Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen

Personen

Fraktionsantrag/Änderungsantrag
Umwelt- und Feuerwehrausschuss: 06.03.2019
Hauptausschuss: 19.03.2019
Rat: 27.03.2019

Beratungsgegenstand
Vorlage 3431/IX: Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Mönchengladbach

Beschlussentwurf:
Der Umwelt- und Feuerwehrausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat der Stadt die folgende Beschlussfassung:

1. Eine Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne wird den städtischen Gremien alle drei Jahre vorgelegt.

2. Die Stadt strebt innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne eine Erhöhung der Zahl der Naturdenkmale an. Bei der Prüfung von Vorschlägen für neue Naturdenkmale aus der Bürgerschaft und bei deren Aufnahme in die Naturdenkmal-Liste ist diese Zielsetzung handlungsleitend.

3. Das Umweltamt meldet für die kommenden Haushalte im Produkt 13 020 10-5211.0000 einen auf 15.000 Euro erhöhten Betrag für die Pflege und die Sicherung von Bäumen als Naturdenkmale an.

Begründung:
Die letzte Beratung der städtischen Gremien über Naturdenkmale in zusammenhängend bebauten Gebieten fand im Jahr 2007 statt. Eine häufigere Beratung ist dringend geboten.

Im letzten Jahrzehnt ist die Anzahl der Naturdenkmale in zusammenhängend bebauten Gebieten stark zurückgegangen. Aus stadtökologischen Gründen, aber auch aus Gründen des Stadtbildes ist eine Trendumkehr wünschenswert. In der Frage, welche Bäume in die Liste besonders schützenswerter Naturdenkmale aufgenommen werden sollen, gibt es für die Verwaltung durchaus Bewertungsspielräume. Eine entsprechende, für die Verwaltung handlungsleitende Zielsetzung zur Ausweitung des Naturdenkmal-Bestandes erscheint sinnvoll.

Der Pflege- und Sicherungsaufwand für Bäume, die in die Naturdenkmal-Liste aufgenommen wurden, ist im städtischen Haushalt abzusichern. Bisher steht dafür „nur ein Betrag von 9.000 Euro“ (Vorlage der Verwaltung) zur Verfügung. Gerade auch weil größere Pflegemaßnahmen zum großen Teil vom Land bezuschusst werden, ist eine Absicherung der Eigenleistungen im städtischen Haushalt und eine Erhöhung des städtischen Mittelansatzes notwendig.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde im Umwelt- und Feuerwehrausschuss, im Hauptausschuss und in der Ratssitzung mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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