Barrierefreiheit bei kommunalen Einrichtungen und Plätzen

Personen

Fraktionsantrag
Planungs- und Bauausschuss: 16.02.2016
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen: 17.02.2016
Hauptausschuss: 24.02.2016
Rat: 02.03.2016

Beratungsgegenstand
„Mönchengladbach ohne Barrieren“ – Planungen der Stadtverwaltung Mönchengladbach im Rahmen der Inklusion zur Herstellung von Barrierefreiheit bei kommunalen Einrichtungen und Plätzen

Beschlussentwurf:
Der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt im Rahmen eines Programms „Mönchengladbach – Stadt ohne Barrieren“ folgende Maßnahmen:

1.         Die Verwaltung entwickelt zur Verwirklichung der Inklusion Planungen zum barrierefreien Umbau bzw. zur Nutzung folgender kommunaler Einrichtungen und Plätze:

–           Rathaus Abtei

–           Kaiser-Friedrich-Halle

–           Carl-Orff-Saal

–           Schmölderpark

–           Bunter Garten

–           Volksgarten.

2.         Die Stadtverwaltung wird gebeten,  eine Übersicht städtischer Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitobjekte zu erstellen, die Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte eigenständige Teilhabe ermöglichen und über solche, die nicht barrierefrei genutzt werden können. Die Übersicht umfasst auch den aktuellen Freizeitstättenbedarfsplan für Offene Kinder- und Jugendarbeit.

Ziel dabei ist, alle kommunalen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) insgesamt, insbesondere der Artikel 29 und 30 am politischen und öffentlichen Leben in Mönchengladbach  sicherzustellen.

3.         Die nach § 13 BGG anerkannten Behinderten- und Sozialverbände sind rechtzeitig, d.h. schon bei der Planung einzubeziehen.

4.         Der Oberbürgermeister wird gebeten, sicherzustellen, dass die Barrierefreiheit nach § 55 Landesbauordnung (LBO NRW) berücksichtigt und umgesetzt und dabei die anerkannten DIN-Normen (DIN 18040 ff. und weitere) angewandt werden.

Finanzwirksamkeit:
Die Maßnahmen sind aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) zu finanzieren.

Dazu wird die Verwaltung wird gebeten, die Auswirkungen dieses Beschlusses detailliert und in den Kosten projekt- und zeitbezogen auf die Finanzwirksamkeit darzustellen.

Begründung:
Die Bundesregierung, die nordrhein-westfälische Landesregierung und die Kommunen sind bekanntlich verpflichtet, gesetzgeberische und örtliche Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in nationales Recht (einschließlich Sanktionsmechanismen) zu überführen. Seit dem Jahr 2009 müssen sämtliche Entscheidungen in den Kommunen im Einklang mit der dieser Konvention stehen. Der Abbau von hindernden Barrieren betrifft auch alle Aufgabenbereiche der Stadtverwaltung: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Pflege und Alter, Arbeit und Beschäftigung, Wohnen, Freizeit und Kultur.  Nach Darstellung des VdK Mönchengladbach ist es Eltern mit Kindern – mit oder ohne Kinderwagen – Rollstuhl- oder Rollator-Nutzern und älteren Menschen, die etwa den Schmölderpark, den Bunten Garten oder den Volksgarten besuchen wollen, die Nutzung von Toiletten nicht möglich, weil dort keine entsprechenden Sanitäranlagen vorhanden sind, die frei nutzbar wären.

Weiter monierte der VdK zuletzt im Rahmen der Vergabe des Inklusionspreises 2016 das Fehlen einer Übersicht darüber, in welchem Maße beispielsweise städtische Schul-, Kultur-, Sport- und Freizeitobjekte in Mönchengladbach Menschen mit Behinderungen die uneingeschränkte eigenständige Teilhabe ermöglichen. Das gelte insbesondere auch für den aktuellen Freizeitstättenbedarfsplan für Offene Kinder- und Jugendarbeit (Ausgabe September 2015).

Die Teilnahme an Sitzungen der Bezirksvertretung West in Wickrath im Nassauer Stall (wegen der sehr schlechten Akustik dort) und teilweise auch der Bezirksvertretung Ost für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen wäre  – wenn überhaupt – ebenfalls nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. Der Bürgerservice ist in den Bezirksverwaltungsgebäuden für Menschen, die auf den Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, nicht oder sehr eingeschränkt erreichbar. Ebenfalls erschwert, wenn nicht unmöglich ist für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen die Teilnahme an politischen Sitzungen im Rathaus Abtei (Hauptausschuss, Integrationsrat).

Mobilitätseingeschränkte Menschen, die im Carl-Orff-Saal der Städtischen Musikschule an der Lüpertzender Str. als „Akteur“  vor oder auf der Bühne teilhaben wollen, ist dies eigenständig nicht möglich. Ähnlich ist es bei der Kaiser-Friedrich-Halle, in der Mobilitätseingeschränkte nur durch einen Hintereingang und in Abhängigkeit von der Gastronomie die Chance hätten, an Veranstaltungen in den beiden Sälen teilzunehmen. Nur im Restaurant befindet sich eine Behindertentoilette; wenn die Gastronomie beispielsweise vormittags geschlossen sei, haben Rollstuhlnutzer keine Möglichkeit zur Toilettennutzung. Überdies können Mobilitätsbehinderte auch in der Kaiser-Friedrich-Halle ohne fremde Hilfe, sprich eigenständig, die Bühne nicht erreichen. Um diesen Missständen entgegenzuwirken, bedarf es zunächst konkreter Planungen zum barrierefreien Umbau kommunaler Einrichtungen und Plätze sowie die in Rede stehende Übersicht. Weiter muss in den künftigen Planungen diesbezüglich das Thema Inklusion auch im Hinblick auf die Verwendung und des Einsatzes von öffentlichen Mitteln endlich beachtet werden.

Der vorliegende Antrag versteht sich als ein erster Schritt um erforderliche Maßnahmen kurzfristig zu verwirklichen, sukzessive mittelfristig weitere erforderliche Planungen zu realisieren, um langfristig Mönchengladbach zu einer Stadt ohne Barrieren zu machen.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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