgehend der LVR-Direktorin und den Fraktionen in der Landschaftsversammlung zuleiten.

Begründung:
Nach eigenen Darstellungen erwartet der Landschaftsverband Rheinland (LVR) allein für das Haushaltsjahr 2016 nicht eingeplante Mehreinnahmen aus Landschaftsumlage und Schlüsselzuweisungen von etwa 93,7 Mio. Euro. Aufgrund des beschlossenen Doppelhaushaltes 2015/2016 wurde der entsprechende Umlagesatz bereits im Frühjahr 2015 festgelegt. Die deutlich gestiegenen Einnahmen geben dem LVR den Spielraum, einen Teil dieser Mehreinnahmen durch eine Umlagesenkung an die Kommunen im Rheinland weiterzugeben.

Dies ist aus folgenden Gründen möglich:

1.         Seit 2013 gestalten sich die Jahresabschlüsse des LVR positiv und sind besser als im Haushaltsplan prognostiziert. So wurden 2013 und 2014 Haushaltsüberschüsse von 8,9 Mio. Euro und von über 23 Mio. Euro erzielt. Auch 2015 zeichnet sich beim LVR ein deutlicher Haushaltsüberschuss ab.

2.         Durch die positiven Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre wird die Ausgleichsrücklage des LVR nach dem Jahresabschluss 2015 wieder auf über 100 Mio. Euro steigen. Im Gegensatz zu vielen Mitgliedskommunen ist die Finanzsituation des LVR deshalb durchaus positiv zu bewerten. Umso wichtiger ist es, dass der LVR gerade in diesen Zeiten das Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen Mitgliedskommunen maximal auslegt und diesen mehr finanziellen Spielraum gibt.

3.         Im Jahresabschluss 2014 ist es durch eine positive Haushaltsbewirtschaftung  zusätzlich gelungen, eine nicht eingeplante Rückstellung in Höhe von etwa 94 Mio. Euro für den Rechtsstreit mit den Mitgliedskommunen über die Zuständigkeit für „Integrationshilfen“ zu bilden. Im Haushaltsplan 2015/2016 wurden dafür weitere Mittel eingeplant.

4.         Während die Mehreinnahmen des LVR durch Steigerungen bei der Landschaftsumlage und Schlüsselzuweisungen tatsächlich zu erwarten sind, sind die von der LVR-Verwaltung in der Kenntnisvorlage 14/492 dargelegten Aufwandsrisiken eher hoch kalkuliert. Insbesondere im Zuge der anstehenden Entgeltverhandlungen mit den Trägern in der Eingliederungshilfe scheint es möglich zu sein, geringere Steigerungsraten als prognostiziert zu vereinbaren.

5.         Von der Verwaltung des LVR werden in der Kenntnisvorlage 14/492 ausschließlich mögliche Zusatzbelastungen dargestellt. Unklar bleibt, inwiefern andere Haushaltspositionen sich gegebenenfalls besser als prognostiziert entwickeln. Außerdem können durch eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung bzw. durch weitere Konsolidierungsmaßnahmen Einsparungen erzielt werden.

6.         Die vorgeschlagene Umlagesenkung in Höhe von 0,25 Prozentpunkten ist angesichts dieser Entwicklungen sowohl für den LVR möglich als auch für finanzschwache Kommunen im Rheinland wie Mönchengladbach dringend erforderlich. Eine Mehreinnahme in Höhe von fast 94 Millionen Euro für 2016 zu vereinnahmen, ohne dass darüber in der Landschaftsversammlung Haushaltsberatungen geführt werden, ist nicht hinnehmbar.

Bei einem Umlagesatz von 16,75 Prozent muss die Stadt Mönchengladbach insgesamt 76.967.220 Euro an den LVR überweisen; bei einer Senkung des Umlagesatzes auf 16,50 Prozent wären es nur noch 75.818.455 Euro. Die Ersparnis für die Stadt Mönchengladbach läge demnach bei 1.148.765 Euro. Die Umlagegrundlage beträgt 459.505.790 Euro.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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