Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/19

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung West: 21.02.2018
Bezirksvertretung Nord: 21.02.2018
Bezirksvertretung Süd: 22.02.2018
Bezirksvertretung Ost: 22.02.2018
Jugendhilfeausschuss: 06.03.2018
Planungs- und Bauausschuss: 06.03.2018
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 07.03.2018
Hauptausschuss: 15.03.2018
Rat: 21.03.2018

Beratungsgegenstand
Vorlage 2827/IX: Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2018/19

Beschlussentwurf:

Der Bezirksvertretung West/Nord/Süd/Ost, der Jugendhilfeausschuss, der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

Im Bereich der Kindergartenbedarfsplanung legt die Verwaltung umgehend ein Ausbauprogramm auf und stellt durch eigene Bauvorhaben in diesem und in den kommenden zwei Jahren die rechtlich notwendige Versorgung mit Kindergartenplätzen sicher.

Dazu wird die Verwaltung beauftragt, das Ausbauprogramm so aufzulegen, dass durch den Bau von Kindertagesstätten im Gemeineigentum die Versorgung mit Kindergartenplätzen sichergestellt wird. Dabei werden Stadtteile, die eine besondere Mangelsituation aufweisen, prioritär berücksichtigt.

Zur schnellen Umsetzung dieses Ausbauprogramms von Kindertagesstätten bilden die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) und die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften GWSG mbH und Kreisbau AG eine Arbeitsgemeinschaft.

Zur zügigen Bedarfsdeckung im Rahmen dieses kommunalen Kindertagesstätten-Ausbau-programms wird die EWMG beauftragt, die benötigten Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Die Erstellung der Kita-Gebäude erfolgt durch die EWMG sowie die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften GWSG mbH und Kreisbau AG.

Die für das Ausbauprogramm erforderlichen Finanzmittel werden durch die Kämmerei bereitgestellt. Die Trägerentscheidung wird hierdurch nicht vorweggenommen.

Begründung:
Die Versorgung mit Kindergartenplätzen in Mönchengladbach ist nachweislich schlecht. Die Versorgungsquote bei den Über-Dreijährigen ist von 95 % im Jahr 2016 auf 87% für den Zeitraum 2018/2019 gefallen. Im Stadtteil Giesenkirchen liegt die Quote 82%, die Prognose  für die Jahre 2019/2020 liegt bei 75%. Im Stadtteil Rheydt-West liegt die Quote bei extrem bedenklichen 66%, im Bezirk West bei 82%. Bei den Unter-Dreijährigen hatte eine Untersuchung ergeben, dass 49,7% der Eltern einen Platz wünschten. Hier lag im Jahr 2016 die Versorgungsquote noch bei 38%, mittlerweile ist sie auf 33% gesunken.

Im Wettbewerb der Kommunen schneidet die Stadt Mönchengladbach auf diesem Gebiet sehr schlecht ab. Im Vergleich liegt die Versorgungsquote in der benachbarten Gemeinde

Schwalmtal bei etwa 100 %; in der Landeshauptstadt Düsseldorf sind die Kitaplätze kostenlos. Die Versorgungsquote hat sich somit zu einem klaren Standortnachteil entwickelt mit entsprechenden Auswirkungen auch auf städtebauliche Vorhaben wie etwa das Programm „mg+“. Die unzureichende Ausbaudynamik im vergangenen Jahr und auch die im aktuellen Kindergartenbedarfsplan dargestellten, z.T. unsicheren Ausbauoptionen für die kommenden Jahre legen den zwingenden Schluss nahe, dass die Stadt den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Kindergartenplatz nicht dadurch erfüllen kann, dass sie die Investorenverantwortung fast komplett an Dritte abgibt. In einem Bereich, der für das Konzept „mg+“ essentiell ist, verfügt die Stadt zurzeit nicht mehr über genügend Handlungskontrolle, um den Rechtsanspruch aus eigener Kraft sicherstellen zu können. Es ist daher notwendig, dass die Stadt mit Hilfe städtischer Töchter als Investoren die volle Handlungskontrolle zurückgewinnt.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Monika Halverscheid, Sprecherin Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Nord
Reinhold Giesen, Sprecher Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV West                                                  
Marco Feinendegen, Sprecher Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Süd
Hajo Siemes, Sprecher Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Ost                                 

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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