Aufnahme von Platanen in die Naturdenkmalliste

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Anfrage von Dr. Gerd Brenner in der Ratssitzung am 27.03.2019
Ist von Seiten der Verwaltung, der Vorschlag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ost (21.02.2019) geprüft worden, ob die sieben Platanen an der Ecke Konstantinstraße / Friesenstraße in die Naturdenkmalliste aufgenommen werden?

Antwort der Verwaltung vom 15.04.2019

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

in der Ratssitzung vom 27.03.2019 erkundigten Sie sich, ob von Seiten der Verwaltung der Vorschlag aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ost, am 21.02.2019, geprüft worden sei, sieben Platanen an der Ecke Konstantinstraße / Friesenstraße in die Liste der Naturdenkmalliste aufzunehmen.
Die genannten Platanen auf dem ehemaligen Gelände der Gemeinschaftsgrundschule Friesenstraße wurden bereits in einem vorherigen Verfahren zur Änderung der Naturdenkmalverordnung auf ihre Denkmalwürdigkeit überprüft, welche aber nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde nicht erkennbar ist, da sie unter § 28 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genannten Kriterien (wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche Gründe oder Seltenheit, Eigenart, Schönheit) nicht erfüllen.

Die Stadtbild prägende Wirkung, die die Platanen zweifelsohne haben, wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 780/O gewürdigt, indem diese und weitere Bäume auf dem ehem. Schulgelände in dem Bebauungsplan als zu erhaltender Baumbestand festgesetzt wurden und somit per Ratsbeschluss geschützt sind.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter

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