Anzahl der Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein

Personen

Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 23.01.2019

Anfrage zur Anzahl der Haushalte und Personen mit Wohnberechtigungsschein, die als Wohnungssuchende beim Amt für Wohnungswesen registriert sind

Sehr geehrter Herr Reiners,

ein Wohnberechtigungsschein berechtigt bekanntlich zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) – diese sind in Mönchengladbach allerdings zunehmend weniger geworden. Nach Wahrnehmung meiner Fraktion fehlt in der Stadt bezahlbarer Wohnraum, erst recht für Haushalte und Personen mit Wohnberechtigungsschein.

Vor diesem Hintergrund bitte ich ich Sie, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen die Anzahl der Haushalte und Personen mit Wohnberechtigungsschein, die als Wohnungssuchende beim Mönchengladbacher Amt für Wohnungswesen registriert sind – diffrenziert nach Hausgrößen und Schwerbehinderung -, mitzuteilen.

Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühen!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 16.04.2019

Anfrage zur Anzahl der Haushalte und Personen mit Wohnberechtigungsschein, die als Wohnungssuchende beim Amt für Wohnungswesen registriert sind

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre obige Anfrage hat mir der Oberbürgermeister zur Beantwortung zugeleitet.

Nunmehr vermag ich Ihrer Bitte um differenzierten Bericht zu den einzelnen Fragestellungen wie folgt nachzukommen:

a.) Wie hoch war die Anzahl der Haushalte, die beim Amt für Wohnungswesen mit Wohnberech­tigungsschein zum 31.12.2018 als wohnungssuchend registriert waren?

Zum 31.12.2018 waren insgesamt 1.772 Haushalte wohnungssuchend registriert.

b.) Wie hoch war die Gesamtzahl der Personen, die in den unter a.) aufgeführten Haushalten lebten?

In den unter a.) aufgeführten Haushalten lebten 3.953 Personen..

c.) Wie strukturieren sich die Haushalte, die mit Wohnberechtigungsschein als Wohnungssu­chende beim Mönchengladbacher Amt für Wohnungswesen registriert sind, differenziert nach  Haushaltstypen, d. h. Anzahl der 1-Personen-Haushalte, Anzahl der 2-Personen-Haushalte, Anzahl der 3-Personen-Haushalte usw.?

Die Haushalte waren folgendermaßen strukturiert:

Haushalte mit 1 Person:                         833

Haushalte mit 2 Personen:                     399

Haushalte mit 3 Personen:                     191

Haushalte mit 4 Personen:                     148

Haushalte mit 5 und mehr Personen:   201

2d.) Wie vielen Haushalten, die beim Amt mit Wohnberechtigungsschein registriert sind, konnte das Amt für Wohnungswesen im Zeitraum von 2014 bis 2018 eine öffentlich geförderte Sozi­alwohnung vermitteln?

Folgende Vermittlungen sind erfolgt:

2014:   274

2015:   385

2016:   395

2017:   451

2018:   470

e.) Wie viele Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung, die beim Amt mit Wohnberechtigungsschein registriert sind, suchen in Mönchengladbach eine barrierefreie Wohnung?

Zum 01.04.2019 waren 124 Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung registriert, von denen 41 explizit eine barrierefreie Wohnung suchen.

f.) Wie vielen Personen mit nachgewiesener Schwerbehinderung, die beim Amt mit Wohnbe­rechtigungsschein registriert sind und in Mönchengladbach eine barrierefreie Wohnung su­chen, konnte das Amt für Wohnungswesen im Zeitraum von 2014 bis 2018 eine öffentlich ge­förderte Sozialwohnung, die barrierefrei ist, vermitteln?

Der Fachbereich Soziales und Wohnen führt seine Statistiken nach den Vorgaben der Wohn­raumnutzungsbestimmungen (WNB). Hiernach ist die Erhebung der Anzahl der vermittelten Menschen mit Schwerbehinderung nicht vorgesehen. Insofern liegen keine entsprechenden Daten vor. Unabhängig davon legt der Fachbereich jedenfalls bei der Erstbelegung ein be­sonderes Augenmerk auf die Vermittlung von Menschen mit Schwerbehinderung. Dieses An­sinnen wird dadurch begünstigt, dass sämtliche neu‘ erstellten öffentlich geförderten Woh­nungen barrierefrei sind und sich daher in besonderer Weise für die Vermittlung von Men­schen mit Behinderung eignen.

g.) In welchem Spektrum (von – bis) bewegen sich die Kaltmieten im Bereich öffentlich geförder­ter Sozialwohnungen in Mönchengladbach pro m2 differenziert nach dem Erstellungsjahr?

