Einrichtung Einfädelungshilfen an beiden Radwegenden auf der Niersstraße zwischen Wickrathberg und Beckrath

Personen

Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 10.09.2024

Mit der Vorlage 1453/X „Rad- und Fußverkehrsnetz im Stadtbezirk West“ hat uns die Verwal-tung erläutert, dass auf der Niersstraße aufgrund der geringen Breite der Straße keine Rad-schutzmaßnahmen wie Fahrradstreifen oder Radweg zur Fortführung des bestehenden Rad-weges dort möglich sind. Da die Situation für Radfahrende an den Enden des bestehenden Weges sehr gefährlich ist, meine nachfolgenden Fragen an Verwaltung:

Frage 1 an die Verwaltung:
„Hält die Verwaltung Sicherungsmaßnahmen an den Enden des vorhandenen Fahrradweges auf der Niersstraße für sinnvoll und notwendig?“

Frage 2 an die Verwaltung:
„Gibt es Pläne dort Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Einfädelungshilfen zu installieren?“

Antwort der Verwaltung vom 01.10.2024

Einrichtung Einfädelungshilfen an beiden Radwegen auf der Niersstraße zwischen Wickrathberg und Beckrath
Ihre Anfrage aus der Bezirksvertretung West vom 10.09.2024

Sehr geehrter Herr Giesen,

in der Sitzung der Bezirksvertretung West am 10.09.2024 haben Sie die Verwaltung gebeten zu beantworten, ob Sicherungsmaßnahmen an den Enden des vorhandenen Fahrradweges auf der Niersstraße für sinnvoll und notwendig gehalten werden und ob Pläne zur Installation von Sicherungsmaßnahmen wie z. B. Einfädelungshilfen bestehen.

Die von Ihnen beschriebene Verkehrssituation wurde geprüft und gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde der Polizei, der Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AR (mags), dem Fachbereich Straßenbau und Verkehrstechnik sowie der NEW mobil & aktiv GmbH diskutiert.

Hierbei wurde festgestellt, dass die Sicht auf den Radverkehr, der aus dem Wirtschaftsweg (Radweg) in die Niersstraße einbiegt, aufgrund der Böschung beeinträchtigt ist. Um den Verkehr auf der Niersstraße frühzeitig auf den einbiegenden Radverkehr hinzuweisen, wurde in Fahrtrichtung Wickrathberg bereits in der Vergangenheit das Verkehrszeichen „Radverkehr“ (Vz 138) aufgestellt.

Um auch den in Richtung Beckrath fahrenden Verkehr auf der Niersstraße auf den einbiegenden Radverkehr aufmerksam zu machen, wurde beschlossen, auch hier das Verkehrszeichen „Radverkehr“ (Vz 138) aufzustellen. Die verkehrsrechtliche Anordnung hierzu wurde durch die Verkehrsbehörde bereits ausgestellt.

Der auf der Niersstraße fahrende Verkehr ist gegenüber dem aus dem Wirtschaftsweg einbiegenden Verkehr bevorrechtigt. Diese Regelung wird durch das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren“ (Vz 205) an den Einmündungen des Wirtschaftswegs verdeutlicht. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind aus verkehrsplanerischer Sicht nicht erforderlich. Auch die Einrichtung von Einfädelungshilfen ist aktuell nicht geplant.

Die von Ihnen vorgeschlagene Roteinfärbung der Fahrbahn im Einmündungsbereich des Wirtchaftsweges kann so nicht umgesetzt werden, da rote Furtmarkierungen zur Hervorhebung von bevorrechtigten Radverkehrsanlagen in Knotenpunkten eingesetzt werden. Da auf der Niersstraße keine Radverkehrsanlagen angelegt sind, ist die Roteinfärbung hier nicht sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete

Schreibe einen Kommentar