Soforthilfe-Programm zur digitalen Teilhabe

Personen

Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 03.06.2020 
Hauptausschuss: 09.06.2020 
Rat: 17.06.2020

Beratungsgegenstand 
Soforthilfe-Programm zur digitalen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen/der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:

Das kommunale „Soforthilfe-Programm zur digitalen Teilhabe von Schülerinnen und Schülern“ wird umgehend realisiert. Zu seiner Umsetzung werden außerplanmäßig 500.000 € zur Verfügung gestellt. Das Programm beinhaltet folgende Elemente:

  1. Die Geräte bleiben Eigentum der Stadt Mönchengladbach. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung über ihre Rechte und Pflichten hierzu in Kenntnis gesetzt. Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die ihnen zum kostenlosen Gebrauch überlassenen Geräte nach Beendigung der Schulzeit oder einem Abbruch der Schulausbildung zurückzugeben.
  1. Die Stadt Mönchengladbach beschafft die erforderlichen digitalen Endgeräte im Rahmen einer zentralen Ausschreibung.
  1. Zur datenschutzrechtlich konformen Ausgabe schafft die Stadt Mönchengladbach  eine zentrale Vergabestelle bei der Stadtverwaltung.
  1. Die kostenlose leihweise Überlassung der digitalen Endgeräte wird von der Stadt Mönchengladbach adäquat beworben. Hierzu sind Eltern, Schulen, Institutionen wie das Jobcenter und Beratungsstellen über das digitale Soforthilfe-Programm zu informieren. Die Informationen sind mehrsprachlich vorzuhalten.
  1. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch XII, Wohngeldgesetz, Kindergeldzuschlaggesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialgesetzbuch III (Arbeitslosengeld I) oder Kurzarbeitergeld erhalten.

Finanzwirksamkeit: 
Die Gegenfinanzierung erfolgt aus den Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem kommunalen Anteil an dem mit 500 Millionen € ausgestatteten Sofortausstattungsprogramm für Schulen, das Bund und Länder durch den Abschluss der notwendigen Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht haben.

Begründung: 
Für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur, die es Schülerinnen und Schülern ermöglicht, am Unterricht teilzunehmen, wird ein Betrag in Höhe von 500 € je Einheit veranschlagt.  Der Bund hat mit den Ländern ein 500 Millionen-€-Sofortausstattungsprogramm für Schulen beschlossen. Bund und Länder haben die notwendige Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. Hintergrund für diese Initiative des Bundes bildete die Erkenntnis, dass der digitale Unterricht zu Hause den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler für einen Zeitraum, dessen Ende zurzeit nicht absehbar ist, ergänzen muss. Dass viele Schülerinnen und Schüler über keine digitalen Endgeräte verfügen, die eine solche Teilhabe an Bildung gleichberechtigt ermöglicht, ist eine weitere Erkenntnis. Um hier zu einer gleichberechtigten Teilhabe für alle Schülerinnen und Schüler, die bisher über kein digitales Endgerät verfügen, zu gelangen, unterstützt der Bund jetzt die Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war, sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden. Der Anteil, der aus diesem Bundesprogramm auf das Bundesland NRW entfällt, beläuft sich auf 105.433.800 €. Aus dem Betrag kann die Beschaffung von Laptops, Notebooks und Tablets gefördert werden.

Der vorliegende Antrag bezweckt im Hinblick auf das Programm in Mönchengladbach eine schnelle Umsetzung zu erreichen. Schülerinnen und Schüler, die ein Tablet oder Notebook brauchen, eröffnet das kommunale Soforthilfe-Programm zur digitalen Teilhabe ein Stück gelebter Bildungsgerechtigkeit. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Kinder und Jugendlichen über, sondern werden als Leihgeräte zur Verfügung gestellt.

Auch für einen fehlenden Internetanschluss will der Bund Lösungen mit den Mobilfunkanbietern finden. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf bei der Befriedigung seines schulischen Bedarfs in Bezug auf die digitale Teilhabe zurückgelassen werden.

Mönchengladbach, den 20.05.2020                                  

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen 

Im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen wurde der Antrag in die nächste Hauptausschusssitzung geschoben.
Im Hauptausschuss und im Rat wurde der Antrag mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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