Freizeitstättenbedarfsplan

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung West: 20.10.2015
Bezirksvertretung Nord: 21.10.2015
Bezirksvertretung Süd: 21.10.2015
Bezirksvertretung Ost: 22.10.2015
Jugendhilfeausschuss: 05.11.2015
Hauptausschuss: 18.11.2015
Rat: 25.11.2015

Beratungsgegenstand
Vorlage 1048/IX Freizeitstättenbedarfsplan (HSP 2012 – 0123), hier:

1. Konzeptionelle Weiterentwicklung

2. Finanzierung von Maßnahmen der Integration junger Flüchtlinge

3. Organisatorische Verbindung von Schulamt und Jugendamt

4. Anpassung des Entgelts für Honorarkräfte an den Mindestlohn

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung West / Nord / Süd / Ost / der Hauptausschuss / der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt Mönchengladbach beschließt:

1. Die Stadtverwaltung moderiert und koordiniert die rasche konzeptionelle Weiterentwicklung aller Bereiche der Jugendarbeit im Hinblick auf junge Flüchtlinge. Dabei werden bezirkliche Ressourcen besonders berücksichtigt.

2. Die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten, über die Länder weiterzuleitenden Zusatzmittel für die Integration von Flüchtlingen werden in einem nennenswerten Ausmaß/ (im Umfang von 20 Prozent der gesamten zur Verfügung stehenden Mittel) für Integrationsangebote im Bereich des non-formalen Lernens eingesetzt, die sich gezielt an Kinder und Jugendliche richten.

3. Im Hinblick auf die Integration junger Flüchtlinge unterstützt die Stadtverwaltung die Kooperation von Jugendhilfe und Schule durch

– eine stärkere organisatorische Verbindung von Schulamt und Jugendamt und

– den Aufbau von Stadtteilkonferenzen zur Vernetzung und Weiterentwicklung von Angeboten des formalen und informellen Lernens.

4. Im Zuge eines Ausbaus der Betreuung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen werden die Entgelte für Mitarbeiter/innen angepasst; eine Unterschreitung des Mindestlohns wird ab dem 01.01.2016 ausgeschlossen.

Begründung:

Zu 1. In den letzten Monaten wurde ein beträchtlicher Zuzug von jungen Flüchtlingen registriert; der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtzahl der Flüchtlinge ist sehr hoch. Außerdem wird in naher Zukunft mit einem erheblichen Nachzug von Familienangehörigen gerechnet, der sich sehr oft an die Klärung des Aufenthaltsstatus eines ersten Familienangehörigen anschließt. Angesichts dieser Entwicklung ist eine zügige Weiterentwicklung konzeptioneller Ansätze notwendig, mit denen gezielt zugewanderte Kinder und Jugendliche erreicht werden können. Dieses Potenzial der Integration möglichst rasch zu erschließen, liegt im Interesse der aufnehmenden Gesellschaft. Es liegt aber auch im besonderen Interesse der jungen Flüchtlinge und ihrer Eltern. Angesichts von Bedrohungen für die gelingende Integration (z.B. erkennbare Aktivitäten salafistischer Kräfte) wünschen sich viele Eltern junger Flüchtlinge außer der Schule auch in der Freizeit ihrer Kinder geschützte soziale Räume, in denen sie sich schnell und möglichst unbelastet in die Gesellschaft des Gastlandes integrieren können. Einen solchen Schutz- und zugleich Anregungsraum bieten die Offene Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbände, Sportvereine etc.. Angeregt wird ein Workshop, der selbstständige Entwicklungen in Feldern der Kinder- und Jugendarbeit koordiniert. Zugleich wird sichergestellt, dass im städtischen Haushalt die dafür benötigen Mittel zeitnah bereitgestellt werden (s. Parallelantrag). Da sich die Integration der jungen Flüchtlinge sozialraumbezogen vor Ort entwickeln soll, sollen die meist stadtteilbezogenen Unterstützerkreise von Ehrenamtlichen und die lokalen Träger der Jugendarbeit von Anfang an in die konzeptionelle Weiterentwicklung des Praxisfeldes einbezogen werden.

Zu 2. In der Fachdiskussion ist unbestritten, dass die Integration bei Kindern und Jugendlichen von allen Altersstufen am besten gelingt. Zugleich ist davon auszugehen, dass Kinder und Jugendliche mindestens die Hälfe ihrer Kompetenzen – darunter insbesondere sprachliche Kompetenzen – in informellen Lernsettings erwerben, z.B. in Feldern der Jugendarbeit wie den Kinder- und Jugendfreizeitstätten oder in Sportvereinen. Freizeitaktivitäten unter Gleichaltrigen, die durch entsprechende Programme und Angebote der Jugendarbeit gerahmt und ausgerichtet sind, können in diesem Zusammenhang besonders wirksam sein und bemerkenswerte Integrationsfortschritte erzielen. Es gibt daher zwingende fachliche Gründe, neben der Schule auch informelle Lernbereiche gezielt zu nutzen, um die rasche gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Das wird aber nur gelingen, wenn die für Integrationsarbeit benötigten Räume zur Verfügung stehen und auch die personellen Ressourcen gezielt aufgebaut werden. Es ist daher sinnvoll, ab sofort Liegenschaften und Räume, die in der Vergangenheit für Jugendarbeit, Jugendsport etc. zur Verfügung standen, keiner anderen Nutzungen mehr zuzuführen, sondern sie als Integrationsressource vorzuhalten. Für die Mittel, die vom Bund über das Land Nordrhein-Westfalen der Stadt zufließen, ist sicherzustellen, dass sie in einem nennenswerten Umfang für die gesellschaftliche Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher eingesetzt werden können.

Zu 3. Die Flüchtlingsproblematik erfordert eine verstärkte Kooperation von Schulen mit den Verbänden und Institutionen des informellen Lernens im Freizeitsektor. Besonders der Aufbau von Sprach- und sozialen Kompetenzen in der aufnehmenden Gesellschaft ist ohne eine Abstimmung der schulischen und außerschulischen Angebote aufeinander nicht mehr vorstellbar. Diese Bündelung von Anstrengungen muss sich auch in der Stadtverwaltung abbilden. Im Rahmen des Jugendhilfeausschusses hat das Jugendamt laut KJHG einen besonderen selbstständigen Status. Dennoch sind deutlich weiterreichende organisatorische Verbindungen mit dem Schulamt möglich.

Schulen im weiterführenden Bereich, deren lehrendes Personal nicht in die Zuständigkeit der Stadt fällt, sollten in die Kooperationen mit eingebunden werden. Da bei der Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher ein sozialräumliches Vorgehen sinnvoll ist, wird vorgeschlagen, stadtteilbezogene Konferenzen einzurichten, die Maßnahmen des formalen und informellen Lernens bündeln und koordinieren. In diese Konferenzen sollten außer den weiterführenden Schulen alle Träger der Jugendarbeit und des Sports sowie ehrenamtliche Helfer und ihre Trägerkreise eingebunden werden.

Zu 4. Die Anforderungen an die Mitarbeiter/innen z.B. auf Abenteuerspielplätzen steigen, wenn diese Einrichtungen in den nächsten Jahren einen Beitrag zur Integration zugewanderter Kinder und Jugendlicher leisten sollen. Zugleich bietet die praktische Ausrichtung der Jugendarbeit auf den Abenteuerspielplätzen besondere Chancen für die Entwicklung von Sprachkompetenzen im Peer-Kontakt. Diese anspruchsvolleren Leistungen der Mitarbeiter/innen insgesamt müssen angemessen honoriert werden, da schon jetzt die Gefahr einer zunehmenden Deprofessionalisierung des Handlungsfeldes besteht, zumal hauptamtliche Kräfte in den letzten Jahren reduziert worden sind.

Eine Finanzierung der Lohnanpassung ist HSP-unschädlich, wenn die benötigten Zusatzmittel aus dem Finanzvolumen geschöpft werden, das der Stadt Mönchengladbach aus den beschlossenen zusätzlichen Sondermitteln des Bundes zur Verfügung stehen wird.

Karl SasserathFraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung West mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung Süd mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Die Bezirksvertretung Nord verweist die Beratung und Beschlussfassung an den Jugendhilfeausschuss.
Die Bezirksvertretung Ost Abstimmungsergebnis: An den Fachausschuss verwiesen.

Dieser Antrag wurde im Jugendhilfeausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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