Wohnungsbauoffensive in Mönchengladbach

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung: 14.03.2023
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft: 16.03.2023
Hauptausschuss: 23.03.2023
Rat: 29.03.2023

Beratungsgegenstand
Wohnungsoffensive in Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Wirtschaft, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafterin der Kreisbau AG (Kreisbau) und Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (GWSG) auf geplante Ausschüttung für den Haushaltsplan 2023 im Rahmen des Jahresergebnisses 2022 beider Gesellschaften vollständig zu verzichten. Die dadurch in den beiden Gesellschaften verbliebenen Mittel sind zweckgebunden als Eigenkapital für den fremdfinanzierten Wohnungsneubau zu nutzen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, den Sachstand zur strategischen Maßnahme „Modell kommunaler Wohnungsbau entwickeln“ (ID-Nr.2.P2.22), die im Haushaltsplan 2023 beschlossen bzw. finanziert wurde, darzulegen. Konkret soll der Fortgang der Verhandlungen mit der WohnBau zur Ausgestaltung eines Finanzierungskonzeptes für den kommunalen Wohnungsbau aufbauend auf den ab dem Haushaltsjahr 2023 deutlich gestiegenen Mitteln in der LDI-0005 dargestellt werden. Beide Maßnahmen sind in eine, auf fünf Jahre zu planende, Zielvereinbarung zwischen Stadt, WohnBau und EWMG zu überführen. Die Zielvereinbarung hat die Nutzung der neu gewonnen Mittel der o.g. Maßnahmen für den fremdfinanzierten Wohnungsbau zum Gegenstand und ist auf konkrete Projektvorhaben zu beziehen, um eine gemeinsame Erwartungshaltung hinsichtlich zu schaffender Wohneinheiten für die Geschäftsführungen zu begründen. Gleichzeitig ist gegenüber der WohnBau auch eine Erwartungshaltung hinsichtlich einer eigenständigen Finanzierung des notwendigen Personals für die Wohnungsbauprojekte zu verschriftlichen.

Finanzwirksamkeit:
Die notwendigen Mittel, um die veränderte Erwartungshaltung im städtischen Haushalt hinsichtlich der Ausschüttung von Kreisbau und GWSG zu kompensieren, sind nach Prüfung durch die Kämmerei entweder im Jahresabschluss 2023 der Stadt Mönchengladbach zu decken oder über eine einmalige Entnahme aus der Gewinnrücklage der NEW-Kommunalholding als Gesellschafterin. Eine finanzwirksame Kompensation hinsichtlich einer veränderten Nutzung der Mittel zur Modernisierung städt. Grundbesitzes (LDI-0005) ist nicht notwendig bzw. im Rahmen der bestehen und mittelfristigen noch zu realisierenden Haushaltsansätzen zu vollziehen.

Begründung:
In Mönchengladbach gibt es zu wenig Wohnraum, der der Einkommenssituation der Menschen in der Stadt angemessen ist. Die Marktanalyse zeigt, dass bezahlbarer Wohnraum auch durch die zahlreichen Neubauvorhaben nicht im notwendigen Umfang geschaffen wird. Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie haben deutliche Auswirkungen gehabt und die Entwicklung deutlich verschärft. Die aktuelle Wirtschaftslage lässt ebenfalls keine Erholung des Marktes erblicken. Ganz im Gegenteil: Große Wohnungsbauunternehmen ziehen sich in der anhaltenden krisenhaften Situation, die den Bausektor weiterhin prägt, aus dem Wohnungsneubau zurück. Der Bundesverband Deutscher Wohnungswirtschaft ging bereits im letzten Jahr von einem deutlichen Rückgang aus. Das Frühjahrsgutachten für den Zentralen Immobilienausschuss prognostiziert auch für 2024 einen deutlichen Rücklauf hinsichtlich Genehmigungs- und Neubauzahlen. Die krisenhafte Situation im Baugewerbe wird sich dementsprechend in der gesamten Bundesrepublik weiter durchziehen. Diese neuen krisenbedingten Auswirkungen sind bereits für das Jahr 2022 deutlich in den um 5,2% angestiegenen Wohnmieten zu erkennen. Gleichzeitig zeigen die Erhebungen deutlich, dass sich vermehrt Projektentwickler aus dem Neubau zurückziehen. Eine Erholungsphase des Marktes nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie lässt sich aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Zinsentwicklung, Baukostensteigerung etc.) nicht erkennen. Insoweit zieht sich eine der schwierigsten Marktsituationen der letzten Jahrzehnte weiter fort und lässt keine Lösung erkennen. Die Zuordnung Mönchengladbachs durch das Landesministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zum Mietniveau 3 bei der Förderung von Mietwohnraum erschwert die Aktivitäten vor Ort zusätzlich.

Deshalb sind trotz der schwierigen Rahmenbedingungen Wohnungsbauprojekte notwendig, um den Bedarf nach günstigem Wohnraum besser zu decken. In der Krise muss die öffentliche Hand ihre Aktivitäten verstärken, um den Entwicklungen entgegenzuwirken. Hier kommt der WohnBau eine Schlüsselrolle zu. Die WohnBau hat in den letzten Jahren gezeigt, dass sie auch in der Krise handlungsfähig bleibt. Dabei bildet sie das Instrument der Stadt, um in diesem Bereich unmittelbar selbst handelnd aktiv zu werden. Dazu ist es erforderlich, die WohnBau mit einer deutlich verbesserten Finanzausstattung im Segment des geförderten und bezahlbaren Wohnungsbaus handlungsfähiger zu machen. Die Erwartung ist, dass mit einer zwischen allen städtischen Beteiligten abgestimmten mehrjährigen Zielplanung für die Bürger:innen der Stadt ein erkennbarer Beitrag zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums geleistet wird. Dabei ist entscheidend, dass anhand konkreter Bauvorhaben neue Ziele entstehen, die strategisches Wachstum sowie wirksames Controlling der eigenen Aktivitäten ermöglicht.

Mönchengladbach, 02.03.2023

Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender

Im Hauptausschuss wurde eine abweichende Beschlussfertigung erstellt.

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung einstimmig beschlossen.

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