Aufstellung einer Beschilderung zur Anleinpflicht für Hunde im renaturierten Teil des Bungtbaches in Hardterbroich      

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Ost: 14.05.2020

Beratungsgegenstand
Aufstellung einer Beschilderung zur Anleinpflicht für Hunde im renaturierten Teil des Bungtbaches in Hardterbroich

Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung Süd beschließt:

Auf den Wegen entlang des renaturierten Teils des Bungtbaches im Stadtbezirk Ost von der Korschenbroicher Straße bis Hardterbroich, Stiegerfeldstaße bez. Hüttenstraße im Stadtbezirk Süd wird eine Anleinpflicht für Hunde vorgegeben und dies durch eine Beschilderung deutlich angezeigt.

Begründung:
Immer wieder wird festgestellt, dass nicht angeleinte Hunde in das renaturierte Gebiet des Bungtbaches hineinlaufen und dadurch, dort ansässige Tiere aufscheuchen und verfolgen. Gerade zu Brutzeiten kann dies für die dort lebenden Vögel und Kleintiere tödlich sein. Leider ist die Anleinpflicht nicht grundsätzlich für diesen Bereich geregelt. Daher ist ein besonderer Hinweis darauf notwendig. Hier ein Auszug aus „Hundehaftplicht plus.de“ für die Regelung der Anleinpflicht:

Hundegesetz schreibt Bereiche für Leinenzwang vor
Das Bundesland Nordrhein Westfalen schreibt in seinem Hundegesetz zahlreiche Bereiche vor, in denen Sie Ihren Hund an der Leine führen müssen. Das gilt vor allem zur Vermeidung von Gefahren. Unter anderem zählen dazu Gebiete, an denen sich viele Personen aufhalten, wie Volksfeste, öffentliche Gebäuden oder Haupteinkaufsbereiche und öffentliche Versammlungen sowie Aufzüge. Zudem sieht das Hundegesetz in NRW vor, dass auch in Garten– Grün- und Parkanlagen Ihr Tier an der Leine zu führen ist. Eine besondere Regelung gilt dabei für Sie, wenn Sie Besitzer eines großen Hundes sind. Denn für diese Vierbeiner gilt ab einer Widerristhöhe von 40 Zentimeter eine Leinenpflicht, sofern Sie in bebauten Ortsteilen, auf öffentlichen Wegen und Straßen bzw. auf Plätzen geführt werden.

Laut dieser Definition ist eine Anleinpflicht für dieses Gebiet, besonders für kleinere Hunde, nicht grundsätzlich geregelt und bedarf daher eines besonderen Hinweises. Dies kann mit einer Beschilderung mit Hinweis auf eine Anleinpflicht geregelt werden.

Hajo Siemes, Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Ost

Dieser Antrag wurde im März nicht gestellt, da die Sitzung corona-bedingt ausgefallen ist.
Am 14.05.2020 wurde der Antrag in der Bezirksvertretung Ost durch den Antragssteller zurückgezogen.

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