Umgestaltung Limitenstraße

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd: 22.10.2014
Planungs- und Bauausschuss: 04.11.2014
Hauptausschuss: 12.11.2014
Rat: 20.11.2014

Beratungsgegenstand
Umgestaltung Limitenstraße

Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird gebeten, eine grundlegende Neuplanung des Abschnittes zwischen Mühlen- und Königstraße unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Ausgleichs der Interessen von Fußgängern, Radfahrern, ÖPNV und motorisiertem Individualverkehr unter umfassender Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger anzustoßen.

In einem partizipativen Prozess sollten daher neue und weiter gehende Lösungsansätze entwickelt, breit diskutiert und (unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit ggf. schrittweise) fachplanerisch umgesetzt werden.

Hierfür werden bereits folgende, mit Anwohnern exemplarisch entwickelte, Vorschläge eingebracht:

• Tempo 30, minimale (auf das auch mittelfristig unvermeidbare Verkehrsaufkommen bezogen) Dimensionierung der KFZ-Fahrspuren auf der Limitenstraße

• Nachtfahrverbot für LKW auf der Limitenstraße

• Sichere und komfortable Radwegeführung zwischen Gehweg und Fahrbahn

• Neugestaltung östliche Bushaltestelle und Vorrangschaltung für den ÖPNV

• Komfortable Gestaltung des Gehwegs an der östlichen Seite entlang der Ladenlokale zur Verbesserung der aktuell durchaus prekären Einzelhandelslage (vgl. Gestaltung der nördlichen Seite der Hauptstraße am Markt); attraktive bauliche Ausführung dieser Maßnahme (vgl. Naturstein Marktplatz bzw. neue helle Betonausführung an der Marktstraße)

• Eine durchgängige Fußgängerquerung Höhe Marktplatz zwischen Kommandantur und Tiefgaragen-Einfahrt ohne Weg und Blick verstellende Zäune in der Straßenmitte, hier ggf. Erprobung von Fußgängerampeln mit Gelbphase wie in Düsseldorf (vgl. auch Anlage Skizze)

• Erhalt von Kurzzeit-Parkplätzen vor den Ladenlokalen an der Limitenstraße und Aufwertung des wenig bekannten Durchgangs zum Parkplatz Gracht über die „Gasse“ Grachtstraße insbesondere als deutliche Abkürzung für Fußgänger Richtung Markt/Innenstadt

• Prüfung der Herstellung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Gracht (Rekonstruktion “Rheydter Ei“)

• Verzicht der vorhandenen Rechtsabbiegespur auf der Limitenstrasse in die Stresemannstraße durch eine kombinierte Geradeaus- und Rechtsabbiegespur

• Neugestaltung der Fußwege von der Einmündung Wilhelm-Strauß-Straße bis zum Fußweg zur Gracht bzw. dem Jugendhaus, dem Kindergarten und dem geplanten neuen Gemeindezentrum

• Tempo 30 auf der Wilhelm-Strauß-Straße und rechts vor links statt Ampelanlage an der Kreuzung Dorfbroicher Straße

• Repräsentative Entwicklung der Eckbebauung Wilhelm-Strauß-Straße als „Markttor Rheydt“ über den städtischen Besitz der Immobilien Limitenstraße 11 und 13 sowie

•  kommunales Förderprogramm für private Lärmschutzmaßnahmen (insbesondere Fenster) und energetische Sanierungen nach den Kriterien des Gestaltungs- und Modernisierungshandbuches für den Denkmalbereich Rheydt.

Weil das Planungsgebiet im geplanten Denkmalbereich Rheydt liegt, wird die Verwaltung beauftragt, für die Umgestaltung der Limitenstraße auch die erforderliche Expertise des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland beim Landschaftsverband Rheinland ( LVR ) einzuholen.

Begründung:
Auf Grund fehlender Verkehrsleitplanung für die Innenstadt wurde die Barriere-Wirkung des Rheydter Rings (vgl. Masterplan) insbesondere im Bereich Limitenstraße sukzessive erhöht. Die östlichen Wohnquartiere und der Einzelhandel sind an das Planungsgebiet „Soziale Stadt“ mit dem neuen Rheydter Marktplatz als Mittelpunkt sehr schlecht angebunden. Die Fuß- und Radwegeführung im Bereich zahlreicher Fußgängerampeln und der stark frequentierten Bushaltestelle Rathaus Rheydt ist sehr problematisch. Die Lärm- und Feinstaubbelastung der Anwohnerschaft ist unzumutbar. Dies birgt ein erhebliches Potential für Beschwerden und Klageverfahren gegen die Stadt.

