Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 09.10.2017
Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister,
namens der grünen Ratsfraktion wende ich mich an Sie mit folgendem Anliegen:
In verschiedenen zivilgesellschaftlichen Gremien der Stadt wird das Thema „Deutschkurse für Migrantinnen“ erörtert, zuletzt noch am Freitag, 22.09.2017 beim Treffen aller ehrenamtlichen Deutschkurslehrer und – lehrerinnen im Flüchtlingsheim Viktoriastraße, beim Runden Tisch Flüchtlinge in der Regionalstelle Mönchengladbach am Dienstag, 26.09.2017 oder auch im Rahmen der Stadteilkonferenz Rheydt-West am selben Tag im Begegnungszentrum Hannes. Die genannten Gruppen verfolgen unter anderem das Ziel, die verschiedenen Initiativen, Stadtteilnetzwerke und die engagierten ehren- und hauptamtlich tätigen Menschen zu vernetzen. Informationen werden ausgetauscht und die vorhandenen Angebote transparent gemacht.
So ergab eine Umfrage im Stadtteil am Schmölderpark, dass zum einen „…Deutschkurse gewünscht werden. Deutschkurse werden über die FBS angeboten. Problematisch ist allerdings die Kinderbetreuung während der Kurszeiten. Es soll geprüft werden, ob spezielle Gelder zur Kinderbetreuung beantragt werden können. Frau B. von der TfK St. Johannes berichtet in diesem Zusammenhang von den Schwierigkeiten durch den hohen Anteil an ausländischen Kindern in der Kita. Die Eltern und besonders die Mütter sprechen wenig oder gar kein Deutsch und dürfen oft die Integrationskursekurse nicht besuchen. Das macht die Verständigung sehr schwierig. Das bestätigen sowohl Frau K. (HGM-GS) und Frau H. GS Hockstein).“ …
Ähnliche Probleme mit der fehlenden Kinderbetreuung wurden übereinstimmend beim Runden Tisch Flüchtlinge in der Regionalstelle Mönchengladbach am 26.09.2017 von Ehrenamtlichen, die für geflüchtete Frauen Deutschkurse anbieten, thematisiert. Überall werden in diesem Zusammenhang die fehlenden Kinderbetreuungsangebote für Kinder, während der Zeit, in denen der Deutschkurs stattfindet, diskutiert. Übereinstimmend wird der Zustand der fehlenden Kinderbetreuung während der Kurse beklagt, der einen sinnvollen Unterricht beeinträchtige. Ein Curriculum, bei dem die Kinderbetreuung für die Mütter während des Deutschunterrichts nicht gewährleistet ist, wird als kontraproduktiv indiziert. Ein Sprachunterricht für Mütter setzt voraus, dass in Zeiten des Unterrichts die Betreuung der Kinder sichergestellt ist.
Überall wird aber das Fehlen solcher Angebote, die bei einem Sprachkurs die Betreuung der Kinder sicherstellen, beklagt. Da es sich hierbei um ein durchgängiges Problem in Mönchengladbach zu handeln scheint, sehen wir uns zu den nachfolgenden Fragen veranlasst:
1. Ist der Stadt Mönchengladbach das Fehlen von geeigneten Betreuungsangeboten für Kinder während der Zeit, in denen die Mütter Deutschkurse besuchen, bekannt?
2. In die Zuständigkeit welcher Dezernate der Stadtverwaltung fällt die Behebung dieses Zustandes bzw. die Schaffung und Sicherstellung von geeigneten Betreuungsangeboten für Kinder während der Zeit, in denen die Mütter Deutschkurse besuchen?
