Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften

Personen

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Hauptausschuss: 23.05.2019
Rat: 29.05.2019

Beratungsgegenstand
Defibrillatoren in öffentlich zugänglichen städtischen Liegenschaften

Beschlussentwurf
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, zunächst zu prüfen, in welchen öffentlich zugänglichen Liegenschaften in städtischer Nutzung Defibrillatoren vorhanden sind. Nach Vorlage des Prüfergebnisses sind alle öffentlichen Liegenschaften in städtischer Nutzung mit Defibrillatoren auszustatten. Hierzu gehören beispielsweise Verwaltungsgebäude, Museen, Bibliotheken, Sportstätten (Außen- und Innensportstätten), Schulen, Kindergärten etc.

Weiter wird die Verwaltung gebeten darauf hinzuwirken, dass alle städtischen Tochtergesellschaften ihre Einrichtungen mit Defibrillatoren ausrüsten.

Begründung:
Pro Jahr sterben außerhalb von Krankenhäusern über 100.000 Menschen durch den plötzlichen Herztod. Dieser tritt häufig als Folge von Kammerflimmern ein. Ein Defibrillator ist das einzig wirksame Mittel, um das Leben der betroffenen Person zu retten. Diese „Automatisierte Externe Defibrillatoren“ (AEDs) sind uneingeschränkt auch für Laien einsetzbar. Lebensbedrohlichen Situationen kann schnell und wirkungsvoll begegnet werden. Im Falle eines plötzlichen Herzstillstandes vergehen zwischen der Alarmierung des Notdienstes und dessen Eintreffen im Schnitt 12 Minuten. In dieser Zeit sind Erste-Hilfe Maßnahmen durch Personen vor Ort durchzuführen. Der Schockgeber kann hier die übliche Reanimation unterstützen. Durch ein leicht verständliches Display und akustische Aussagen werden Anweisungen zur Reanimierung gegeben. Sicherheitsvorkehrungen des Gerätes verhindern ein Schocken der betroffenen Person, wenn dies nicht notwendig ist. Über Pads kann der AED den Herzrhythmus aufzeichnen und analysieren und schaltet die Funktion, einen Schock zu geben, erst bei tatsächlichem Kammerflimmern frei.
Auch wenn es vom Gesetzgeber noch keine Pflicht zur Bereitstellung von Automatisierten Externen Defibrillatoren gibt, halten wir die freiwillige flächendeckende Bereitstellung der lebensrettenden Geräte in städtischen Liegenschaften für Mitarbeiter, Besucher und Nutzer für geboten. Die Wartung der Geräte ist wenig aufwendig und mit der Batterieüberwachung, wie bei einer Uhr oder eines Brandmelders im Mehrjahresabstand vergleichbar.

Mönchengladbach, 08.05.2019

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE Mönchengladbach

In der Ratssitzung wurde ein maßgeblicher Beschluss verfasst:
Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:
Die Verwaltung wird gebeten, zunächst zu prüfen, in welchen zugänglichen Liegenschaften in städtischer Nutzung Defibrillatoren vorhanden sind und in welchen Liegenschaften zusätzlich Defibrillatoren vorgehalten werden sollten. Über das Ergebnis des Prüfauftrages ist zu berichten.

Abstimmungsergebnis in der Ratssitzung: Einstimmig beschlossen.

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