Nahverkehrsplan: Ziele in Qualität

Personen

Fraktionsantrag
Rat : 14.12.2016

Beratungsgegenstand:
Vorlage 1923/IX Nahverkehrsplan: Ziele in Qualität

Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, der Gesellschafter wird gebeten,

1. In Zusammenarbeit mit der NEW mobil & aktiv zeitnah einen Plan zu erstellen, wie in den kommenden fünf Jahren die Umstellung aller Busse der NEW mobil & aktiv auf Elektrobetrieb einschließlich der dafür erforderlichen Infrastruktur erfolgen kann. Dieser Plan ist – einschließlich der Kosten und Fördermöglichkeiten – den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

2. Der Gesellschafter und die Verwaltung werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit    der NEW mobil & aktiv darauf hinzuwirken, dass die Ergebnisse dieser Planung unter dem Punkt „Elektromobilität im ÖPNV“ in den Nahverkehrsplan Mönchengladbach aufgenommen werden.

3. Der Gesellschafter und die Verwaltung werden beauftragt, in Zusammenarbeit mit    der NEW mobil & aktiv darauf hinzuwirken, die Voraussetzungen zu schaffen, um die Beschäftigten, die bisher bei der West Bus Leistungen für die NEW mobil & aktiv erbringen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Organisations- und Beschäftigungsstruktur der NEW mobil & aktiv übergeleitet bzw. übernommen werden. Dieser Punkt ist als Qualitätsmerkmal zur Leistungserbringung in den Nahverkehrsplan Mönchen­gladbach übernehmen.

Begründung:

Mit diesem Beschlussentwurf bekennt sich die Stadt Mönchengladbach zur öffentlichen Daseinsvorsorge, der Beschäftigungssicherung und einer umweltgerechten öffentlichen   Beförderung. Öffentliche Dienstleistung, Leistung aus einer Hand und ökologische Elektromobilität sind neben dem Netzplan die wesentlichen Qualitätsmerkmale einer zukunftsgerechten, sozialen und ökologischen Ausgestaltung des zu verabschiedenden Nahverkehrsplans für die Stadt Mönchengladbach.

Zu Punkt: 1

Elektrobusse verfügen (einschl. der Batterien) bereits heute über einen technischen Standard, der ohne Probleme die für die Personenbeförderung erforderlichen Anforderungen innerhalb des Gebietes der NEW mobil & aktiv erfüllen kann.

Weiterhin führen umfangreiche Fördermaßnahmen dazu, dass die kompletten Mehrkosten eines Elektrobusses einschl. der kompletten Ladetechnik – anders etwa als bei einem Dieselbus – gefördert werden. Dadurch werden die Investitionskosten beim Austausch der Busse wesentlich reduziert.

Als Förderprogramm bietet sich die BMVI-Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundes­ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 09.06.2015 an. Dabei ist der End­termin der Förderungsrichtlinie zum 31.12.2019 zu berücksichtigen. (Ungeklärt ist hier, ob dieser Endtermin 31.12.2019 das Ende der Antragsfrist bedeutet. Letzteres ist wahrscheinlicher als das Ende der Förderung aufgrund der Beschaffungs- und Lieferzeiten sowie Lieferung und Aufbau einer Lade-Infrastruktur).

Auszug aus der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 09.06.2015:

2.1.1 Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Förderfähig ist die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der für deren Betrieb notwendigen Ladeinfrastruktur, sofern diese öffentlich zugänglich gemacht wird. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrkosten berechnet, die zur Erreichung der Umweltziele des Fördervorhabens erforderlich sind. Pro   Antrag sollten in der Regel nicht weniger als fünf Fahrzeuge beschafft werden.

5.3 Zuwendungsfähige Kosten bzw. Ausgaben

5.3.1 Bei Investitionszuschüssen für die Beschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur nach Nummer 2.1.1

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich im Einzelnen nach Artikel 36 AGVO.

Beihilfefähig sind die Mehrausgaben, die zur Erreichung der Umweltziele dieses Fördervorhabens erforderlich sind. Dies sind:

Differenzausgaben für die Beschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb  gegenüber von Fahrzeugen der gleichen Kategorie mit konventionellem Antrieb.

Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen      Ladeinfrastruktur.

Ergänzende Hinweise sind dem separaten Aufruf zur Einreichung der Förderanträge zu entnehmen.

