Lernförderung von Flüchtlingen

Personen

Anfrage von Karl Sasserath im Integrationsrat am 20.03.2018

Unabhängig voneinander berichteten verschiedene Fachkräfte zuletzt anlässlich des Austausches beim Runden Tisch der Flüchtlinge von ihren Erfahrungen, wonach immer wieder Schülerinnen und Schüler aus dem Kontext Flucht und Vertreibung zur Hauptschule wechseln müssen, weil sie auf Gymnasien oder Realschulen keine entsprechende Lernförderung erhalten können. Die erforderliche Unterstützung bezieht sich dabei nicht nur auf die deutsche Sprache sondern auch auf die Inhalte abschluss- bzw. versetzungsrelevante Lerninhalte anderer Fächer.

1. Verfügt die Stadtverwaltung ebenfalls über solche Erfahrungen bzw. Erkenntnisse in diesem Kontext?

2. Über welche Mittel verfügt die Stadtverwaltung um das dargestellte Defizit abzustellen?

Antwort der Verwaltung vom 16.04.2018

Sehr geehrter Herr Sasserath,

auf Ihre Anfrage darf ich wie folgt antworten:

Die starke Zuwanderung der letzten Jahre (keineswegs nur Flüchtlinge, sondern auch Zuwanderer aus der EU) hat zu einem deutlichen Anstieg der Zahl von Schülerinnen und Schülern geführt, die gar nicht oder in nur sehr geringem Umfang über Deutschkenntnisse verfügen. Im Bereich der weiterführenden Schulen sind die sogenannten „Seiteneinsteigerklassen“ das wesentliche Instrument einer „Erstförderung“, um die Kinder und jungen Menschen schnellstmöglichst in die Lage zu versetzen, dem Unterricht in deutscher Sprache folgen zu können. In diesen Klassen verbleiben die Schülerinnen und Schüler bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie eine ausreichende Sprachkompetenz aufgebaut haben, längstens aber zwei Jahre. Danach werden sie einer Schule derjenigen Schulform zugewiesen, die ihrer Begabung möglichst entspricht. Das ist nicht immer die Schule, in der sie am Unterricht einer Seiteneinsteigerklasse teilgenommen haben. Um die Zahl der dadurch bedingten Schulwechsel möglichst gering zu halten, erfolgt eine Beratung durch die „Arbeitsstelle für interkulturelle Bildung und Integration (ABI)“ noch vor der erstmaligen Zuweisung in eine Seiteneinsteigerklasse.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Frage 1
Die Zahl der Kinder und jungen Menschen, die im Verlauf der Erstförderung von Gymnasien und Realschulen an Hauptschulen wechseln, liegt unter 5 pro Jahr. Mit dem Wechsel zum Schuljahr 2018/2019 läuft die Erstförderung in Seiteneinsteigerklassen erstmals für eine große Anzahl von Schülerinnen und Schülern aus. In diesem Zusammenhang formulieren die Schulen eine Empfehlung für die Zuweisung zu einem Bildungsgang.

Nach dem augenblicklichen Stand wird es seitens der Gymnasien nur für 8 von insgesamt 54 Schülerinnen und Schülern die Empfehlung Hauptschule geben, bei den Realschulen 8 von 40 Schülerinnen und Schülern.

Frage 2

Die sehr niedrigen Zahlen stellen sowohl der Beratungsleistung von ABI als auch der Förderung durch die Gymnasien und Realschulen ein gutes Zeugnis aus. Die Notwendigkeit für ergänzende Maßnahmen wird seitens der Schulverwaltung daher nicht erkannt.

Mit freundlichem Gruß

In Vertretung
Dr. Gert Fischer

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