Corona-Testungen

Personen

Anfrage von Karl Sasserath, Bernd Meisterling-Riecks und Anna Bögner an den Oberbürgermeister am 15.05.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bezugnehmend auf unser letztes Schreiben vom 22. April 2020 zu den Corona-Testungen möchten wir unsere Fragen nunmehr nochmals konkretisieren:

1.) Über welche Erkenntnisse verfügt die Stadtverwaltung Mönchengladbach im Hinblick auf den Eintritt von Corona-Infektionen im Bereich a.) der Stadtverwaltung und b.) der städtischen Beteiligungsgesellschaften?
Wie sehen in den genannten Bereichen a.) und b.) die aktuellen Infektionszahlen aus? Welche Erkenntnisse hat die Stadtverwaltung in Bezug auf die Corona-Pandemie gesammelt und ausgewertet?

2.) In welchem zahlenmäßigen Umfang sind bisher Beschäftigte der Stadtverwaltung und der Beteiligungsgesellschaften im Konzern Stadt auf Corona-Infektionen getestet worden?

3.) In welchen Fällen räumt die Stadt Mönchengladbach als Arbeitgeberin ihren Beschäftigten die Möglichkeit der Testung auf das Corona-Virus ein?

4.) Wie sind diese Testungen organisiert, wo finden sie statt und wer trägt die Kosten für die Testungen?

5.) Verfügt die Stadt Mönchengladbach über ein Epidemie-Schutzkonzept? Definiert dieses Epidemie-Schutzkonzept kritische Infrastrukturen? Welche werden benannt? Wem obliegt innerhalb der Stadtverwaltung im Hinblick auf ein solches Konzept die Federführung? Hat die Stadtverwaltung ihre kritische Infrastruktur mit einem Zahlenansatz an Mitarbeiter*innen zur Aufrechterhaltung definiert? Welche Schutzmaßnahmen wurden für diese kritischen Infrastrukturen der Stadtverwaltung getroffen (Home-Office durch zur Verfügung-Stellen der notwendigen IT-Struktur; Schichtsystem in den offenzuhaltenden Fachämtern; Kommunizieren der Verhaltensregeln). Wie wurden die in das Home-Office versetzten Mitarbeiter*innen durch ihre Vorgesetzten unterstützt? Waren der Personalrat und der Arbeitsschutz beteiligt? Waren Personalumsetzungen zur Aufrecht­erhaltung bzw. Verstärkung von z.B. Telefonhotlines notwendig? Konnten bzw. können die Beschäftigten der kritischen Infrastruktur bevorzugt getestet werden?

6.) Wie definiert die Stadtverwaltung Risikogruppen innerhalb ihrer Beschäftigungsstruktur? Wer gehört dazu? Welche besonderen Schutzkonzepte existieren innerhalb der Stadt im Umgang mit den Risikogruppen? Umfasst das Schutzkonzept für Risikogruppen in der Stadtverwaltung auch die Beschäftigten von kommunalen Beteiligungsgesellschaften? Werden solche Beschäftigten, die den Risikogruppen angehören, bevorzugt im kommunalen Testungszentrum getestet?

7.) Welche kritischen Infrastrukturen sind in den kommunalen Beteiligungsgesellschaften vorhanden? Inwieweit werden sie im Schutzkonzept berücksichtigt?

8.) Wie verfährt die Stadtverwaltungen, wenn Beschäftigte der Stadtverwaltung positiv getestet werden?

9.) Wie wurde bzw. wird im Falle von positiven Testungen auf das Coronavirus in Fachbereichen der Stadtverwaltung verfahren bzw. welche Regelungen zur Quarantäne im Umfeld positiv getesteter Beschäftigte der Stadtverwaltung bestehen? Wie lange dauert die Quarantäne? Erfolgt in solchen Fällen die Weiterzahlung der Entlohnung nach dem Infektionsschutzgesetz?

10.) Wo befindet sich das Testungszentrum für Corona-Infektionen, das für die Testung von Beschäftigten der Stadtverwaltung bzw. die Beschäftigten der Beteiligungsgesellschaften zuständig ist? Zu welchen Zeiten ist es in welchem personellen Umfang besetzt?

