RATS-TV in Mönchengladbach

Fraktionsantrag
Rat: 11.01.2018

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt die testweise Einführung von Liveübertragungen der Sitzungen des Rates der Stadt Mönchengladbach, inklusive Archivierung der Sitzungen in einer öffentlich zugänglichen Mediathek.

Die Testphase umfasst vier Ratssitzungen (die erste, zweite, dritte und vierte Ratssitzung des Jahres 2017). Die Verwaltung wird beauftragt, die Testphase vorzubereiten, zu begleiten und im Hinblick auf Nutzerdaten auszuwerten, so dass der Rat nach Abschluss der Testphase über ein dauerhaftes Verfahren entscheiden kann. Eine überarbeitete Geschäftsordnung wird, sofern dies notwendig ist, durch die Verwaltung vorbereitet.

Im Rahmen der Übertragungen wird das Recht der Ratsmitglieder am persönlichen Bild durch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten jederzeit gewährleistet.

Finanzwirksamkeit:
Das Komplettangebot einzelner Dienstleiter belaufen sich pro Sitzungstag – unabhängig von der Sitzungsdauer – auf brutto circa 1.200,00 €. Darin enthalten sind: Bedienung der Kamera(s), die Regie sowie alle Kosten der Liveabwicklung, der On-Demand-Bereitstellung und der Bandbreiten.

Begründung:
Die Antragssteller sind davon überzeugt, dass unkomplizierte Zugriffsmöglichkeiten auf demokratische Entscheidungen politische Prozesse miterlebbar, nachvollziehbar und transparent machen. Weiterhin soll damit der Wahlmüdigkeit der Bürger entgegen gewirkt werden. Das online abrufbare Bewegtbild ist schon heute ein Informationsmedium mit hoher Priorität, dessen Wichtigkeit in den kommenden Jahren nochmals stark zunehmen wird. Die Antragssteller erachten es deshalb als sinnvoll, die Internetübertragung der Mönchengladbacher Ratssitzungen zu testen und die Erfahrungen anschließend auszuwerten.

Übertragungen von Ratssitzungen per Livestream sind u.a. in Essen, Köln, Bonn und Wuppertal bereits Realität und werden dort als wichtiges Informationsmedium von allen Beteiligten sehr geschätzt.

Für Mönchengladbach ist eine Übertragung der Sitzungen mit zwei Kameras vorgesehen. Eine Kamera hängt dabei im hinteren Teil des Saales mittig an der Besuchertribüne und kann auf die jeweiligen Rednerinnen und Redner der Verwaltung oder auf das Rednerpult geschwenkt werden. Dies erfolgt über eine Fernbedienung am Mischpult. Eine zweite Kamera befindet sich am Mischpult und wird durch einen Mitarbeiter des Dienstleisters bedient, der jeweils auf vom Platz aus sprechende Ratsmitglieder schwenken kann. Die Kameras werden nicht auf die Zuschauerplätze gerichtet.

Während der Übertragung ist die Liste der Tagesordnungspunkte in einem Feld neben dem laufenden Bild sichtbar. Die Namen der Redner/innen sowie der aktuell behandelte Tagesordnungspunkt werden per Laufschrift eingeblendet. Die Live-Übertragung erfolgt ohne Kommentar über die gesamte öffentliche Sitzungsdauer.

Die Übertragung kann zu jedem gewünschten Zeitpunkt, z.B. in Sitzungspausen, unterbrochen und ohne Zutun der User fortgesetzt werden. Ebenso kann jederzeit – vor Beginn, während der Übertragung oder in Pausen – jede Art von Information eingeblendet werden. Es findet kein Herausschneiden von Szenen, weder live noch in der Aufzeichnung, statt. Die fertige Aufzeichnung steht sofort nach Beendigung des Live-Streams fertig editiert und mit einer an der Reihenfolge der behandelten Tagesordnungspunkte orientierten Playlist auf der städtischen Internetseite ( www.moenchengladbach.de) zur Verfügung.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hält eine Übertragung der Redebeiträge der Ratsfrauen/Ratsherren dann für rechtmäßig, wenn die Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt. Die Verwaltung wird entsprechende Einwilligungserklärungen vorbereiten. Diese können jederzeit widerrufen werden. Zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts wird gewährleistet, dass bei Nichtvorliegen einer Einwilligung oder einem Widerruf jederzeit und sofort die Unterbrechung der Übertragung für die Dauer der jeweils nicht erlaubten Aufnahme eines Wortbeitrages erfolgt.

Einstimmig beschlossen.

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