Radwegmarkierung Mennrather Straße

Anfrage von Martin Wirtz in der Bezirksvertretung West am 03.06.2025
  
Auf der Mennrather Straße (L39) ist im Einmündungsbereich zur Bezirkssportanlage bisher keine rote Radwegmarkierung vorhanden.

Frage an die Verwaltung:

Kann die Verwaltung zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden und des Fußverkehrs die Markierungen möglichst zeitnah (wieder) herstellen lassen?

Antwort der Verwaltung vom 09.07.2025

Sehr geehrter Herr Wirtz,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ein-/ und Ausfahrtsituation zur Bezirkssportanlage auf der Mennrather Straße.

Ihre Anfrage wurde im Rahmen der Verkehrsbesprechung geprüft. An der Verkehrsbesprechung nehmen Vertreter des Ordnungsamts, der Fachbereiche Straßenbau und Verkehrstechnik, Stadtentwicklung und Planung, sowie der Polizei und des städtischen Baubetriebs mags teil.

Die Ein-/Ausfahrt zur Bezirkssportanlage verläuft über die abgesenkte Nebenanlage. Straßenverkehrsrechtlich handelt es sich somit nicht um eine Einmündung, sondern eine Ein-/ und Ausfahrt. Der Ein-/Ausfahrende muss dabei den auf der Nebenanlage befindlichen Beidrichtungsradweg queren und ist dem querenden Radverkehr untergeordnet.

Zur Verdeutlichung des querenden Radverkehrs wurde vereinbart, zwei Radfahrpiktogrammee mit Pfeilen zu markieren. Eine dementsprechende Anordnung habe ich dem städtischen Baubetrieb mags bereits erteilt.

Ich hoffe, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Silke Wehmhörner, Beigeordnete

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