11.) Welcher Fachbereich der Stadtverwaltung ist für die Testungen zuständig und durch welche Labore werden die Testungen überprüft? Wie ist die Unabhängigkeit der Testungen sichergestellt?

12.) Wie häufig wurde das kommunale Testungszentrum bisher zahlenmäßig für Testungen genutzt?

13.) Wie ist das kommunale Gesundheitsamt in die Bekämpfung der Corona-Infektion eingebunden und welche Zuständigkeiten hat es in diesem Kontext zu den publikumsrelevanten Fachbereichen der Stadtverwaltung speziell zum Schul- und Bildungsbereich und den Bereichen der Städtischen Kinderbetreuung?

14.) Über wie viele Mediziner*innen verfügt der Fachbereich Gesundheit der Stadtverwaltung laut Stellenplan? Wie viele dieser laut Stellenplan vorgesehenen Stellen sind besetzt? Welche Stellen im Fachbereich Gesundheit sind nicht besetzt? Welche Bereiche öffentlicher Gesundheit und öffentlicher Gesundheitsvorsorge werden durch welche Mediziner*innen der Stadtverwaltung im Fachbereich Gesundheit wahrgenommen?

15.) Wie viele Mediziner*innen im Fachbereich Gesundheit verfügen über eine spezialisierte Ausbildung im Bereich der Seuchenmedizin und Immunologie?
16.) Welche Stellen im Fachbereich Gesundheit sind seit dem 1. März 2020 in Folge von a.) Erkrankungen und b.) bedingt durch Urlaub nicht besetzt? Wie viele Stellen von Mediziner*innen waren aus diesen Gründen im Fachbereich Gesundheit nicht besetzt? Wie viele Mediziner*innen im Fachbereich Gesundheit waren und sind speziell mit der kommunalen Bekämpfung der Corona-Pandemie und deren Folgen mit der Wahrnehmung welcher speziellen Aufgaben befasst?

Welche Aufgaben werden dabei im Hinblick auf die Stadtgesellschaft in Mönchengladbach wahrgenommen?

17.) Ist die Personalbemessung im Fachbereich Gesundheit der Stadtverwaltung aus Sicht des Oberbürgermeisters, dem die Organisation der Stadtverwaltung obliegt, ausreichend? Ist die sachliche und technische Ausstattung im Fachbereich Gesundheit aus Sicht des Oberbürgermeisters ausreichend? Wenn die Ausstattung in Folge von Erkenntnissen aus der Krise als nicht ausreichend angesehen werden können, welche konkreten Maßnahmen wären zu verwirklichen, um die erkannten Fehlbedarfe zu schließen?

18.) Inwieweit nutzt die Stadtverwaltung die Möglichkeiten der Städtischen Kliniken in Bezug auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie in Mönchengladbach?

19.) Inwieweit werden die Kosten freiwilliger Testungen, die Beschäftigte der Stadtverwaltung vornehmen lassen, durch die Stadt Mönchengladbach ersetzt? Bestehen hier Unterschiede zwischen sozialversicherungspflichtigen und Beschäftigten mit beamtenrechtlichen Status?

20.) Welche Regelungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie hat die Stadtverwaltung Mönchengladbach gegenüber den städtischen Beteiligungsgesellschaften veranlasst? Sind durch den Gesellschafter in diesem Hinblick Initiativen ergriffen worden? Wenn ja, wie sehen sie aus?

21.) In welchen städtischen Beteiligungsgesellschaften sind bisher positive Infektionen mit dem Corona-Virus bekannt geworden? Welche Konsequenzen hat es für die Beschäftigten kommunaler Beteiligungsgesellschaften, wenn es dort zu positiven Testungen kommt? Werden die übrigen Beschäftigten in Quarantäne geschickt? Wie lange dauert die Quarantäne? Ist sichergestellt, dass in kommunalen Beteiligungsgesellschaften, in denen es zu positiven Testungen kommt, die übrigen Beschäftigten getestet werden? Steht in solchen Fällen das kommunale Testungszentrum auch den Beschäftigten kommunaler Beteiligungsgesellschaften offen? Wenn nein, warum nicht?

