Anfrage von Dr. Boris Wolkowski an den Oberbürgermeister am 21.01.2020
Sehr geehrter Herr Reiners,
der „Stadt-Spiegel Mönchengladbach“ berichtet in seinen letzten beiden Ausgaben (08.01. und 15.01.2020) an prominenter Stelle sehr ausführlich über massive Probleme von Mietern im Objekt Gerkerather Mühle 29. Begleitend wurden Leserbriefe zu diesem Thema „Stadt-Spiegel“ publiziert, die sich auf die Mieterprobleme beziehen. Verantwortliche Vermieterin dieses Objekts soll eine große Immobiliengesellschaft sein, die Altro Mondo GmbH, Ronnenberger Str. 22, 30952 Ronnenberg. (Über dieses Beispiel hinaus sind auch weitere Probleme mit anderen großen Vermietungsgesellschaften wie der LEG Mieten AG bekannt. Sie werden sich vielleicht an meine Anfrage dazu vom August 2018 erinnern.)
In der Berichterstattung des „Stadt-Spiegels“ wird nun auch die Rolle der Stadt über Wohnungsaufsicht, Bauamt bis zum Jobcenter kritisch hinterfragt.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Hat die Stadt seit Dezember 2019 die Zustände vor Ort überprüft und daraufhin Kontakt zum Vermieter des Objekts Gerkerather Mühle 29 aufgenommen?
Wurden von Seiten der Stadt Maßnahmen erlassen? Wenn ja, bitte ich um Darstellung derselben.
2. Gibt es bei der Stadt eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Wohnraumvernachlässigung und wird dann dem Anliegen von Seiten der Wohnungsaufsicht bzw. des Bauordnungsamts nachgegangen? Stehen Wohnungsaufsicht, Bauamt und Jobcenter diesbezüglich in einem regelmäßigen Austausch sowohl bei konkreten Fällen als auch zur Thematik von Wohnungs- bzw. Baumängeln sowie eventuellen Mietminderungen von Menschen im Leistungsbezug?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühen!
Dr. Boris Wolkowski, Stellv. Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Antwort der Verwaltung vom 03.02.2020
Mieterprobleme im Wohnprojekt Gerkerather Mühle 29
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre obige Anfrage hat mir der Oberbürgermeister zur Beantwortung zugeleitet.
Darin verknüpfen Sie an Medienberichte sowie an Ihre ähnlich gelagerte Anfrage vom 24.08.2018 an. Sie reflektieren die Rolle der Stadt sowie des Jobcenters angesichts von Problemen der Mieterschaft im obigen Objekt mit ihrer Vermieterin.
Angesichts dessen ist zunächst zu beachten, dass weder die Stadt noch das Jobcenter selbst Mietvertragspartei sind, was eine unmittelbare Interessenwahrnehmung für die Mieterschaft ausschließt. Über die allgemeinen mietvertraglichen Bestimmungen des BGB hinaus hat der Gesetzgeber mit Blick auf Vermieter mit großen Wohnungsbeständen auch keiner weiter gehenden gesetzlichen Befugnisse für Kommunen geschaffen.
Einzig das – wiederum auf alle Vermieter ausgerichtete – Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) aus dem Jahr 2014 beinhaltet einen zusätzlichen Schutz der Mieterschaft durch die gemeindliche Wohnungsaufsicht. Hiernach ist der jeweilige Verfügungsberechtigte – also der Eigentümer von Mietwohnungsgebäuden oder sein beauftragter Verwalter – verpflichtet, den Wohnraum mit Nebengebäuden und Außenanlagen in einem Zustand zu erhalten, dass der ordnungsgemäße Gebrauch gewährleistet ist.
Ist dies nicht der Fall, haben die Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, die beim Fachbereich Soziales und Wohnen angesiedelte Wohnungsaufsicht einzuschalten, deren Dienststelle sich in der ersten Etage des Verwaltungsgebäudes Fliethstraße 86-88 befindet (02161/25-36 63, -36 64, und -36 65). Diese kann sich allerdings nicht – wie oben aufgeführt – in übliche mietrechtliche Angelegenheiten zwischen Vermieter und Mieterschaft einschalten, sondern hat auf die Beseitung von im Gesetz genannten Missständen, d. h. von erheblichen Beeinträchtigungen des Gebrauchs zu Wohnzwecken, hinzuwirken.
Abhängig von den Feststellungn vor Ort trifft die Wohnungsaufsicht geeignete Maßnahmen, was regelmäßig die Aufforderung an den Verfügungsberechtigten unter Fristsetzung bedeutet, freiwillig Abhilfe zu schaffen, und im Falle dessen Weigerung oder Unterlassens den Erlass einer behördlichen Anordnung nach sich zieht. Zudem schaltet die Wohnungsaufsicht bei gravierenden baulichen Mängeln den Fachbereich Bauordnung ein. Umgekehrt setzt sich das Jobcenter mit der Wohnungsaufsicht in Verbindung, sobald Hilfeempfänger auf bauliche Mängel in der Wohnung oder im Gebäude hinweisen. Dies ist in dem in Rede stehenden Gebäude auch schon in einigen Fällen geschehen; eine andere Bedarfsgemeinschaft wird zurzeit gegenüber der Vermieterin anwaltlich vertreten. Erst wenn die Mietpartei dokumentiert, eine Mietminderung in rechtlich zulässiger Weise angekündigt zu haben, ist das Jobcenter berechtigt, Mietzahlungen einzubehalten.
Die städtische Wohnungsaufsicht wiederum hat in dem vorliegenden Objekt in regelmäßigen Abständen Verfahren durchzuführen. Während sich einige Beschwerden dann im Rahmen der Prüfung als Tatbestände herausstellen, die nicht dem WAG NRW unterliegen, erfordern anderseits vor allem häufig auftretende Heizungsmängel oder gar -ausfälle ein schnelles Einschreiten. Durch das städtische Einwirken bei der Eigentümerin konnte jeweils sehr zeitnah eine Reparatur in diesem großen Wohnobjekt eine generelle Sanierung der Heizungsanlage anzugehen, kann die Wohnungsaufsicht der Eigentümerin jedoch weder abnehmen noch vorschreiben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind für das Objekt jedenfalls keine Beschwerdeverfahren offen.
Aus hiesiger Sicht ist die im Zuge der medialen Berichterstattung zu Tage getretene Unzufriedenheit unter anderem auf die zunehmende Zentralisierung der für die Mieter wesentlichen Dienste (Hausmeister, Hausverwaltung) zurückzuführen. Dies führt dazu, dass im Falle eines Mietmangels keine persönliche Ansprechperson mehr vor Ort zur Verfügung steht. Stattdessen existiert nur eine zentrale Hotline für sämtliche Anliegen der Mieterschaft, was zu einer gewissen Anomytät führt, die es ihr erschwert, mit ihren Anliegen in geeigneter Weise Gehör bei der Vermieterin zu finden.
Nach alledem ist auf Grund des Allgemeinzustandes des obigen Objekts zu erwarten, dass die städtische Wohnungsaufsicht auch künftig auf die Beseitigung von Missständen hinwirken muss. Auf Grund der bisherigen Erfolge ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Mieterinnen und Mieter die hiesige Dienststelle auch weiterhin mit Anzeigen kontaktieren, damit diese die vom Gesetz vorgesehene Verfolgung und Beseitigung der Missstände einleiten kann.
Mit freundlichem Gruß
Dörte Schall, Beigeordnete