3. Welche Einheit innerhalb der Stadtverwaltung ist für die Koordination bzw. Organisation solcher Angebote zuständig?
4. In welchen Einrichtungen städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft (Familienzentren, Kindertagesstätten, Jugendheime, Volkshochschule, Schulen usw. ) in der Stadt Mönchengladbach werden Sprachkurse für Migrantinnen angeboten, bei denen gleichzeitig ein Betreuungsangebot für die Kinder sichergestellt ist, damit die Mütter das Sprachlernangebot wahrnehmen können? Hierzu wird um die konkrete Darstellung der Angebote gebeten (Einrichtung, Stadtteil, Zeitraum, Häufigkeit, Uhrzeit von – bis, Kapazität, Kosten, Teilnehmerbeitrag etc.).
5. Wer ist aus der Sicht der Stadt Mönchengladbach für die Trägerschaft bzw. für die Kostenträgerschaft zur Herstellung geeigneter Betreuungsangebote für Kinder während der Zeit, in denen die Mütter Deutschkurse besuchen, zuständig?
6. Wenn es solche betreuten Sprachkurse für Migrantinnen in Mönchengladbach nicht gibt, stellt sich die Frage, ob die Stadtverwaltung hierzu einen Bedarf erkennt und, wenn dem so ist, welche konkreten Schritte ergriffen werden, um diese Bedarfe zu decken?
7. Wird dem Thema der betreuten Sprachkurse für Migrantinnen in Mönchengladbach im Rahmen der Erarbeitung der verschiedenen Quartierskonzepte, die von der Stadtverwaltung momentan erstellt werden, Rechnung getragen, in dem der Bedarf in den verschiedenen Quartieren Mönchengladbachs dafür ermittelt, untersucht und dargestellt wird?
Für eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich vorab sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Antwort der Verwaltung vom 17.10.2017
Sehr geehrter Herr Sasserath,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.10.2017. Gerne beantworte ich Ihre darin aufgeführten Fragen. Dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist das Fehlen von geeigneten Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, deren Eltern an Deutschkursen teilnehmen möchten, bekannt und installiert sukzessive dementsprechende Angebote für diese Familien in der Stadt Mönchengladbach.
Die Zuständigkeit zur Schaffung und Sicherstellung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder obliegt dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Hier besteht die Möglichkeit entweder durch Kindertagesstätten Betreuungsplätze, Spiel- bzw. Eltern-Kind-Gruppen oder durch die Angebote in den städtischen Familienzentren bedarfsgerechte Unterstützung anzubieten. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die zurzeit vorhandenen Sprachkurs-Angebote in den Familienzentren der Stadt Mönchengladbach.
Wie Sie der Auflistung entnehmen können, ist in vielen Einrichtungen eine gleichzeitige Kinderbetreuung sicher gestellt, bzw. können eigene Kinder mitgebracht werden.
Die Aufgabe der Familienzentren besteht darin, unterstützende Angebote für Familien im Stadtteil vorzuhalten. Es besteht jederzeit die Möglichkeit bei Bedarf weitere Angebote in den Familienzentren zu installieren. Die Planung variiert somit jährlich.
Wie der Tabelle auch zu entnehmen ist, sind die Angebote in den Familienzentren für die Familien überwiegend kostenfrei. Die Finanzierung der installierten Deutschkurse erfolgt über die Fördermittel der Familienzentren.
Neben diesen Angeboten in den Familienzentren, gibt es unterschiedliche Förderprogramme zum Ausbau von Betreuungsplätzen zur Integration von Kindern von Flüchtlingen:
Durch das Bundesprogramm „Teilnahme am Integrationskurs soll nicht an fehlender Kinderbetreuung scheitern“ soll Eltern mit Kindern die Teilnahme an Integrationskursen erleichtert werden. Jede nachgewiesene Betreuungsstunde wird mit 6 € pro Betreuungsstunde gefördert. Dieser Betrag wird an den Kursträger ausgezahlt. Der Kursträger soll mit dieser Förderung das Angebot der integrationsbegleitenden Kinderbetreuung organisieren und umsetzen. Das Betreuungsangebot der Kursträger soll mit zur Kinderbetreuung qualifizierten Betreuungskräften sichergestellt werden. Die Kinderbetreuung wird auf Antrag gefördert. Antragsberechtigt sind vom Bundesamt zugelassene Kursträger.
