Besteuerung eines gemeinnützigen Vereins

Personen

Anfrage von Karl Sasserath in der Ratssitzung am 29.04.2015

Im Bezug auf die Ausgabe des „Extra-Tipps“ vom 26.04.2015.
Dort war zu lesen, dass ein gemeinnütziger Verein in Mönchengladbach, der sich um die Unterbringung von halterlosen Hunden kümmere, mit dem 3-fachen Hundesteuersatz belegt worden ist.

Vor dem Aspekt des bürgerschaftlichen Engagement eines gemeinnützigen Vereines, stellen sich folgende Fragen an die Verwaltung:

  • Ist dieser Sachverhalt korrekt dargestellt?
  • Gibt es von Seiten der Verwaltung Bemühungen dies zu verändern?

Schreibe einen Kommentar