Altkleiderentsorgung

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Anfrage von Margot Heinke-Becker in der Bezirksvertretung West am 03.06.2025

Seit Januar dieses Jahres schreibt ein EU-Gesetz die separate Entsorgung von Textilien vor. Eine Nutzung der Restmülltonne für Textilien ist daher nicht mehr gesetzeskonform. Es existieren in Mönchengladbach zahlreiche Altkleidercontainer, die allerdings nur für noch tragbare Kleidungsstücke vorgesehen sind.

Frage an die Verwaltung:

Welche Entsorgungsmöglichkeiten plant die Verwaltung/die mags für die Entsorgung von nicht mehr verwendbarer Kleidung?

Antwort der Verwaltung vom 17.06.2025

Ihre Anfrage in der Sitzung der BV West am 03.06.2025;
Altkleiderentsorgung    

Sehr geehrte Frau Heinke-Becker, 

in der Sitzung der BV West am 03.06.2025 stellten Sie folgende Anfrage:  

„Seit Januar dieses Jahres schreibt ein EU-Gesetz die separate Entsorgung von Textilien vor. Eine Nutzung der Restmülltonne für Textilien ist daher nicht mehr gesetzeskonform. Es existieren in Mönchengladbach zahlreiche Altkleidercontainer, die allerdings nur für noch tragbare Kleidungsstücke vorgesehen sind.

Frage an die Verwaltung:
Welche Entsorgungsmöglichkeiten plant die Verwaltung/die mags für die Entsorgung von nicht mehr verwendbarer Kleidung?“  

Die Anfrage wurde an die Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe AöR (mags) weitergeleitet.

Die mags antwortet wie folgt:  

„Sehr geehrte Frau Heinke-Becker,

vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der wir gern wie folgt Stellung nehmen. 

Seit Bekanntwerden der Getrenntsammelpflicht für Alttextilien nach der neuen EU-Richtlinie kursieren vermehrt Falschinformationen zur Entsorgungspraxis.

In Mönchengladbach sind bereits seit Jahren Strukturen zur Alttextilentsorgung etabliert, die mit der entsprechenden EU-Richtlinie übereinstimmen. Eine Anpassung der bestehenden Praxis ist daher nicht erforderlich. Gut erhaltene Kleidung und Schuhe werden über die im Stadtgebiet aufgestellten Altkleidercontainer entsorgt oder können alternativ kostenfrei an den städtischen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Verschmutzte, beschädigte oder kontaminierte Textilien – etwa durch Öl, Farbe oder andere Stoffe – gehören hingegen nicht in die Altkleidercontainer, sondern sind über die Restmülltonne zu entsorgen. Diese Vorgehensweise ist gesetzeskonform und entspricht der geltenden Abfallsatzung der Stadt Mönchengladbach (§ 8 Abs. 3).

Der Alttextilmarkt mit seinen entsprechenden Akteuren (wie bspw. Händler und Verwerter) sieht sich aufgrund des Mengenanfalls durch Fast Fashion und minderwertiger Warenqualitäten derzeit akut mit existenziellen Bewältigungs- und Absatzproblemen konfrontiert. Die bestehenden Recyclingkapazitäten sind bereits weitgehend ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Dämmstoffe oder Putzlappen, die aus minderwertigen Textilien hergestellt werden, ist gesättigt. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass neue technologische Ansätze im Textilrecycling, wie etwa das Faser-zu-Faser-Recycling, derzeit noch nicht im industriellen Maßstab etabliert sind.

Die vorab beschriebene Praxis wird auch von übergeordneten Fachverbänden unterstützt. Sowohl der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) als auch der Dachverband FairWertung empfehlen, zerschlissene, verdreckte oder anderweitig kontaminierte Textilien weiterhin über die Restmülltonne zu entsorgen. Dies dient dem Schutz der bestehenden Sammelstrukturen und der Sicherung der Verwertungsqualität.

Bei Rückfragen steht Ihnen die mags gerne zur Verfügung.“

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Horst Siewert

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