Fraktion Bündnis 90/Die Grünen MG — SPD-Fraktion Mönchengladbach
– Gemeinsame Pressemitteilung vom 09. April 2025 –
Die Stadtratsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD in Mönchengladbach unterstützen den Antrag zur Prüfung eines Verkaufsverbots von Lachgas an Minderjährige. Den ursprünglich vom grünen „Urgestein“ Karl Sasserath in den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden eingebrachten Vorstoß hatte die CDU-Fraktion aufgegriffen und in einen entsprechenden Prüfantrag umgewandelt.
Lachgas (Distickstoffmonoxid, ein starkes Treibhausgas) hat sich in jüngster Zeit als beliebte Partydroge unter Jugendlichen etabliert, wobei das Gas aus Luftballons inhaliert wird, um einen kurzzeitigen Rausch hervorzurufen. Medizinische Fachkreise warnen jedoch nachdrücklich vor den gravierenden gesundheitlichen Risiken, die von einer derartigen Nutzung ausgehen können, darunter neurologische Schädigungen bis hin zu irreversiblen Hirnschäden. Nach der Beratung zuletzt im Ausschuss für Feuerwehr, Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz (AFOK) befürworten die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD die Initiative ausdrücklich.
„Wir halten den Antrag grundsätzlich für sehr sinnvoll, da ja ein bundeseinheitliches Verbot der Abgabe von Lachgas an Minderjährige durch das Ampel-Aus in Berlin leider auf der Strecke geblieben ist“, sagt Tonda Löffler, ordnungs- und sicherheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Anita Hoffmann, Sprecherin der Grünen im AFOK, betont die mehrschichtigen Probleme im Zusammenhang mit Lachgas: „Es ist uns sehr wichtig, dass wir eine Normalisierung von Lachgas vermeiden und den Konsum dieser Droge nicht unabsichtlich fördern. Neben den erheblichen gesundheitlichen Risiken verursacht der Konsum auch Umweltprobleme durch zurückgelassene Patronen, Ballons und Zylinder. Entsorgte Ballons stellen zudem eine ernsthafte Gefahr für Wildtiere dar, die daran ersticken können.“
Die Stadt Dortmund ist bei diesem Thema bereits einen Schritt weiter: Sie hat als erste Stadt Nordrhein-Westfalens im Februar dieses Jahres den Verkauf von Lachgas an Minderjährige verboten. „Dortmund hat eine ordnungsbehördliche Verordnung erarbeitet, die es den örtlichen Händlern untersagt, Minderjährigen Lachgas zu verkaufen“, stellt Tonda Löffler fest. Das gilt auch für die Ab- und Weitergabe an Jugendliche; Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Dortmunder stützen sich bei ihrer Regelung auf die Paragraphen 1, 27 und 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten.
„Es darf nicht länger sein, dass die bunten Lachgas-Kartuschen an den Kiosken hier an Jugendliche verkauft werden“, sagt Anita Hoffmann. Es sei allen Beteiligten völlig klar, dass Lachgas auch weiterhin billig und einfach als Patronen, die zur Herstellung von Schlagsahne verwendet werden, über Online-Lieferanten, Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte bezogen werden kann. „Aber wir wollen als Politik ein Signal vor allem an die Familien setzen, dass Eltern den Konsum – vielleicht auch aus Unkenntnis – nicht mehr unterstützen.“
Die beiden Ratsmitglieder sind zuversichtlich, dass die Mönchengladbacher Stadtverwaltung eine rechtlich tragfähige Lösung für ein lokales Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erarbeiten kann, ähnlich dem Dortmunder Modell.
Eine endgültige Entscheidung wird der Rat der Stadt am 12. Mai treffen.