Hier die Vergleichsdaten der verschiedenen Busse in T€ pro Jahr:

 In T€ / pro Jahr Investition Wartung Treibstoff
Dieselbus3507,728
Hybridbus einschl. Zuschuss50015,422,4
Elektrobus mit Ladetechnik einschl. Zuschuss2505,67,7

Hier eine Beispielrechnung für 200 Busse (Basis ist ein Dieselbus für 250 T€) bei 70.000 km pro Jahr und Bus, insgesamt also ca. 12 Millionen km pro Jahr in Mönchengladbach. Die ausführliche Berechnung kann vom Antragsteller gerne per Email zugesendet werden.

Der Umstellung auf 5 Jahre soll der Vorzug gegeben werden, auch wenn die Umstellung in 10 Jahren noch günstiger wird. Aber die Einsparungen bei der Umweltbelastung, vor allem der CO2-Belastung, machen diese zusätzliche überflüssig.

Bei einer Umstellung auf Elektrobusse in 5 Jahren belaufen sich die Einsparungen bis 2030 auf ca. 19 Mio. € gegenüber dem Verbleib bei Dieselbussen und ca. 103 Mio. € gegenüber der Umstellung auf Hybridbusse.

Die vorhandenen Erfahrungen aus den Städten, die jetzt schon Elektrobusse im Betrieb haben (nicht im Testbetrieb), sollten eingeholt werden, vor allem mit den Erfahrungen mit den Herstellern der Busse und der Ladetechnik, z.B. Solaris und BYD (London, Schiphol, Berlin, Aachen, Berlin, Bonn, Braunschweig, Dresden, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, München, Osnabrück, Pinneberg, Rendsburg, Ruhr Lippe GmbH ). BYD verkauft Elektrobusse seit ca. 10 Jahren.

Sinnvoll wäre es, zusätzliche Ladestation an beiden Hauptbahnhöfen der Stadt aufzubauen. Hier sind wahrscheinlich die Kapazitäten eher vorhanden als an den jeweiligen Endpunkten. Weiterhin könnten hier kurze Ladezeiten für alle Busse über den Tag eingeplant werden.

Die Umsetzung von Elektromobilität im öffentlichen Personennahverkehr ist als Bestandteil einer nationalen und kommunalen Strategie zum Erreichen der Klimaziele, zu deren Umsetzung sich Deutschland im Rahmen des Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat, anzusehen. Für die Stadt Mönchengladbach ergibt hierdurch die Notwendigkeit der Fortschreibung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes. Auch in diesem Zusammenhang entfaltet die erforderliche Umsetzung des Antrages seine Wirkung.

Zu Punkt: 2:

Der Aufnahme von Elektromobilität in den Nahverkehrsplan Mönchengladbach kommt auch im Hinblick auf die beabsichtigte Direktvergabe der Leistung öffentlicher Beförderung an die 100% städtische Beteiligungsgesellschaft NEW mobil & aktiv eine wesentliche planerische Bedeutung zu. Die Schaffung der Voraussetzungen und der Aufbau der hierfür erforderlichen Infrastruktur durch die städtische Tochter NEW mobil & aktiv in Verbindung mit der Stadt Mönchengladbach schafft durch diese Qualität einen Vorteil, der das Ziel der Direktvergabe absichert.

Zu Punkt: 3

Die Leistungserbringung öffentlicher Verkehrsdienstleistungen im Rahmen des zukünftigen Nahverkehrsplans aus einer Hand schafft die Voraussetzungen die städtische Tochter NEW mobil & aktiv über die Direktvergabe mit der zukünftigen Leistungserbringung zu beauftragen. Die Verbindung der unter 1 bis 3 aufgezeigten Qualitäten sichern dieses Ziel ab. Zur Umsetzung der Leistungserbringung aus einer Hand beauftragt der Rat, den Gesellschafter und die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der NEW mobil & aktiv, die Voraussetzungen zur Überleitung der Beschäftigten, die bisher bei der West Bus Leistungen für die NEW mobil & aktiv erbringen, und deren Integration zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Organisations- und Beschäftigungsstruktur der NEW mobil & aktiv. Eine Untersuchung des Betriebsrates zeigt, dass die alleinige Leistungserbringung durch die NEW mobil & aktiv wirtschaftliche Vorteile birgt, die es zu heben gilt.

Das aufgezeigte Qualitätsmerkmal zur Leistungserbringung ist ebenfalls in den Nahverkehrsplan Mönchengladbach zu übernehmen.

Öffentliche Daseinsvorsorge, Beschäftigungssicherung und eine umweltgerechte öffentliche Beförderung können unter Einhaltung der nationalen Klimaziele durch die Aufnahme der  unter 1 bis 3 genannten Punkte in den zukünftigen Nahverkehrsplan Mönchengladbach erreicht werden.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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