RWE-Kraftwerkserneuerungsprogramm

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 27.04.2016

Beratungsgegenstand
RWE-Kraftwerkserneuerungsprogramm

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beschließt:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach fordert die RWE AG auf, die Braunkohle-Kraftwerksplanung BoAplus in Niederaußem einzustellen und die in der 1994er Vereinbarung mit der Landesregierung verbindlich zugesagten, aber bis heute nicht in die Erneuerung des Kraftwerkspark investierten Mittel in Höhe von mindestens 3 Mrd. Euro dem Strukturwandel in der Region zu Verfügung zu stellen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in diesem Sinne gegenüber RWE und der Landesregierung tätig zu werden.

Begründung:
Im Jahr 1994 sich die RWE AG gegenüber der Landesregierung NRW verpflichtet, als Gegenleistung für den Tagebau Garzweiler II mehr als 20 Mrd. DM (10,23 Mrd. €) in die Erneuerung des Kraftwerksparks zu investieren. Grundlage dafür ist das Kraftwerk­erneuerungsprogramm aus dem Jahr 1994. RWE hat seitdem mit den Braunkohle­kraftwerken mit optimierter Anlagentechnik (BoA) 1, 2 und 3 drei neue Kraftwerksblöcke in Betrieb genommen. Für die BoA 1 in Niederaußem sind 1,23 Mrd. Euro und für die BoA 2 und 3 in Neurath sind zusammen 2,27 Mrd. Euro investiert worden. Darüber hinaus sind Erneuerungsmaßnahmen in den Kraftwerken (Retrofit) und Investitionen in Erneuerbare Energien vorgenommen worden. Die Gesamtsumme der Investitionen von RWE infolge des Kraftwerkserneuerungsprogramms gibt die Staatskanzlei NRW im April 2016 auf eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Reiner Priggen mit 4,15 Mrd. Euro an.

Wir Grüne sind der Auffassung, dass sich seit 1994 die Parameter der Energielandschaft grundlegend verändert haben. Das von der Bundesregierung unterstützte Pariser Klimaschutzabkommen vom Dezember 2015, der fortgeführte Ausbau der Erneuerbaren Energien und die weltweit laufenden Desinvestitionen aus der Kohle machen eine Fortführung des Kraftwerkerneuerungsprogramms von 1994 nicht mehr notwendig. Die noch laufende Planung für ein weiteres Braunkohlekraftwerk, die BoA 4 in Niederaußem sollte deswegen umgehend beendet werden. Aus dem Unternehmen kommt immer wieder der Hinweis, dass RWE diese Neubauplanung nicht einstellen könne, da man durch die Vereinbarungen mit der Landesregierung von 1994 und durch den Braun­kohlen­plan Garzweiler II vom 31. März 1995 dazu verpflichtet sei, Neubau­planungen voranzutreiben. Im Interesse der Menschen im Rheinischen Revier – und damit auch in Mönchengladbach – muss das Kraftwerkserneuerungsprogramm von 1994 neu verhandelt und den heutigen Entwicklungen angepasst werden. Das Unternehmen RWE muss aus seiner alten Verpflichtung entlassen werden, neue Braunkohlekraftwerke bauen zu müssen.

Als Gegenleistung muss die RWE AG verpflichtet werden, die Restsumme der 1994 zugesagten und bisher nicht getätigten Investitionen in den Strukturwandel in der Region und eben nicht mehr in Braunkohlekraftwerke zu investieren. Davon profitieren die Region, die Neuausrichtung des RWE-Konzerns und natürlich das Klima. Es ist sinnvoller, dass RWE, anstatt weitere Kraftwerke zu bauen, verstärkt in den Strukturwandel in der Region investiert. Durch die Verkleinerung des Tagebaus um den Bereich bei Holzweiler reduziert sich die förderbare Kohlemenge von ursprünglich 1,3 Mrd. Tonnen um 400 Millionen Tonnen auf noch maximal 900 Millionen Tonnen Braunkohle. Dementsprechend reduziert sich auch die Investitionsverpflichtung von 10,2 Mrd. Euro auf 7 Mrd. Euro. Es verbleibt also noch eine zu tätigende Investitionssumme von fast 3 Milliarden Euro. Wenn man diese auf die kommenden 20 Jahre umrechnet, müsste die RWE AG jedes Jahr 150 Mio. € in der Region in Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, die Digitalisierung der Energiewende und in Arbeitsplätze zur Unterstützung des Strukturwandel investieren. Das sollte transparent und nachvollziehbar prioritär in den Kommunen geschehen.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen


Aus der Ratssitzung:

Ratsherr Sasserath erklärt, dass die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Auffassung gelangt sei, dass es sinnvoll wäre, den anderen Tagebaurandgemeinden die Möglichkeit zu geben, zu einem gemeinsamen Beschluss zu kommen. Daher stellt er den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung in den nächsten Ratszug.

Oberbürgermeister Reiners lässt über den Geschäftsordnungsantrag von RH Sasserath abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag von Ratsherr Karl Sasserath: Einstimmiger Beschluss

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