Gewerbeflächenansiedlung und Entsiegelung

Gemeinsamer Fraktionsantrag

Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung: 25.08.2022
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft: 01.09.2022
Hauptausschuss: 07.09.2022
Rat: 14.09.2022

Beratungsgegenstand 
Gewerbeflächenansiedlung und Entsiegelung 
 
Beschlussentwurf: 
Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Nachhaltigen Gewerbekonzeptes ergänzend auch Potentiale zur Renaturierung von Brachflächen zu identifizieren. Dabei soll der Fokus auf Brachflächen in bereits versiegelten Gebieten/Umgebungen gelegt werden. Diese Ergebnisse sind den jeweiligen betroffenen Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität sowie dem Rat vorzulegen. 
     
  1. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der gesamtstädtischen Strategie konkrete Parameter für nachhaltige Gewerbeansiedlungen im Sinne von „Zero Emission Parks“ zu entwickeln. Dazu sollen die Erkenntnisse des Nachhaltigen Gewerbekonzeptes sowie die in der Leistungsbeschreibung der Vorlage 1205/X genannten Leitlinien („Neue Leipzig Charta“ und „Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“) genutzt werden. Im Rahmen der Strukturwandelförderung soll deren Praxistauglichkeit erprobt werden und die gewonnen Erkenntnisse in die Erstellung von Kriterien für „Zero Emission Parks“ miteinfließen. 
     
  1. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf Konversionsflächen, wie dem ehemaligen JHQ-Gelände oder der Niederrheinkaserne Gewerbeansiedlungen möglich werden können. 

Dabei sollen insgesamt die aktuellen baulichen und planerischen Gelegenheiten, Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung sowie Flächenmodelle beleuchtet werden und möglichst eine Verzahnung mit der aktuellen Entwicklung des Nachhaltigen Gewerbeflächenkonzeptes hergestellt werden. Insbesondere das Maß der bisher versiegelten Flächen sowie die finanziellen Anforderungen für die Nutzbarmachung sollen dabei festgestellt und berücksichtigt werden. Konzeptionell sind die Gewerbeflächenpotentiale auf baulich sowie wirtschaftlich nachhaltige Ansiedlungen auszurichten. Die verkehrliche Anbindung ist dabei ebenso zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität sowie dem Rat vorzulegen. 

Begründung: 
Erfolgt mündlich 

Janann Safi, SPD- Fraktionsvorsitzender 
Dr. Boris Wolkowski / Ulla Schmitz, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen 
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender 

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft mit Stimmenmehrheit beschlossen. 

Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen. 

Über diesen Antrag wurde im Rat getrennt abgestimmt, aus der Niederschrift der Ratssitzung:

RH Schultz (DIE LINKE) beantragt die getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten des Antrages.

Dabei könne über die Punkte 1 und 2 zusammen abgestimmt werden.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Wirtschaft, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:


 1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Nachhaltigen Gewerbekonzeptes ergänzend auch Potentiale zur Renaturierung von Brachflächen zu identifizieren. Dabei soll der Fokus auf Brachflächen in bereits versiegelten Gebieten/Umgebungen gelegt werden. Diese Ergebnisse sind den jeweilig betroffenen Bezirksvertretungen, dem Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität sowie dem Rat vorzulegen.
2. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der gesamtstädtischen Strategie konkrete Parameter für nachhaltige Gewerbeansiedlungen im Sinne von „Zero Emission Parks“ zu entwickeln. Dazu sollen die Erkenntnisse des Nachhaltigen Gewerbekonzeptes sowie die in der Leistungsbeschreibung der Vorlage 1205/X genannten Leitlinien („Neue Leipzig Charta“ und „Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie“) genutzt werden. Im Rahmen der Strukturwandelförderung soll deren Praxistauglichkeit erprobt werden und die gewonnenen Erkenntnisse in die Erstellung von Kriterien für „Zero Emission Parks“ miteinfließen. Seite 42 von 52
3. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, darzustellen, ob und unter welchen Voraussetzungen auf Konversionsflächen, wie dem ehemaligen JHQ-Gelände oder der Niederrheinkaserne Gewerbeansiedlungen möglich werden könnten. Dabei sollen insgesamt die aktuellen baulichen und planerischen Gegebenheiten, Anforderungen an eine nachhaltige Nutzung sowie Flächenmodelle beleuchtet werden und möglichst eine Verzahnung mit der aktuellen Entwicklung des Nachhaltigen Gewerbeflächenkonzeptes hergestellt werden. Insbesondere das Maß der bisher versiegelten Flächen sowie die finanziellen Anforderungen für die Nutzbarmachung sollen dabei festgestellt und berücksichtigt werden. Konzeptionell sind die Gewerbeflächenpotentiale auf baulich sowie wirtschaftlich nachhaltige Ansiedlungen auszurichten.


Die verkehrliche Anbindung ist dabei ebenso zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umwelt und Mobilität sowie dem Rat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Zu den Punkten 1 und 2: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
Zum Punkt 3: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

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