Für Förderungen ab dem Jahr 2003 wurden in den Förderzusagen für den Zeitraum der Be­legungsbindung folgende Mietbindungen festgelegt:

ab 2003: Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete    =   4,55 €/qm

ab 2008: Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete    =   4,85 €/qm

ab 2013: Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete    =   5,10 €/qm

ab 2014: Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete   =   5,25 €/qm

ab 2018: Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete    =   5,55 €/qm

ab 2019: Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete    =   5,70 €/qm

zzgl. einer Erhöhung um 1,5 v.H., bezogen auf die Bewilligungsmiete/Ausgangsmiete für je­des Jahr seit Bezugsfertigkeit.

Bei vor dem Jahr 2003 bewilligten Förderungen wird die zulässige Kostenmiete auf Grund ei­ner Wirtschaftlichkeitsberechnung individuell ermittelt. Daher differiert sie je Objekt.

h.) Wie viele Mieteinfamilienhäuser für Kinderreiche wurden in Mönchengladbach im Zeitraum 2000 bis 2018 differenziert nach Jahren öffentlich gefördert?

Folgende Förderungen von Mieteinfamilienhäusern für Kinderreiche sind erfolgt:

2000:   0

2001:   8

2002:   14

2003:   8

2004:   0

2005:   11

2006:   0

2007:   4

2008:   8

2009:   0

2010:   9

2011:   5

2012:   3

2013:   0

2014:   3

2015:   5

2016:   1

2017:   0

2018:   0

i.) Wie viele Sozialwohnungen wurden in Mönchengladbach im Zeitraum 2000 bis 2018 differenziert nach Jahren und Wohnungsgrößen öffentlich gefördert?

Die jeweilige Wohnungsgröße ist nur aus der individuellen Förderakte ersichtlich. Für die erbetene Differenzierung nach Wohnungsgrößen müssten daher insgesamt 1.116 Förderakten eingesehen und ausgewertet werden. Mit Blick auf den damit verbundenen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand ist daher auf die Differenzierung verzichtet worden.

Folgende Anzahl von Mietwohnungen ist in den einzelnen Jahren gefördert worden:

2000:   49

2001:   45

2002:   60

2003:   60

2004:   25

2005:   54

2006:   99

2007:   68

2008:   46

2009:   57

2010:   90

2011:   100

2012:   57

2013:   67

2014:   22

2015:   33

2016:   48

2017:   85

2018:   51

j.) Wie viele Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung fielen in Mönchengladbach im Zeitraum von 2000 bis 2018 differenziert nach Jahren und Wohnungsgrößen aus der öffentlichen Bindung?

Daten über den Wegfall der Belegungsbindung und der 10-jährigen Nachwirkung liegen lediglich noch ab 2008 vor; gemäß den vorstehenden Ausführungen zu i.) ist auch hier mit Blick auf den damit verbundenen außerordentlich hohen Verwaltungsaufwand auf die Differenzierung nach Wohnungsgrößen verzichtet worden. Hiernach stellt sich die Anzahl der aus der Belegungsbindung gefallenen geförderten Wohnungen wie folgt dar:

StichtagBestand an öffentlich geförderten Wohnungen ohne selbst genutztes WohneingentumAbgang
31.12.20089.711 
31.12.20099.381-330
31.12.20109.328– 53
31.12.20119.067-261
31.12.20128.830-237
31.12.20138.598-232
31.12.20148.422-176
31.12.20158.302-120
31.12.20168.107-195
31.12.20177.122-985
31.12.20187.083– 39

k.) Wie hoch ist der Bestand an Sozialwohnungen mit Mietpreis—und Belegungsbindung und öffentlicher Förderung zum Stand 31.12.2018 in Mönchengladbach?

Zum 31.12.2018 befanden sich 7.083 öffentlich geförderte Wohneinheiten in der Bindung und/oder 10-jährigen Nachwirkung.

l.) Wie wird sich der Bestand an Sozialwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung und öffentlicher Förderung im Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2018 entwickeln?

Unterstellend, dass der 31.12.2028 gemeint ist, waren zum 31.12.2018 3.095 Wohnungen erfasst, die sich in der 10-jährigen Nachwirkungsfrist befanden. Damit werden diese 3.095 Wohnungen bis spätestens 31.12.2028 komplett aus dem Bestand fallen.

m.) Hat die Stadt bei gefördertem Wohnraum einen Anspruch auf ein Belegungsrecht? Wenn ja, nimmt die Stadt dieses Anrecht wahr oder obliegt die Auswahl der Mieter aus allen Bewerbungen mit Wohnungsberechtigungsschein den Immobilieneignern?

Die Stadt verfügt nach Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) bei öffentlich geförderten Wohnungen über Belegungsrechte bei der Erstbelegung und bei Wiederbelegungen. Diese nimmt sie in der Form wahr, dass sie den Immobilieneignern eine – anhand der Dringlichkeit, des Wohnraumbedarfs – ermittelte Anzahl von gleich hoch priorisierten Personen vorschlägt, aus denen diese eine Auswahl zu treffen haben.

Mit freundlichen Gruß

In Vertretung

Dörte Schall, Beigeordnete

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