Luftreinhaltung

Personen

Anfrage von Dr. Gerd Brenner im Umwelt- und Feuerwehrauschuss am 28.02.2018


Die Städte müssen die EU-Normen zur Luftreinhaltung im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung endlich einhalten. Die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge hat das deutlich gemacht. Das Gericht hat damit den Druck auf die Bundesregierung, die Länder bzw. Bezirksregierungen und die Städte deutlich erhöht, endlich wirksame Luftreinhalteplanungen vorzulegen. Schon im Vorfeld der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hatte die Bezirksregierung Düsseldorf angekündigt, in wenigen Wochen ein Verfahren für die Luftreinhalteplanung in Mönchengladbach einleiten zu wollen. Vorweg hat sie der Stadt bereits nahgelegt, an der Aachener Straße das dortige LKW-Verbot konsequenter als bisher zu überwachen. Es ist angebracht, dass die Stadt nun selbst proaktiv tätig wird, um die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger effektiver als bisher zu schützen. Dazu die folgenden Fragen an die Verwaltung:

a. Welche schnell wirksamen Maßnahmen kann die Stadt sofort oder in wenigen Monaten ergreifen, um im Hinblick auf die Atemluft die EU-Grenzwerte für NO2 in der gesamten Stadt einzuhalten?

b. Kann die Verwaltung angeben, innerhalb welcher Zeiträume diese Maßnahmen die NO2-Belastung sicher unter den EU-Grenzwert absenken können?

c. Welche Maßnahmen hat die Stadt ausgearbeitet, um auf Grenzwertüberschreitungen der Feinstaubbelastung in der Stadt vorbereitet zu sein?

Antwort der Verwaltung vom 16.03.2018

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner,

im Umweltausschuss hatten Sie Auskunft über Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität erbeten. Bevor ich Ihnen diese im Einzelnen beantworte, möchte ich darauf hinweisen, dass in Mönchengladbach schon seit 2012 durch die Umsetzung des aktuellen Luftreinhalteplans (LRP) die Luftqualität deutlich verbessert wurde. Lediglich am Messpunkt Aachener Straße liegt der Gehalt an Stickstoffdioxid (NO2) geringfügig über dem zulässigen Grenzwert.

Um die ursprüngliche Maßnahme M 2/07 im Luftreinhalteplan, nämlich das Durchfahrtsverbot für LKW <3,5 t (ausgenommen Lieferverkehr) an dem Messpunkt Aachener Straße überhaupt ansatzweise kontrollieren zu können, hat die Stadt das Durchfahrtsverbot in Fahrtrichtung Innenstadt bekanntermaßen schon vor Jahren verschärft. Jetzt wird die Stadt Mönchengladbach als erste Stadt die erst seit dem vergangenen Jahr rechtlich mögliche stationäre Kontrolle des LKW-Durchfahrtsverbotes mittels LKW-Blitzeranlage einführen. Dieses geschieht genau wie die damalige Verschärfung des Durchfahrtsverbotes auf Eigeninitiative der Stadt und ist keineswegs durch die Bezirksregierung Düsseldorf initiiert.

Zudem befinden sich weitere Maßnahmen aus dem LKW-Routenkonzept, ebenso wie die kontinuierliche Verbesserung bei der Busflotte NEW einschließlich des geplanten Einsatzes von Elektrobussen am Hotspot in der Umsetzung. Hinzu kommt der Beschluss zum Nahmobilitätsplan, der zu weiteren Verbesserungen beitragen wird.

Sehr geehrter Herr Dr. Brenner, Sie sehen an diesen Beispielen, dass die Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich kontinuierlich die Maßnahmen des Luftreinhalteplans umsetzt und weiterentwickelt.

Vor diesem Hintergrund beantworte ich Ihre Fragen a und b. zusammen:

a. Welche schnell wirksamen Maßnahmen kann die Stadt sofort oder in wenigen Monaten ergreifen, um im Hinblick auf die Atemluft die EU-Grenzwerte für NO2 in der gesamten Stadt einzuhalten?

b. Kann die Verwaltung angeben, innerhalb welcher Zeiträume diese Maßnahmen die NO2-Belastung sicher unter den EU-Grenzwert absenken können?

Auch bei geringen Überschreitungen ist die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Behörde gehalten, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben. Diese Fortschreibung, in der mögliche weitere notwendige Maßnahmen definiert werden, ist auch für Mönchengladbach angekündigt, und zwar nach dem im aktuellen LRP im Kapitel 1.2 dargestellten Verfahren. Darin sind die Verhältnismäßigkeit und zeitliche Wirksamkeit jeder Maßnahme zu prüfen und diese sind bei Rechtskraft des neuen LRP von der Kommune umzusetzen.

Sollte Ihre Frage darauf zu zielen, ob die Stadt Fahrverbote oder Verschärfungen der Umweltzone plant möchte jedoch betonen, dass solche Maßnahmen von mir und auch von der Bezirksregierung Düsseldorf abgelehnt werden. Vielmehr sollte es durch die kontinuierliche Weiterführung der bisherigen Maßnahmen, Verbesserung bei den Emissionen der Dieselfahrzeugflotte und Erkenntnissen aus dem gerade beauftragten Masterplan Elektromobilität gelingen, die sichere Einhaltung der NO2-Grenzwerte in Zukunft zu gewährleisten.

c. Welche Maßnahmen hat die Stadt ausgearbeitet, um auf Grenzwertüberschreitungen der Feinstaubbelastung in der Stadt vorbereitet zu sein?

In Nordrhein-Westfalen wurden seit 2014 keine Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte mehr festgestellt. Auch das Umweltbundesamt attestiert eine deutliche Abnahme über den gesamten Beobachtungszeitraum seit dem Jahr 2000. In Mönchengladbach wurden seit dem Jahr 2009, dem Zeitpunkt des Betriebes der 3 Messstationen, keine Überschreitungen des Jahresmittelwertes beim Feinstaub gemessen und seit dem Jahr 2012 wurde auch keine Überschreitung der zulässigen Anzahl an Tagesmittelwerten registriert.

Mit der weitern Umsetzung des aktuellen LRP oder der Fortschreibung des LRP wird neben der Senkung des NO2 auch die Feinstaubbelastung weiter sinken.

Insofern bin ich der Auffassung, dass die hinsichtlich der Feinstaubbelastung durchgeführten Maßnahmen bereits ausreichend sind, um die Grenzwerte auch in Zukunft einzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter

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