22.) Wenn bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach oder von kommunalen Beteiligungsgesellschaften Beschäftigte positiv auf das Corona-Virus getestet werden, diese Beschäftigten aber ihren Wohnsitz nicht in Mönchengladbach haben, wo wird in solchen Fällen die Infektion statistisch erfasst? Am Wohnort oder am Ort der Beschäftigung?

23.) Die kommunale Bekämpfung der Corona-Pandemie ist auch eine Aufgabe des kommunalen Arbeitsschutzes. Über wie viele Beschäftigte verfügt die Stadtverwaltung im Bereich des Arbeitsschutzes im Bereich der inneren Verwaltung und in Bezug auf die Wahrnehmung kommunaler Zuständigkeiten? Wie viele Stellen im Bereich des kommunalen Arbeitsschutzes sieht der Stellenplan vor? Wie viele Stellen sind zurzeit nicht besetzt? Wie sehen die Krankenstände im Bereich des kommunalen Arbeitsschutzes seit dem 1. März 2020 aus? Inwieweit und in welchem Umfange steht der Arbeitsschutz der Stadtverwaltung auch den städtischen Beteiligungsgesellschaften zur Verfügung?

24.) War der städtische Arbeitsschutz seit Eintritt der Corona-Pandemie ständig präsent und erreichbar, um a.) die städtischen Ämter und b.) die städtischen Beteiligungsgesellschaften unterstützen zu können? Liegen der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit dem bisherigen Umgang mit der Corona-Pandemie Erkenntnisse vor, die Veränderungen in der kommunalen Organisation des Arbeitsschutzes nahelegen? Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich dabei?

25.) Wurden von der Stadtverwaltung Beschäftigte externer Firmen akkreditiert, die nicht der Stadtverwaltung angehören, aber ebenfalls in kritischen Infrastrukturen arbeiten und ihre Arbeitsstelle in der Stadt Mönchengladbach haben und das kommunale Testcenter in Anspruch hätten nehmen können oder müssen?

26.) Welche Behörden in welcher Trägerschaft sind auf dem Stadtgebiet Mönchengladbach für die Wahrnehmung des Arbeitsschutzes zuständig? Sind auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes auch Landesbehörden für die Wahrnehmung des Arbeitsschutzes zuständig? Welche Behörden in welcher Trägerschaft sind für die Wahrnehmung des betrieblichen Arbeitsschutzes speziell im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung von Erlassen, die zum Schutz vor dem Corona-Virus erlassen worden sind, zuständig?

27.) In welchem Umfang sind seit dem 1. März 2020 Kontrollen durch den öffentlichen Arbeitsschutz im Bereich der Logistik in Mönchengladbach mit welchem Ergebnis erfolgt?

28.) Wie viele Menschen sind in Mönchengladbach seit dem 1. März 2020 auf das Corona-Virus getestet worden?
29.) Welche Maßnahmen hat /wird die Stadtverwaltung Mönchengladbach ergriffen/ ergreifen, um die Zahl der Testungen in Mönchengladbach zu steigern?

30.) Wer ist aus Sicht der Stadtverwaltung Mönchengladbach für die Testungen auf das Corona-Virus zuständig? Wem obliegt die Kostenträgerschaft?
31.) Über welche ordnungsbehördlichen Möglichkeiten verfügt die Stadtverwaltung, um Testungen auf das Corona-Virus zu veranlassen?

32.) Welche Fachämter müssen/wollen wieder für die Öffentlichkeit öffnen? Existiert ein Konzept für die Wiedereröffnung? Wer legt die Schutzmaßnahmen für den Publikumsverkehr dieser Stellen fest? Wer ist für die Einlasskontrolle oder die Terminvergabe, Einbahnstraßenregelung im Amt usw. zuständig? Dies gilt auch für Museen, städtische Bäder und andere öffentliche Bereiche.

Für eine zeitnahe Beantwortung und Ihre Unterstützung sind wir sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Anna Bögner, Sozialpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Meisterling-Riecks, Gesundheitspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 10.07.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der umfangreichen Fragestellungen erfolgt die Beantwortung Ihrer o.a. Anfrage in tabellarischer Form.
Die Tabellen sind dieser Mail als Anlage beigefügt.

Freundliche Grüße

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach

Anlagen

Schreibe einen Kommentar