Bericht zur aktuellen Situation „Hardterbroicher Markt“

Personen

Fraktionsantrag
Rat: 29.08.2018

Beratungsgegenstand
Bericht zur aktuellen Situation des städtebaulichen Projekts „Hardterbroicher Markt“

Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beschließt:

(1) Die Verwaltung berichtet über den bisherigen Verlauf und die aktuelle Situation des städtebaulichen Projekts „Hardterbroicher Markt“.

Dabei werden folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, als das Projekt nicht wie vertraglich vorgesehen Ende 2015 realisiert war?
  • Warum wurde die vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe nicht geltend gemacht?
  • Welche Möglichkeiten neben der Konventionalstrafe sieht die Verwaltung, den Vertragspartner zur Pflichterfüllung zu bewegen?
  • Wie bewertet die Verwaltung die Chancen zur Realisierung mit dem jetzigen Vertragspartner?
  • Ist eine Rückabwicklung des Vertragsteil „Hardterbroicher Markt“ möglich und ist dabei mit Forderungen gegen die Stadt zu rechnen?
  • Welche Nachteile entstehen bei einer Rückabwicklung für das Quartier?
  • Kann der Grundstücksverkauf, der zur Realisierung des Hardterbroicher Markts an den Grundstückeigentümer getätigt wurde, bei Rückabwicklung des Vertrags ebenfalls rückabgewickelt werden?
  • Wurden beim im Jahr 2011 für das in Rede stehende Projekt beschlossenen Bebauungsplan Änderungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorgenommen, welche Abweichungen vom B-Plan gibt es?

(2) Weiterer Beschluss:
Nach Beratung.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Nicole Finger, Sprecherin der Ratsfraktion FDP Mönchengladbach
Torben Schulz, Sprecher der Ratsfraktion Die Linke MG 

Oberbürgermeister Reiners lässt über folgenden geänderten Beschlussentwurf abstimmen:

„Der Rat beschließt:

Die Verwaltung berichtet in der BV Ost und im Planungs- und Bauausschuss über den bisherigen Verlauf und die aktuelle Situation des städtebaulichen Projekts „Hardterbroicher Markt“. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, als das Projekt nicht wie vertraglich vorgesehen 2015 realisiert war?
  • Warum wurde die vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe nicht geltend gemacht?
  • Welche Möglichkeiten neben der Konventionalstrafe sieht die Verwaltung, den Vertragspartner zur Pflichterfüllung zu bewegen?
  • Wie bewertet die Verwaltung die Chancen zur Realisierung mit dem jetzigen Vertragspartner?
  • Ist eine Rückabwicklung des Vertragsteils „Hardterbroicher Markt“ möglich und ist dabei mit Forderungen gegen die Stadt zu rechnen?
  • Welche Nachteile entstehen bei einer Rückabwicklung für das Quartier?
  • Kann der Grundstücksverkauf, der zur Realisierung des Hardterbroicher Markts an die Firma Jessen getätigt wurde, bei Rückabwicklung des Vertrags ebenfalls rückabgewickelt werden?
  • Wurden beim im Jahr 2011 für das in Rede stehende Projekt beschlossenen Bebauungsplan Änderungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorgenommen, welche Abweichungen vom B-Plan gibt es?“

Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss

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