Fahrradverkehr auf der oberen Sandstraße

Personen

Anfrage von Reinhold Giesen in der Bezirksvertretung West am 28.05.2024

Vor einigen Jahren wurde an der Sandstraße ein Kreisverkehr installiert, der auch die Führung des Radverkehrs in alle Richtungen berücksichtigte. Der Fahrradweg aus dem Kreisverkehr auf der Sandstraße in Richtung Rheindahlener Straße endet jedoch nach ca. 100 Meter.

Der Fahrradfahrer wird hier unmittelbar auf die Fahrbahn geleitet und kann nur noch auf der
Straße weiterfahren die jedoch ab dieser Stelle extrem schmal ist. Ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer ist deshalb nicht möglich.
Auch der sich begegnende Autoverkehr kann die Straße auf dieser Strecke nur mit gegen
seitigen rücksichtvollen und engen Ausweichmanövern befahren.

Ich bitte die Verwaltung einmal aufzuzeigen wie für dieses Teilstück auf der Sandstraße eine
alternative Möglichkeit für einen sicheren Fahrradverkehr entstehen kann.

Antwort der Verwaltung vom 26.06.2024

Radverkehr auf der oberen Sandstraße im Abschnitt zwischen Kreisverkehr Wickrathhahner
Straße und Rheindahlener Straße

Ihre Anfrage aus der Bezirksvertretung West vom 28.05.2024


Sehr geehrter Herr Giesen,

in der Sitzung der Bezirksvertretung West am 28.05.2024 haben Sie die Verwaltung gebeten, aufzuzeigen, wie für das Teilstück der Sandstraße zwischen Kreisverkehr Wickrathhahner Straße und Rheindahlener Straße eine alternative Möglichkeit für einen sicheren Radverkehr entstehen kann.

Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Der Ausbau der Radinfrastruktur in der Sandstraße zwischen Vereinsstraße und Rheindahlener
Straße wurde bereits im Rahmen des beschlossenen lntegrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes (IHEK) Wickrath thematisiert (Maßnahme F6 — Ausbau des Radwegenetzes“).

Die Sandstraße ist als Landesstraße L 46 Bestandteil des Vorrangstraßennetzes der Stadt Mönchengladbach in der Kategorie Verkehrsstraße.

Im Abschnitt zwischen Kreisverkehr Wickrathhahner Straße und Vereinsstraße sind Radverkehrsanlagen auf der Sandstraße beidseitig vorhanden.

Im Bereich zwischen der Vereinsstraße und der Straße Hopfengarten ist nur auf der östlichen Straßenseite der Sandstraße, d.h. in Fahrtrichtung Rheindahlener Straße, ein baulicher Radweg vorhanden. Bei einem Umbau der Bushaltestelle wäre die Anlage eines baulichen Radweges auch auf der westlichen Seite, d.h. in Fahrtrichtung Kreisverkehr, möglich.

Im Abschnitt zwischen der Straße Hopfengarten und der Rheindahlener Straße fehlen Radverkehrsanlagen auf der Sandstraße vollständig. Der Abschnitt zwischen Hopfengarten und Rheindahlener Straße ist mit einer Fahrbahnbreite von 6,5 m bis 7 m selbst bei einer Wegnahme aller Parkstände zu schmal für Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen: Für die beidseitige Anlage von Schutz streifen ist eine Mindestfahrbahnbreite von 7,5 m erforderlich. Bauliche Radwege, Radfahrstreifen und geschützte Radfahrstreifen benötigen noch größere Breiten, so dass sie in der Sandstraße ebenfalls nicht realisierbar sind.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße ist wegen der Zugehörigkeit zur Landesstraße L 46 und des damit verbundenen Durchgangsverkehrs nicht möglich.
In diesem Abschnitt der Sandstraße wäre allerdings eine alternative Führung möglich, indem die Straße Hopfengarten als Umfahrung für den Radverkehr genutzt würde: Die Straße Hopfengarten verbindet die Rheindahlener Straße mit der Sandstraße und weist als Anliegerstraße sehr geringe auf. Die Einrichtung einer Fahrradstraße wäre in der Straße Hopfengarten Kfz—Verkehrsstärken grundsätzlich möglich.

Durch o.g. Maßnahmen könnte eine Möglichkeit für einen sichereren Radverkehr in diesem Bereich entstehen. Die Lücke im Radverkehrsnetz könnte geschlossen und insbesondere die Anbindung der Realschule Wickrath für den Radverkehr verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Claudia Schwan-Schmitz, Technische Beigeordnete

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