Eingangsklassenbildung an städtischen Grundschulen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Nord: 05.02.2020
Bezirksvertretung Süd: 05.02.2020
Bezirksvertretung Ost: 06.02.2020
Schul- und Bildungsausschuss: 12.02.2020
Jugendhilfeausschuss: 18.02.2020
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 27.02.2020
Hauptausschuss: 04.03.2020
Rat: 11.03.2020

Beratungsgegenstand
Vorlage Nr. 4384/IX: Eingangsklassenbildung an den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2020/21

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretungen Nord, Süd und Ost, der Schul- und Bildungsausschuss, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt:

– die Festsetzung einer Höchstanzahl von Schüler*innen in Schuleingangsklassen   von 20 Schüler*innen insbesondere dann, wenn sich die Schule in einem sozial polarisierten Quartier befindet, und

– wenn abzusehen ist, dass die Schulen aufgrund der Schüler*innen­anmeldungen vor unterschiedlichste Herausforderungen gestellt werden (SGB-II-Haushalte, Migrationshintergrund, Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung, etc.).

Begründung:
Mit einer Quote von 9,3% bei Schüler*innen ohne Hauptschulabschluss im Jahr 2018 (7,4% im Jahr 2017) liegt Mönchengladbach deutlich über dem Landesschnitt von 6,1% für das Jahr 2018 (5,7 % im Jahr 2017; Quelle: Pressestelle Information und Technik NRW, 17.05.2019). Laut dem Sozialbericht der Stadt haben gut ein Drittel aller Kinder in Mönchengladbach eine Zuwanderungsgeschichte. Auch Kinder, die Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache beherrschen, benötigen darüber hinaus häufig eine intensivere Förderung.

Neben dem Elternhaus ist die Qualität von Kitas und Grundschulen ausschlaggebend für eine gute Bildung und die bestmögliche Förderung der individuellen Begabung. In diversen Studien wird deutlich, dass insbesondere Schüler*innen aus SGB-II-Haushalten erschwerte Startvoraussetzungen haben und nicht selten besondere Förderung benötigen. Der vorliegende Beschlussentwurf zur Eingangsklassenbildung an den städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2020/21 wird dieser Anforderung nicht gerecht. Für die Stadt Mönchengladbach sind maximale Klassenstärken von 29 Schüler*innen und darüber hinaus vorgesehen, an denen die Herausforderungen besonders stark sind. Im Gegensatz dazu stehen Eingangsklassen mit 14 Schüler*innen an Standorten, deren Umgebung sich durch Einfamilienhäuser auszeichnet.

20 Schüler*innen in einer Klasse steigern die Lernleistungen nachweislich im Gegensatz zu Klassen mit beispielsweise 25 Schüler*innen. Schulpolitik wird zu größten Teilen landespolitisch gestaltet. Umso dringlicher ist es für eine Stadt wie Mönchengladbach, an den Stellen zu handeln, an denen sie Gestaltungsmacht hat. Das Schulgesetz NRW regelt eindeutig, in welchen Zahlenräumen Klassen gebildet werden. So sind beispielsweise bei 57 Schüler*innen drei Klassen zu bilden und nicht zwei. Die Vorlage widerspricht dem Schulgesetz und bildet Klassen mit mehr als 29 Schüler*innen und hält sich nicht an die Zahlenräume. Deswegen ist die Festsetzung einer Höchstanzahl von Schüler*innen in Schuleingangsklassen von 20 Schüler*innen geboten und notwendig.


Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung Nord mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung Süd mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dieser Antrag wurde in der Bezirksvertretung Ost einstimmig abgelehnt.
Dieser Antrag wurde im Schul- und Bildungsausschuss durch den Antragssteller zurückgezogen.
Dieser Antrag wurde im Jugendhilfeausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dieser Antrag wurde im Hauptausschuss mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Dieser Antrag wurde im Rat mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

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