Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 20.12.2017

Beratungsgegenstand
Vorlage-Nr. 2760/IX, Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) ab 01.01.2019

Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt beschließt:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach erhebt Einwände gegen den Beschluss der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) durch den Verwaltungsrat der mags und weist die mags an,

1. §7 der Satzung über die Abfallentsorgung  wie folgt zu ändern:

A.) § 7 (1): In die Liste der Restmüllbehälter wird eine 35-Liter-Tonne aufgenommen.

B.) § 7 (2): „… muss pro Person und Woche ein Behältervolumen für Restmüll von 15 Litern vorgehalten werden.“

C.) § 7 (3): „… auf schriftlichen Antrag ein Mindestbehältervolumen für Restmüll von 8,5 Litern pro Person und Woche …“

2. Die zukünftige Abrechnung der Müllgebühren erfolgt auf der Grundlage eines Zählsystems. Dazu sind die Restmüllbehälter mit einem Chip bzw. Identsystem auszustatten. Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) ist entsprechend anzupassen.  Nach Beratung im Verwaltungsrat der mags ist das Kontrollsystem dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2018 vorzulegen.

3. In Bezug auf die Ausstattung jedes Haushaltes in Mönchengladbach mit einem entsprechenden Restmüllbehälter weist der Rat der Stadt Mönchengladbach die mags an, ein System zu entwickeln, das hierfür Sorge trägt. Nach Beratung im Verwaltungsrat der mags ist dieses Kontrollsystems dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2018 vorzulegen.

4. Zur Förderung von Kindern und Familien beschließt der Rat zur Vorlage-Nr. 2760/IX, in die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) ab 01.01.2019 einen Passus einzuführen, wonach auf Antrag für Neugeborene bis zum 24. Monat nach der Entbindung sowie für inkontinente Menschen („Senioren-Windeln“) separate Müllsäcke zur Entsorgung von Windeln kostenlos ausgegeben werden. Nach Beratung im Verwaltungsrat der mags ist die Umsetzung dieses Beschlusses dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2018 vorzulegen.

5. Der Rat beschließt zur Vorlage-Nr. 2760/IX, Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Mönchengladbach (Abfallsatzung AbfS) ab 01.01.2019 die Einwohnerinnen und Einwohner Mönchengladbachs im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids bis spätestens vor den Sommerferien 2018 über die folgende Frage abstimmen zu lassen: „Soll es eine Restmüllrolltonne mit einem nutzbaren Volumen von 35 Litern geben?“

Begründung
Erfolgt mündlich.

Mönchengladbach, den 20.12.2017                                                                      

Karl Sasserath, Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde von den Fraktionen der CDU und der SPD abgelehnt.

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