Nutzungsänderung des Bahnhofgebäudes Rheydt Hauptbahnhof

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd: 04.02.2015
Planungs- und Bauausschuss: 10.02.2015
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 11.02.2015
Hauptausschuss: 18.02.2015
Rat: 25.02.2015

Beratungsgegenstand
Nutzungsänderung des Bahnhofgebäudes Rheydt Hauptbahnhof

Beschlussentwurf:
Nach Anhörung der Bezirksvertretung Süd empfehlen der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss, beschließt der Rat:

Das Bahnhofgebäude Rheydt Hauptbahnhof kann von der Stadt Mönchengladbach im Rahmen des „3. Empfangsgebäudepakets NRW“ zu besonderen Konditionen von der Deutschen Bahn AG DB Immobilien erworben werden. Nach aktuellem Kenntnisstand beabsichtigt die Stadt Mönchengladbach das Bahnhofgebäude zu kaufen.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, kurzfristig für das Bahnhofgebäude Rheydt Hbf ein Ideenfindungsverfahren einzuleiten, um neue mögliche Nutzungen zu finden. In diesem Zusammenhang soll neben Interessenserkundungen bei Investoren und Projektentwicklern auch die Bevölkerung in einem partizipatorischen Prozess eingebunden werden. Da der Masterplan den Hauptbahnhof Rheydt als wichtigen Stadtraum in Rheydt bearbeitet hat, ist es auch wünschenswert, wenn der Masterplan-Verein sich in den Prozess einbringt.

Ziel des Ideenfindungsverfahren soll sein, möglichst bald das ungepflegte Erscheinungsbild, die Leerstände und den Sanierungsstau des Bahnhofgebäudes und das Umfeld zum Positiven zu ändern und an dieser für Rheydt städtebaulich bedeutenden Stelle wieder eine adäquate Nutzung bzw. einen Nutzungsmix zu finden, der eine positive Ausstrahlung auf die direkt am Bahnhof beginnende Rheydter Innenstadt hat.

Im Rahmen des Ideenfindungsverfahrens sollen ergebnisoffen Erhalt / Umbau / Neubau der Immobilie betrachtet werden. Da der Nachkriegsbau im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der gesamten Rheydter Innenstadt (Leitl-Architektur) eine stadtbildprägende Qualität hat, soll eine Vorentscheidung für einen Abbruch des Bestandsgebäude nicht von vorneherein gefällt werden.

Über die Grundsatzentscheidung Erhalt / Umbau / Neubau soll erst bei Vorliegen aller Angebote und unter Einbeziehung der Meinung der Bürgerschaft entschieden werden.

Begründung:
Der Bahnhof Rheydt wird sowohl im Innenstadtkonzept Rheydt als auch im Masterplan als wichtiger zentraler städtebaulicher Ort bezeichnet. Nicht nur auf Grund seiner Stadtbild prägenden Eigenschaft verbietet es sich, die Immobilie einfach an den meist bietenden Investor zur freien Verfügung weiter zu verkaufen. Die funktionale Nutzung und ästhetische Ausstrahlung, die vom Bahnhof Rheydt demnächst ausgehen soll, sollte zukünftig maßgeblich die Innenstadt Rheydt bereichern.

Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan für das Gebiet schließt innenstadtschädlichen Einzelhandel aus. Angesichts der drohenden Kaufkraftabflüsse durch das Minto soll der Einzelhandel in der Innenstadt Rheydt gestärkt werden, da wäre Zentren relevanter Einzelhandel am Bahnhof kontraproduktiv. Selbstverständlich sind an dem hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkt bahnaffine Nutzungen denkbar. Aber vielleicht ermöglichen auch darüber hinaus gehende Nutzungen wie Freizeiteinrichtung, Gastronomie, Hotel, Büro- und Dienstleistung etc. eine langfristige Finanzierung und Unterhalt eines architektonisch ansprechenden Gebäudes  am Eingang der Innenstadt.

Als Freizeitnutzung könnte in besonderer Weise die Einrichtung einer großen Diskothek am Bahnhof zur Attraktivitätssteigerung von Rheydt beitragen. Der Standort liegt in Verlängerung der Gastronomie-„Meile“ Bahnhofstr,  Emissionsprobleme sind an dem Standort nicht zu erwarten, und verkehrlich wäre eine große Diskothek optimal angebunden. Durch die Verwirklichung einer solchen attraktiven Nutzung kann insbesondere die Gruppe der jungen Erwachsenen für den Standort erreicht werden und Rheydt zusätzliche Impulse geben.

Anja Schurtzmann, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Süd
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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