Gemeinsamer Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 03.06.2025
Bezirksvertretung West: 03.06.2025
Bezirksvertretung Nord: 04.06.2025
Bezirksvertretung Süd: 04.06.2025
Hauptausschuss: 02.07.2025
Rat: 09.07.2025
Beratungsgegenstand
Änderung der Amtsbezeichnung der Vorsitzenden der Bezirksvertretungen in „Bezirksbürgermeister“ bzw. „Bezirksbürgermeisterin“
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Ost/West/Nord/Süd empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:
Die Vorsitzenden der Bezirksvertretungen führen künftig die Bezeichnung „Bezirksbürgermeisterin bzw. Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks“ mit einem Bezirksvertretung kennzeichnenden Zusatz; ihre Stellvertretungen die Amtsbezeichnung „Stellvertreterin der Bezirksbürgermeisterin oder Stellvertreter des Bezirksbürgermeisters“. Die Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach wird entsprechend geändert, die Änderung tritt mit Beginn der neuen Wahlperiode in Kraft.
Finanzwirksamkeit:
Keine.
Kinder- und Familienfreundlichkeit:
Keine
Begründung:
Die Vorsitzenden der vier Bezirksvertretungen in Mönchengladbach tragen bisher die Bezeichnung „Bezirksvorsteher/Bezirksvorsteherin“. Diese Bezeichnung wird jedoch kaum der Bedeutung des Amtes und auch nicht den umfangreichen Anforderungen gerecht, die mit dieser Position verbunden sind.
Die Bezirksvorsteherinnen/Bezirksvorsteher haben vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben:
- Sie leiten die Sitzungen der Bezirksvertretungen.
- Sie fungieren als wichtige Ansprechpartner für die Menschen im Bezirk, für Vereine und Unternehmen.
- Sie repräsentieren den Stadtbezirk bei zahlreichen Anlässen.
- Sie vermitteln zwischen Bürgerschaft und Verwaltung.
- Sie arbeiten überparteilich im Interesse ihres Stadtbezirks.
Die Bezeichnung „Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin“ würde:
- Die Bedeutung des Amtes angemessen widerspiegeln;
- die Außenwahrnehmung und Akzeptanz dieser Position stärken;
- für Bürgerinnen und Bürger verständlicher bzw. zugänglicher sein;
- die ehrenamtliche Arbeit der Amtsträger angemessen würdigen;
- die demokratische Legitimation des Amtes betonen.
Rechtlich ist diese Änderung durch § 36 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW ausdrücklich ermöglicht: „Der Rat kann beschließen, dass Bezirksvorsteher die Bezeichnung Bezirksbürgermeister führt.“
Die Umsetzung erfordert eine entsprechende Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach, insbesondere in § 4 („Funktionsbezeichnungen“) sowie redaktionelle Anpassungen in § 8 Abs. 5 (e) und § 10 Abs. 6.
Diese Änderung wäre ein wichtiger Schritt zur Stärkung der bezirklichen Demokratie und würde die Wertschätzung für das kommunalpolitische Engagement in den Stadtbezirken deutlicher zum Ausdruck bringen.
Mönchengladbach, 02.06.2025
Fred Hendricks, CDU-Fraktionsvorsitzender
Janann Safi, Fraktionsvorsitzender SPD
Dr. Boris Wolkowski / Melissa Kunkel-Laws, Fraktionssprecher Bündnis 90/Die Grünen