Erlass der Sondernutzungsgebühr für das Jahr 2022 (01.01. – 31.12.)

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 01.12.2022
Hauptausschuss: 07.12.2022
Rat: 14.12.2022

Beratungsgegenstand
Erlass der Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle, Warenauslagen sowie den Ambulanten Straßenhandel für das Jahr 2022 (01.01. – 31.12.2022)

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Den Erlass der Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle, Warenauslagen sowie den Ambulanten Straßenhandel für das Jahr 2022 (01.01. – 31.12.2022)

Begründung:
Bedingt durch die weltweit andauernde Corona-Pandemie bestehen auch weiterhin finanzielle Einschränkungen für die Gewerbetreibenden des Einzelhandels und der Restaurants, Gaststätten etc.

Alle betroffenen Betriebe sind durch die Schließungen –im Jahr 2020 und 2021- finanziell weiter stark beeinträchtigt. Sie konnten ihre Verluste aus den Jahren 2020/2021 noch nicht kompensieren.

Nun hat Putin im Februar den Ukrainekrieg begonnen. Dies hat zu einer immensen Erhöhung der Einkaufskosten für die angebotenen Waren und der Energiekosten geführt. Bei letzterem ist im Sinne der Gewerbetreibenden ein übermäßiger Energieverbrauch –besonders Heizpilze- nicht anzustreben.

Im Jahr 2019 betrugen die Gebühreneinnahmen für die Sondernutzungserlaubnisse und die daran gekoppelten Verwaltungsgebühren eine Höhe von ca. 195.000 EUR. Bereits im Jahr 2021 wurden die Sondernutzungsgebühren für Tische und Stühle, Warenauslagen sowie den Ambulanten Straßenhandel für das erste Halbjahr 2021 durch Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft vom 11.03.2021 sowie für das zweite Halbjahr 2021 durch den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft vom 17.06.2021 erlassen.

Aus einem derartigen erweiterten Erlass der Sondernutzungsgebühren für das Jahr 2022 ergibt sich ein weiterer Ertragsrückgang von ca. 195.000 EUR im Produkt 02 020 10 – Gewerbeangelegenheiten (43210000 – Benutzungsgebühren).

Finanzwirksamkeit:
Es ergibt sich ein weiterer Ertragsrückgang von ca. 195.000 EUR im Produkt 02 020 10 – Gewerbeangelegenheiten (43210000 – Benutzungsgebühren).

Sie sind im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 durch eine Gegenbuchung als außerordentlichen Ertrag gemäß NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz zu neutralisieren, so dass sich in diesem Fall keine negativen Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich 2022 ergeben.

Mönchengladbach, 21.11.2022

Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen einstimmig beschlossen.
Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss einstimmig beschlossen.
Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig beschlossen.

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