Städtische Beteiligungsgesellschaften

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft: 02.12.2021
Hauptausschuss: 08.12.2021
Rat: 15.12.2021

Beratungsgegenstand
Städtische Beteiligungen

Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft und der Hauptausschuss empfehlen, der
Rat beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge des Prozesses zur städtischen Gesamtstrategie folgende
Punkte hinsichtlich der städtischen Beteiligungen zu prüfen:

Marketinggesellschaft Mönchengladbach mbH (MGMG)
Die im Gesellschaftsvertrag niedergelegten Zwecke der MGMG sollen mit dem Ziel der Reorganisation und Fokussierung überprüft werden. Dabei soll die MGMG auf das Stadtmarketing als zentrale Aufgabe ausgerichtet werden. Hier sollen mögliche Synergien sowie organisatorische und personelle Vernetzungsmöglichkeiten mit der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) überprüft werden und mögliche Synergien in Bezug auf Zentralfunktionen (Personal, IT, Rechnungswesen etc.) geprüft werden. Weiterhin soll das Synergiepotential beider Gesellschaften im Bereich der Innenstadtentwicklung als zentrale Anlaufstelle geprüft werden.

Für die Bereiche Konzertwesen, Tourismus sowie Veranstaltungs- und Gebäudemanagement sollen zur Optimierung von Ressourcen mögliche bestehende Parallelstrukturen innerhalb der Stadtverwaltung und anderer städtischer Gesellschaften aufgezeigt und deren Synergiepotential geprüft werden. Im Rahmen der Evaluierung sollen Beispiele anderer Städte – insbesondere (NEXT) Mannheim – betrachtet werden. Ebenfalls ist die Finanzierungsstruktur der MGMG im Rahmen der zentralen Aufgabenstellung zu überprüfen.

WFMG
Die Aufgabenstellung der WFMG soll überprüft werden: Die Handlungsfelder wirtschaftliches Standortmarketing, nachhaltige sowie resiliente Standortentwicklung sowie Innovationsmanagement sollen die zentrale Aufgabenstellung bilden. Zielgruppen sind sowohl Bestandsunternehmen am Standort als auch ansiedlungswillige Firmen. Dabei sind besonders die Transformation der Wirtschaft, die kommunale Umgangsweise mit globalen Megatrends, die Fokussierung auf Innovationsförderung vor Ort und (interdisziplinärer) Vernetzung, Begleitung, Ausstattung sowie Qualifizierung von Gründer:innen und die Unterstützung von Bildungsprojekten noch stärker in den Blick zu nehmen. Die Kooperation mit nextMG soll dabei vertieft werden. Die WFMG soll in die Lage versetzt werden, die für die Umsetzung der Aufgaben in den Handlungsfeldern notwendigen Fördermittel (ZRR, EFRE; RWP, Interreg etc.) eigenständig zu akquirieren. Entsprechende Beispiele anderer Städte – insbesondere (NEXT) Mannheim sowie die aktuelle Studie des DIfU zur Innovationsfähigkeit der Wirtschaftsförderung – sollen ebenfalls betrachtet werden.

Die künftige Ansiedlungspolitik soll im Sinne einer nachhaltigen, innovativen und zukunftsresilienten Standortentwicklung ausgerichtet werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Wertschöpfung und Lohnstruktur der ansiedelnden Branchen. Dabei soll Ziel sein, einen Branchenmix am Standort zu etablieren, der neben Beschäftigung und Wertschöpfung (Steueraufkommen und Lohnstruktur) auch zukunftsorientiert Branchen aus dem Bereich der Digitalwirtschaft und anschließenden Branchen am Standort etabliert. Dabei ist mit Blick auf das ehemalige Polizeipräsidium eine vertiefte Abstimmung zwischen WFMG und der WissensCampus GmbH notwendig und entsprechend zu prüfen. Darüber hinaus soll die Weiterentwicklung von zentralen Infrastrukturprojekten (bspw. der Breitbandausbau), die in der Wirtschaftsförderung verortet sind, unter Beteiligung der NEW geprüft werden. Aktuelle Strukturen/Leistungen der WFMG im Liegenschaftsgeschäft sollen dahingehend überprüft werden, ob eine alleinige Aufgabenwahrnehmung der EWMG hierfür zielführender wäre. In diesem Zusammenhang ist die Einbindung der Expertise der WFMG sicherzustellen. Ebenfalls ist die gesellschaftsrechtliche sowie finanzielle Struktur der WFMG – gerade im Zusammenhang mit der EWMG – auf Aktualität sowie Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen. Dabei sollen insbesondere Öffnungsmöglichkeiten der WFMG-Gesellschafterstruktur für neue Unternehmen sowie junge Gründer:innen betrachtet werden.

WohnBau Mönchengladbach / EWMG
Die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen der WohnBau und EWMG sollen vertieft betrachtet werden. Dabei sollen insbesondere neue Modelle von Grundstücksgeschäften zur schnellen und kostengünstigen Schaffung von Wohnmietraum geprüft werden. Ebenfalls soll das Generalpachtvermögen der Stadt durch beide Gesellschaften gemeinsam mit der Verwaltung strukturell auf kurz- und mittelfristige Sanierungs- und Instandsetzungsmöglichkeiten zur Schaffung oder dem Erhalt kostengünstigen Wohnraums geprüft werden. Darüber hinaus sind die Zuständigkeiten beider Gesellschaften für unbebaute Grundstücke – auch mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht – auf Unklarheiten sowie Aktualität zu überprüfen. Weiterhin ist auch die Finanzstruktur der EWMG hinsichtlich der Beteiligungen an der WFMG sowie der NEW mit Blick auf die aktuellen finanziellen Effekte und Zukunftsfähigkeit zu prüfen.

Begründung
Erfolgt mündlich.

Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Lena Zingsheim-Zobel, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Nicole Finger, FDP-Fraktionsvorsitzende
Dr. Hans-Peter Schlegelmilch, CDU-Fraktionsvorsitzender

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen.

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