Stromsperren in Mönchengladbach verhindern

Personen

Fraktionsantrag
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren: 21.09.2017
Jugendhilfeausschuss: 26.09.2017
Umweltausschuss: 27.09.2017
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 04.10.2017
Hauptausschuss: 11.10.2017
Rat: 18.10.2017

Beratungsgegenstand
Stromsperren in Mönchengladbach verhindern – Übernahme des „Saarbrücker 4-Punkte-Modells“

Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren/, der Jugendhilfeausschuss/ der  Umweltausschuss/ der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen/ der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, zur Vermeidung und Verhinderung von Stromsperren das Saarbrücker 4-Punkte-Modell zur prüfen und auf dieser Grundlage das Verwaltungshandeln der Stadt Mönchengladbach anzupassen.

Dieses Modell basiert auf einer Einwilligungserklärung des Sozialleistungsempfängers, die einen Datenaustausch zwischen dem Grundversorger NEW AG und dem zuständigen Job-Center bzw. dem Grundsicherungsträger Stadt Mönchengladbach als Sozialleistungsträger ermöglicht.

Durch diese Einwilligungserklärung wird unter Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes für diesen Sonderfall erlaubt, dass NEW AG, das Job-Center darüber informiert, wenn einem Kunden eine Stromsperre droht. Daraufhin kann das Job-Center bzw. der Sozialleistungsträger aktiv werden, um mit dem Stromkunden zu vereinbaren, z.B. im Rahmen einer Darlehnsgewährung Zahlungsrückstände zu übernehmen und damit die drohende Stromsperre abzuwenden.

Darüber hinaus sieht das System bereits im Vorfeld einer Sperrandrohung schon im Mahn-verfahren Hilfestellungen für die Stromkunden vor, so dass auch auf diesem Wege bereits frühzeitig Sperrandrohungen vermieden werden. Zusätzlich wird im Rahmen des 4-Punkte-Modells auch auf zahlreiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (z.B. Verbraucher-beratung, Schuldnerberatung, Erwerbslosenberatung etc.) frühzeitig hingewiesen.

Der Oberbürgermeister wird gebeten, dem Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung einen Bericht über den Umsetzungsstand zu geben.  

Begründung
Ende 2012 haben sich die Energie-Saar-Lor-Lux, das Job-Center Saarbrücken, der Regionalverband, der Netzbetreiber Stadtwerke Saarbrücken und die Landeshauptstadt auf ein „Saarbrücker 4-Punkte-Modell“ zur Vermeidung von Stromsperren geeinigt. Dieses Modell basiert auf einer Einwilligungserklärung des Sozialleistungsempfängers, die einen Datenaustausch zwischen dem Grundversorger Energie-Saar-Lor-Lux und dem zuständigen Job-Center bzw. dem Regionalverband als Sozialleistungsträger ermöglicht.

Durch diese Einwilligungserklärung wird unter Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes für diesen Sonderfall erlaubt, dass Energie-Saar-Lor-Lux, das Job-Center darüber informiert, wenn einem Kunden eine Stromsperre droht. Daraufhin kann das Job-Center bzw. der Sozialleistungsträger aktiv werden, um mit dem Stromkunden zu vereinbaren, z.B. im Rahmen einer Darlehnsgewährung Zahlungsrückstände zu übernehmen und damit die drohende Stromsperre abzuwenden.

Das „Saarbrücker 4-Punkte-Modell“ startete zum Jahresanfang 2013. Bis Ende 2013 hatten insgesamt 780 Sozialleistungsempfänger eine entsprechende Einwilligungserklärung unter-schrieben. In 756 Fällen konnte auf dieser Basis die drohende Stromsperre abgewendet werden. Darüber hinaus sieht das System bereits im Vorfeld einer Sperrandrohung schon im Mahnverfahren Hilfestellungen für die Stromkunden vor, so dass auch auf diesem Wege bereits frühzeitig Sperrandrohungen vermieden werden. Zusätzlich wird im Rahmen des 4-Punkte-Modells auch auf zahlreiche Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (z.B. Schuldnerberatung)  frühzeitig hingewiesen.

