Anfrage von Karl Sasserath in der Ratssitzung am 29.04.2015
Im Bezug auf die Ausgabe des „Extra-Tipps“ vom 26.04.2015.
Dort war zu lesen, dass ein gemeinnütziger Verein in Mönchengladbach, der sich um die Unterbringung von halterlosen Hunden kümmere, mit dem 3-fachen Hundesteuersatz belegt worden ist.
Vor dem Aspekt des bürgerschaftlichen Engagement eines gemeinnützigen Vereines, stellen sich folgende Fragen an die Verwaltung:
- Ist dieser Sachverhalt korrekt dargestellt?
- Gibt es von Seiten der Verwaltung Bemühungen dies zu verändern?