Der bisher vorliegende Planungsentwurf der Verwaltung zur Umgestaltung der Limitenstraße ist nicht zeitgemäß und wird der o.g. Problemlage nicht gerecht. Deshalb wird auf den Beschlussentwurf verwiesen. Zum Beschlussentwurf werden folgende Erläuterungen zur Ausführung gegeben:

zu Tempo 30:
Auf dem kurzen Teilstück der Limitenstraße zwischen der Gracht und der Mühlenstraße befinden sich 5 Lichtsignalanlagen. Aufgrund u.a. unterschiedlicher Mengenbelastungen und unflexibler Schaltprogramme der Lichtzeichenanlagen ist eine störungsfreie Abwicklung des Kfz-Verkehrs ohne Wartezeiten nicht realisierbar. Daraus folgt, dass Tempo 50 auf diesem Streckenabschnitt nicht erreichbar ist. Logische Konsequenz ist eine Ausweisung auf Tempo 30, die zusätzlich weitere Vorteile in der Gesamtsituation hinsichtlich Lärmreduzierung, Schadstoffsenkung, Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirkt. Durch eine Ausweisung auf Tempo 30 ergibt sich eventuell auch die Chance, auf die Aufbringung des lärmoptimierten Asphaltes zu verzichten und so eine deutliche Kostenreduktion zu erreichen.

zu Fahrbahnbreiten Kfz-Verkehr:
– von der Gracht nach Norden –

Ab Knoten Limiten-/Stresemannstraße ist in Richtung Norden die äußere Fahrspur mit 3,00 m Breite, die innere Fahrspur mit 2,80 m Breite vorgesehen.

Unter Beibehaltung dieses Querschnitts und Anlage einer Abbiegespur zur Tiefgarage von 2,50 m Breite (nur PKW !) im weiteren Verlauf ergibt sich für den Abschnitt von Haus-Nr. 27 bis 15 ein Breitengewinn von 70 cm.

Im weiteren Verlauf (Limitenstraße 13 bis Knoten mit der Hauptstraße) ergibt sich unter Beibehaltung des Querschnitts und Anlage einer Abbiegespur in die Hauptstraße mit 3,00 m Breite (wg. Busverkehr!) auch ein Breitengewinn von 70 cm. Ab Knoten Hauptstraße bis Mühlenstraße können ebenfalls 70 cm gegenüber der vorliegenden Aufteilung gewonnen werden.

– von der Mühlenstraße nach Süden –
Bei einem Regelquerschnitt (wie oben) von 3,00 / 2,80 können zwischen der Mühlenstraße und der Hauptstraße auch hier 70 cm herausgenommen werden.

Ab Hauptstraße bis zur Einfahrt Tiefgarage können größere Breiten zur Umverteilung gewonnen werden: Kombinierte Geradeaus-/Rechtsabbiegespur > 3,00 m / innere Geradeausspur > 2,80 m / Linksabbiegespur > 3,00 m (wg. Lieferverkehr) – ergibt 75 cm.

In Verbindung mit einer Reduzierung der Radwegbreite von 2,55 m auf ca. 2,00 m stünden 1,15 m zur Disposition.

In Verbindung mit einer Verschiebung der Mittelinsel im Verlauf des Fußgängerüberwegs könnten sogar Breitenanteile zugunsten des Gehwegs / eines Parkstreifens auf der gegenüberliegenden Straßenseite (vor Haus-Nr. 3 – 11) Verwendung finden.

Im weiteren Verlauf nach Süden sind ebenfalls Breitengewinne möglich. Da die Flächenkonkurrenz hier nicht ausgeprägt ist, ist kein direkter Handlungsbedarf gegeben.

Ein getrennter Rechtsabbieger in die Stresemannstraße zieht sein Erfordernis lediglich aus dem erhöhten Anteil des Busverkehrs.

zu Radwegeführung:
Der in einzelnen Abschnitten vorgesehene Querschnitt von 1,85 m (inclusive Markierung) sollte durchgängig auf 2,15 m (inclusive Markierung) verbreitert werden. Flächenreserven hierfür sind (wie oben erläutert) vorhanden.

Die Durchleitung der Radwege durch die Kreuzungsbereiche sollten grundsätzlich rot eingefärbt werden (auch an den Einmündungen Mühlenstraße von Westen und Hauptstraße von Osten). Die Schaltfolge für den Rad- und Fußverkehr an der Zu- und Ausfahrt Tiefgarage ist getrennt vom Kfz-Verkehr zu regeln, um eine Gefährdung durch ein- und ausfahrende Fahrzeuge grundsätzlich auszuschließen.

zu Fußgängerführung:
Als grundsätzliches Manko sind die „bedarfsgesteuerten“ Anforderungsampeln auszutauschen. Fußgängerquerungen sind mit ausreichender Querungszeit in die Regelumläufe einzubetten. Idealerweise sollten bei erhöhtem Fußgängeraufkommen auch zusätzliche Zwischenphasen möglich sein.

zu Grün im Straßenraum:
Wie oben erläutert sind annähernd im gesamten Straßenabschnitt Querschnittsreserven vorhanden. Neben der funktionalen Flächenumschichtung bedarf die Limitenstraße insbesondere einer gestalterischen Aufwertung. Hier ist sensibel abzuwägen und kreativ zu verfahren ob, wie und wo sich Parkraum, Fußgängerflächen oder Grün im Straßenraum wiederfinden sollen. Ein erster Schritt zur optischen Aufwertung sollte die Reduzierung der „Grünbarriere“ im Mittelstreifen darstellen.

Denkmalbereich Rheydt
Weil das Planungsgebiet im geplanten Denkmalbereich Rheydt liegt, kann seitens des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland beim Landschaftsverband Rheinland ( LVR ) von der Stadtverwaltung Mönchengladbach erwartet werden, dass die Umgestaltung der Limitenstraße mitten im vorgesehenen Denkmalbereich dort zur Kenntnis gebracht wird. Weil das Planungsgebiet im geplanten Denkmalbereich Rheydt liegt, ist deshalb für die Umgestaltung auch die Expertise des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland erforderlich“.

Anja Schurtzmann, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bezirk Süd
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Schreibe einen Kommentar