Informationen zu potentiellen Störfall im AKW Tihange

Personen

Anfrage von Dr. Gerd Brenner im Jugendhilfeausschuss am 26.02.2019

Vor einigen Monaten hat der Fachbereich Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach eine Informationen für die Bevölkerung zu einem potentiellen Störfall im Atomkraftwerk Tihange herausgegeben.

1. Welche Vorkehrungen sind auf der Basis dieses Informationsstandes in den städtischen Kitas und Jugendeinrichtungen für einen Katastrophenfall insgesamt getroffen worden?

2. Welche Schutzmaßnahmen für die Kinder in städtischen Kitas und Jugendeinrichtungen sind geplant, z. B. im Hinblick auf Evakuierungen, die Verteilung von Jodtabletten, Schutzmasken etc.?

3. Wie soll der Informationsfluss mit den Eltern, deren Arbeitsstellen sich evtl. auswärts befinden, im Katastrophenfall sichergestellt werden?

Antwort der Verwaltung vom 01.08.2019

Sehr geehrter Dr. Brenner,

in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.02.2019 stellten Sie folgende Anfrage:

Vor einigen Monaten hat der Fachbereich Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach eine Informationen für die Bevölkerung zu einem potentiellen Störfall im Atomkraftwerk Tihange herausgegeben.

1. Welche Vorkehrungen sind auf der Basis dieses Informationsstandes in den städtischen Kitas und Jugendeinrichtungen für einen Katastrophenfall insgesamt getroffen worden?

2. Welche Schutzmaßnahmen für die Kinder in städtischen Kitas und Jugendeinrichtungen sind geplant, z. B. im Hinblick auf Evakuierungen, die Verteilung von Jodtabletten, Schutzmasken etc.?

3. Wie soll der Informationsfluss mit den Eltern, deren Arbeitsstellen sich evtl. auswärts befinden, im Katastrophenfall sichergestellt werden?

Gerne beantworte ich hiermit Ihre Fragen:

1. Allen städtischen Kitas und Jugendeinrichtungen ist die Informationsbroschüre des Fachbereiches Feuerwehr bezüglich eines Störfalles in der Umgebung des Kernkraftwerkes Tihanges (Stand 10/2018) zur Kenntnis zugesandt worden und wurde mit den Leitungen der Einrichtungen besprochen. Bei einem nuklearen Unfall im Kernkraftwerk Tihange kann es zur einer Freisetzung von radioaktiven Stofrfen kommen, die mit der Luft über die Atemwege, über die Haut oder mit oder Nahrung aufgenommen werden.

2. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in einer Kita oder Jugendeinrichtunng während der Betreuungszeiten akut gefährdet sind erscheint gering. Von 168 Wochenstunden ist eine Kita oder eine Jugendeinrichtung in der Regel maximal 50 Stunden geöffnet.

Im Ereignisfall warnt und informiert die Katastrophenschutzbehörde, der Krisenstab die Bevölkerung und veranlasst u. a. dass Schulen und Kindergärten, so auch Kitas und Jugendeinrichtungen geschlossen bleiben oder kurzfristig geschlossen werden.

Findet das Ereignis während des Kitas-Betriebes oder der Öffnungszeiten der Jugendeinrichtung statt, erhalten die Einrichtungen direkt über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie „amtliche“ Lageinformationen und Verfahensvorgaben.

Darüber hinaus bleibt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Ereignisfall bis zur Schließung der Einrichtung erreichbar.

Für die Verteilung der Jodtabletten an die Gesamtbevölkerung ist der Fachbereich Feuerwehr zuständig und hat hierzu entsprechende Verteilungspläne erstellt.

Bezüglich der Beschaffung von Atemschutzmasken ist zu bedenken, dass es keine Schutzmasken gibt, die für alle Altersgruppen, insbesondere der U-3 Kinder, einen wirksamen Schutz bieten.

3. Von Seiten des Fachbereiches Kinder, Jugend und Familie is tein Arbeitshinweis erstellt, wie in einem möglichen nuklearen Störfall ein zügiges Abholen der Kinder aus der Kindertageseinrichtung oder Tagespflege sichergestellt werden kann, vergleichbar mit den Evakuierungen anlässlich von Bombenentschärfungen in der Vergangenheit. Zur besseren Erreichbarkeit, insbesondere in Krisenfällen sind alle städtischen Kitas mit einem Diensthandy ausgestattet. In allen städtischen Kitas und den Tagespflegestellen werden tagesaktuelle Listen der abholberechtigten Personen inkl. entsprechender Telefonnummer geführt.

In den städtischen Jugendeinrichtungen sind im Sinne der offenen Kinder- und Jugendarbeit keine Listen der abholberechtigten Personen zu führen. Hier erhalten die Einrichtungen direkt über den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Verfahrensvorgaben, ob bzw. wie und wann die Kinder und Jugendlichen aus der Einrichtung nach Hause oder zu einer anderen Sammelstelle ect. zu orientieren sind.

Ich hoffe hiermit Ihre Fragen beantwortet zu haben und stehe Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dörte Schall, Beigeordnete

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