Umgang mit nicht fahrtüchtigen zurückgelassenen Fahrrädern

Personen

Fraktionsantrag
Umweltausschuss: 06.05.2014
Hauptausschuss: 14.05.2014
Rat: 21.05.2014

Beratungsgegenstand
Umgang mit nicht fahrtüchtig zurückgelassenen Fahrrädern

Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

Die Stadtverwaltung möge die rechtlichen Möglichkeiten klären, um nicht fahrtüchtig zurückgelassene Fahrräder, die im öffentlichen Raum abgestellt sind, entfernen zu können und wenn nötig Maßnahmen ergreifen, um eine rechtskonforme Bekämpfung des Problems zu ermöglichen.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

Begründung:
Mit dem augenscheinlich auch in Mönchengladbach zunehmenden Radverkehr wird der Missbrauch der Abstellanlagen zur Entsorgung von schrottreifen Rädern zu einem wachsenden Problem. Teilweise stehen offensichtlich nicht mehr nutzbare Fahrräder über Monate an einer Abstellanlage und belegen diese. Dies ist sowohl für den Radverkehr als auch für die Sauberkeit der Stadt problematisch, es kommt zur Vermüllung der Anlagen mit unansehnlich vor sich hin rostenden Fahrradüberresten und Stellplatzmangel mit wildem Parken an unerwünschten Stellen.

Städte wie Münster, Göttingen und Freiburg haben bereits Maßnahmen ergriffen, um diesen Missbrauch der Abstellanlagen zu bekämpfen. In der Regel werden dafür abgestellte defekte Fahrräder zunächst mit einem auffällig angebrachten Hinweis sowie einer Markierung, mit der sich feststellen lässt, ob das Fahrrad bewegt wurde versehen und entfernt,  sofern sich innerhalb eines festgelegten Zeitraums kein Besitzer meldet oder das Fahrrad selbst vom Stellplatz entfernt.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

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