Antrag Rat: 29.08.2018
Beratungsgegenstand
Bericht zur aktuellen Situation des städtebaulichen Projekts „Hardterbroicher Markt“
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beschließt:
(1) Die Verwaltung berichtet über den bisherigen Verlauf und die aktuelle Situation des städtebaulichen Projekts „Hardterbroicher Markt“.
Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
• Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, als das Projekt nicht wie vertraglich vorgesehen Ende 2015 realisiert war?
• Warum wurde die vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe nicht geltend gemacht?
• Welche Möglichkeiten neben der Konventionalstrafe sieht die Verwaltung, den Vertragspartner zur Pflichterfüllung zu bewegen?
• Wie bewertet die Verwaltung die Chancen zur Realisierung mit dem jetzigen Vertragspartner?
• Ist eine Rückabwicklung des Vertragsteil „Hardterbroicher Markt“ möglich und ist dabei mit Forderungen gegen die Stadt zu rechnen?
• Welche Nachteile entstehen bei einer Rückabwicklung für das Quartier?
• Kann der Grundstücksverkauf, der zur Realisierung des Hardterbroicher Markts an den Grundstückeigentümer getätigt wurde, bei Rückabwicklung des Vertrags ebenfalls rückabgewickelt werden?
• Wurden beim im Jahr 2011 für das in Rede stehende Projekt beschlossenen Bebauungsplan Änderungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorgenommen, welche Abweichungen vom B-Plan gibt es?
(2) Weiterer Beschluss: nach Beratung.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
Mönchengladbach, den 14.08.2018
Karl Sasserath, Sprecher der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen MG
Nicole Finger, Sprecherin der Ratsfraktion FDP Mönchengladbach
Torben Schulz, Sprecher der Ratsfraktion Die Linke MG
Oberbürgermeister Reiners lässt über folgenden geänderten Beschlusssentwurf abstimmen:
„Der Rat beschließt:
Die Verwaltung berichtet in der BV Ost und im Plaungs- und Bauausschuss über den bisherigen Verlauf und die aktuelle Situation des städtebaulischen Projekts „Hardterbroicher Markt“. Dabei werden folgende Fragen beantwortet:
– Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, als das Projekt nicht wie vertraglich vorgesehen 2015 realisiert war?
– Warum wurde die vertraglich vereinbarte Konventionalstrafe nicht geltend gemacht?
– Welche Möglichkeiten neben der Konventionalstrafe sieht die Verwaltung, den Vetragspartner zur Pflichterfüllung zu bewegen?
– Wie bewertet die Verwaltung die Chancen zur Realisierung mit dem jetzigen Vertragspartner?
– Ist eine Rückabwicklung des Vertragsteils „Hardterbroicher Markt“ möglich und ist dabei mit Forderungen gegen die Stadt zu rechnen?
– Welche Nachteile entstehen bei einer Rückabwicklung für das Quartier?
– Kann der Grundstücksverkauf, der zur Realisierung des Hardterbroicher Markts an die Firma Jessen getätigt wurde, bei Rückabwicklung des Vertrags ebenfalls rückabgewickelt werden?
– Wurden beim im Jahr 2011 für das in Rede stehende Projekt beschlossenen Bebauungsplan Änderungen, Ausnahmen oder Befreiungen vorgenommen, welche Abweichungen vom B-Plan gibt es?“
Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss