Historische Funde auf dem Gelände der Roermonder Höfe

Dr. Boris Wolkowski

Anfrage von Dr. Boris Wolkowski in der Ratssitzung am 27.04.2016

Ratsherr Dr. Wolkowski (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass Oberbürgermeister Reiners vor einem Monat eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zu Ausgrabungen an den Roermonder Höfen bereits beantwortet habe.

Er fragt nun, was dort gefunden wurde und wie die Stadt mit den Funden umgehen würde und ob die Funde in das Eigentum der Stadt Mönchengladbach übergehen würden.

Antwortschreiben der Verwaltung vom 14.6.2016


Archäologische Funde auf der Baustelle „An der Lingen Mühle“ (Roermonder Höfe)

Ihre Anfrage in der Ratssitzung vom 27.04.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Wolkowski,

in der Ratssitzung vom 27.04.2016 erkundigten Sie sich nach den Funden auf dem Gelände des ehemaligen Zentralbades an der Lüpertzender Straße, wo zurzeit eine archäologische Begleitung der Baumaßnahmen erfolgt.

Nach Auskunft von Herrn Vogt vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, wird die ABS Gesellschaft für Archäologische Baugrund-Sanierung mgH bis voraussichtlich 24.06.2016 die Bodenarbeiten begleiten und dokumentieren. Die Untersuchungen im nördlichen Teil des Areals, entlang der Lüpertzender Straße sind bereits abgeschlossen

Bereits im Planungs- und Bauausschuss am 31.05.2016 hat die Leiterin des FB 63, Frau ten Busch, Ihre Anfrage zu den Funden an der Lüpertzender Straße mündlich beantwortet. Hiermit erhalten Sie diese Informationen nochmals schriftlich.

1. Was wurde dort gefunden?

Neben den bereits entdeckten Fundamenten eines Gebäudes aus dem 19. Jahrhundert, dem Verlauf des Gladbach samt hölzernen Uferrandbefestigungen und einigen Scherben wurden im südwestlichen Teil des Baugebietes mittlerweile mehrere, gut erhaltene Holzkanäle und Holzstammpackungen gefunden.

Aus dem Holz werden einzelne Proben für eine dendrochronologische Untersuchung entnommen. Zurzeit schätzt man die Holzstämme auf das 11.-12. Jahrhundert. Die Archäologen vermuten, dass dort ein Bohlenweg angelegt wurde, um den damals vorhandenen Morast zu überqueren. Die Holzkonstruktion wird für die Dauer der Prospektion freigelegt und soll, soweit diese tiefer liegt als die geplanten Fundamente, im Boden verbleiben.

2. Wie geht die Stadt mit den Funden um? Gehen die Funde in das Eigentum der Stadt Mönchengladbach über?

Mit der Änderung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG) am 16. Juli 2013 sind die Eigentumsverhältnisse von archäologischen Fundstücken eindeutig geregelt. Gemäß § 17 Abs. 1 DSchG NRW werden unbekannt im Boden verborgene Funde mit ihrer Entdeckung Eigentum des Landes (Schatzregal).

Beim zuständigen LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland existiert eine zentrale Sammelstelle für alle archäologischen Informationen im Rheinland (außer Köln). Die Bodendenkmäler-Registratur (Ortsarchiv) sammelt und archiviert seit Mitte des 19. Jahrhunderts alle Fundmeldungen, Baustellenbeobachtungen, Ergebnisse von Ortsbesichtigungen, archäologischen Prospektionen und Grabungen. Auch die in Mönchengladbach entdeckten Funde und Erkenntnisse werden dort erfasst und gelagert.

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