Verlängerung des Pachtvertrags über die Nutzung der Trabrennbahn

Fraktionsantrag 
Rat: 02.10.2019

Beratungsgegenstand 
Verlängerung des Pachtvertrags über die Nutzung der Trabrennbahn zwischen dem Verein zur Förderung des Rheinischen Trabrennsportes und der EWMG

Beschlussentwurf: 
Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die    zu einer Fortsetzung des Pachtvertrags über die Nutzung der Trabrennbahn zwischen dem Verein zur Förderung des Rheinischen Trabrennsportes und der der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) führen.

Der Rat der Stadt Mönchengladbach weist die von ihm in den Aufsichtsrats der EWMG entsandten Mitglieder an, für eine Verlängerung des Pachtvertrags über die Nutzung der Trabrennbahn zwischen dem Verein zur Förderung des Rheinischen Trabrennsportes und der EWMG zu votieren. Die Aufsichtsratsmitglieder und die Gesellschafter werden angewiesen, Beschlüsse, die dieser Maßgabe entgegenstehen, aufzuheben.

Die Beendigung des Pachtvertrags über die Nutzung der Trabrennbahn durch die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH wird im Zuge dessen zurückgeholt und ein neuer, wenigstens zehn Jahre gültiger Pachtvertrag zwischen beiden genannten Partnern vereinbart.  

Begründung: 
Erfolgt mündlich.

Mönchengladbach, den 17.09.2019                   

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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