Der Kursträger muss zusammen mit dem Antrag eine Bescheinigung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vorlegen, die bestätigt, dass die Betreuungsmaßnahme den Anforderungen einer ordnungsgemäßen Kinderbetreuung entspricht.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat sich mit den Sprachschulen der Stadt Mönchengladbach zu einem Gespräch getroffen und diese über diese Fördermöglichkeiten zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, deren Eltern an Sprachkursen teilnehmen, informiert. Keine Sprachschule sah sich in der Lage, aufgrund ihrer Räumlichkeiten entsprechende Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen.
Um diese notwendigen Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen, sucht der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie aktuell nach geeigneten Räumlichkeiten in der Nähe der ortsansässigen Sprachschulen.
Zusätzlich erhält die Stadt Mönchengladbach eine Förderung durch das Land NRW im Rahmen des Projektes „Förderung von Maßnahmen zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen“. Hierdurch werden niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen gefördert. Freie Träger können über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hierzu Anträge stellen. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie übernimmt die Abwicklung mit dem Land. Dieses Projekt korrespondiert mit den vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung der Flüchtlingskinder im Vorschulalter mit einem Betreuungsplatz (Vorlagen-Nr. 1367/IX). Die Verwaltung wurde durch diesen Ratsbeschluss beauftragt zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder durch den Aufbau von bis zu 18 Eltern-Kind-Gruppen und 14 Spielgruppen zu schaffen. Sukzessive werden vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Eltern-Kind- und Spielgruppen in der Stadt Mönchengladbach zur Integration von Flüchtlingskindern installiert. Die Eltern haben während der Betreuungszeiten ihrer Kinder die Möglichkeit, an Deutschkursen von Sprachschulen und anderen Institutionen teilzunehmen. Dies geschieht in Kooperationen mit freien Trägern und an unterschiedlichen Standorten.
Folgende Eltern-Kind und Spielgruppen wurden bereits installiert:
Dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie ist bewusst, dass die derzeit vorgehaltenen Betreuungsangebote für Kinder, während der Zeit, in denen der Sprachkurs der Eltern stattfindet, nicht ausreichend sind. Im Rahmen des täglichen Geschäftes werden mit freien Trägern neue Projekte besprochen und initiiert. Hierbei stehen nicht die Fragen der Kosten im Vordergrund, sondern vielmehr geeignete Räumlichkeiten und qualifiziertes Fachpersonal zu finden.
Zum Thema der betreuten Sprachkurse für Migrantinnen und Migranten in Mönchengladbach im Rahmen der Erarbeitung der verschiedenen Quartierskonzepte, teilt die Sozialplanung folgendes mit:
„Das von der Sozialplanung zu erstellende Quartierskonzept befasst sich in der Bestandsaufnahme mit verschiedenen Projekten und Angeboten der Quartiersarbeit (z.B. Runde Tische, Stadtteilgespräche etc.). Die Themenbereiche der Bestandsaufnahme sind breit gefächert. So werden neben Angeboten der Altenhilfe und Jugendhilfe auch Angebote von Migrantenorganisationen erfasst. Hier ist die Sozialplanung auf die Datengrundlage der Integrationsplanung (l/IP) angewiesen. Auch gibt es vom Fachbereich Soziales und Wohnen Daten über die Angebote für Migranten, jedoch keine Bedarfserhebung zu den spezifischen Wünschen der Personengruppe. Die Erfassung von jeglichen Einzelmaßnahmen eines Anbieters (wie Sprachkurse für Migrantinnen) ist nicht Bestandteil des Quartierskonzeptes“.
Ich hoffe mit diesem Schreiben Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Klaus Röttgen, Fachbereichsleiter