Braunkohlenplan Garzweiler II

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 21.05.2014

Beratungsgegenstand
Braunkohlenplan Garzweiler II

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der möglichen Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Braunkohlenplan Garzweiler II die Interessen der Stadt Mönchengladbach insbesondere dadurch vertreten und insbesondere darauf hinzuwirken, dass:

1.   die langfristigen Kosten (Ewigkeitskosten) für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt Mönchengladbach und die benötigten Mengen an Sümpfungswässern für den Erhalt der ökologisch wertvollen Feuchtgebiete in Mönchengladbach und darüber hinaus  auch in Zukunft nicht zu Belastungen der Allgemeinheit führen;

2.   das charakteristische Landschaftsbild im oberen Nierstal (Niersaue) erhalten wird;

3.   die Lebensqualität (Wohnumfeldqualität) in den grubenrandnahen Dörfern erhalten bzw. verbessert wird.

Begründung:
Zu 1. In den letzten Wochen wurde im Zusammenhang mit der Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II auch an verschiedenen Stellen in der öffentlichen Diskussion über die wirtschaftliche Kraft des Energieunter­nehmens RWE-Power gesprochen und sogar auch angezweifelt. Durch den Tagebau Garzweiler II , auch in seiner verkleinerten Variante, werden der Stadt Mönchengladbach durch die riesigen Sümpfungsmaßnahmen Milliarden Kubikmeter bestes Grundwasser der Nutzung entzogen. Neben der Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Bürger unserer Großstadt kann auch die Ökologie – und das weit über die Stadtgrenzen hinaus – irreversible Schäden  erleiden.
Da mit dem Ende des aktiven Tagebaus die Sümpfungsbrunnen jedoch nicht  einfach abgestellt werden können, fallen bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Restsee befüllt sein wird, weitere Kosten an. Diese sind allerdings nicht von der Allgemeinheit, sondern vom Verursacher zu tragen.
Vor diesem Hintergrund ist von Seiten der Verwaltung der Stadt Mönchengladbach sehr intensiv darauf einzuwirken, dass aufgrund dieser andauernden finanziellen Belastungen das Bergbauunternehmen bereits in den nächsten Jahren den dafür nötigen finanziellen Hintergrund schafft und erforderliche Rücklagen bildet. 

Zu 2. Das obere Nierstal (Niersaue) zeigt sich – besonderes in den Bereichen der Dörfer Wanlo und Wickrathberg  – mit einem charakteristischen und prägenden Landschaftsbild. Verantwortlich  für dieses Bild ist der Flußlauf der Niers. Ein solches Bild in der Stadt Mönchengladbach ist sicherlich einmalig. Deshalb ist es unabdingbar, dass die Niers in ihrer Art immer als Oberflächengewässer erkennbar bleiben muss.

Zu 3. Der äußerste Süden der Stadt Mönchengladbach – und hier besonders die Ortslage Wanlo – wird mit fortschreitendem Tagebau unmittelbar am Grubenrand liegen. Das Dorf Wanlo wird daher entscheidend in seiner weiteren Entwicklung eingeengt und den Bürgerinnen und Bürgern des Dorfes wird über etliche Jahrzehnte die Lebensqualität genommen. Die Verwaltung der Stadt Mönchen­gladbach wird daher gebeten, alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, diese Entwicklung zu stoppen bzw. umzukehren.

Zur Abbaukante:
Der Bergbautreibende bezieht sich bei der heutigen Planung der Abbaukante u.a. auch auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Im zweiten Teil „Errichtung und Betrieb von Anlagen, Erster Abschnitt: Genehmigungsbedürftige Anlagen, § 4 Genehmigung,  Absatz 2“, heißt es dazu im Gesetz:
(2) Anlagen des Bergwesens oder Teile dieser Anlagen bedürfen der Genehmigung nach Absatz 1 nur, soweit sie über Tage errichtet und betrieben werden. Keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen sowie die zur Wetterführung unerlässlichen Anlagen.

Die Verwaltung wird vor diesem Hintergrund gebeten, geeignete Suchräume aufzuzeigen, die den weitergehenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen und einen Mindestabstand von 500 Metern der Grubenkante bis zur nächsten Wohnbebauung vorsehen.

Desweiteren ist zu gewährleisten, dass Wanlo bei konzeptionellen und praktischen Fragestellungen, die sich im Dorf durch die Veränderungen und Belastungen ergeben, personell  und finanziell unterstützt wird, um Antworten zum Erhalt der Lebensqualität zu formulieren und umsetzen zu können.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Der Antrag wurde zurückgezogen, da es eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit zu diesem Thema gibt.

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