Bereits bei Einführung des Modells haben die Beteiligten auf lokaler Ebene darauf hingewiesen, dass das Modell nur eingeschränkt wirksam werden kann: Erfasst werden können lediglich Sozialleistungsempfänger und diese auch nur, sofern sie Kunde des Grundversorgers ESLL sind. Personen, die über nur niedrige Renten (ohne zusätzlichen Sozialleistungsbezug) verfügen – sich daher in ähnlich schwierigen finanziellen Verhältnissen bewegen, werden von diesem Modell zunächst nicht erfasst. Es sei denn, sie treffen eigenständig eine entsprechende Vereinbarung mit dem Grundversorger.

Auch Kunden anderer Energieversorger, die dem Saarbrücker Modell nicht beigetreten sind, werden insofern nicht erfasst. Ebenso war bereits zu Beginn des Modells davon auszugehen, dass die Zahl der Sperrandrohungen und möglicherweise auch Sperrungen trotz des Saarbrücker Modells infolge der allgemein steigenden Energie- bzw. Strompreise steigen könnte. Tatsächlich ist die Zahl der Stromsperrungen von 1.653 (2012) auf 2.034 (2013) ge-stiegen. Hieraus eine geringe Wirksamkeit des Saarbrücker Modells herzuleiten ist jedoch nicht sachgerecht:

Denn erstens sind die Gründe, die zu einer Androhung bzw. tatsächlichen Stromsperre führen unterschiedlich (so kann es z.B. auch bei einem Wohnungswechsel, bei dem der Inhaber die Abmeldung beim Energieversorger „vergessen“ hat, ebenfalls zu einer Stromsperre kommen. Wenn man zudem auch noch die Entwicklung der Zahlen der Androhungen in die Betrachtung hinzunimmt, so stellt man fest, dass diese im gleichen Zeitraum wesentlich stärker gestiegen sind als die Sperren: Von 3.019 betroffenen Haushalten (alle Personen-gruppen, alle Stromanbieter) die 2012 von einer Sperrung bedroht waren, auf 6.070 im Jahre 2013. Während also 2012 noch in 50 % der angedrohten Fälle es auch tatsächlich zu einer Sperrung kam, waren es im Jahre 2013 nur noch knapp über 30 %. Diese Zahl wäre ohne das Saarbrücker Modell deutlich höher.

Schon bei Vorstellung des Modells Ende 2012 haben die Beteiligten ausdrücklich auf den eingeschränkten Wirkungsgrad des Modells hingewiesen. So hat der Regionalverbandsdirektor Peter Gillo schon bei der Präsentation ausdrücklich darauf verwiesen, dass es zur Lösung des Problems einer bundeseinheitlichen Änderung im Leistungsbezug bedarf und dass eine flächendeckende Lösung für alle Bevölkerungsgruppen auch die Einbeziehung aller Energieversorger erfordert (, die man aber ohne gesetzliche Regelung nicht erzwingen kann). Alle Beteiligten haben immer deutlich gemacht (zuletzt auch bei der Halbjahresbilanz im Juli 2013), dass das „Saarbrücker 4-Punkte-Modell“ nur ein erster Schritt zur Milderung des Problems und zur Vermeidung von Härtefällen darstellt, dass es aber um eine generelle Lösung des Problems zu bewerkstelligen, entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen bedarf (wie z.B. der Erhöhung der Regelsätze bzw. der Herausnahme der Energiekostenpauschalen aus den Regelsätzen, bis hin zu generellen Regeln zur Vermeidung von Stromsperren).

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen hat sich insofern das „Saarbrücker Modell“ als ein durchaus wirkungsvolles Instrument zur Vermeidung von Stromsperren erwiesen, das im Übrigen inzwischen auch überregional viel Aufmerksamkeit erregt hat. 

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Abstimmungsergebnis im Rat: Einstimmig abgelehnt

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