Abgesicherte Finanzierung der Ewigkeitskosten des Tagebaus Garzweiler II

Personen

Fraktionsantrag
Bezirksvertretung Süd: 06.09.2017
Bezirksvertretung West: 12.09.2017
Planungs- und Bauausschuss: 26.09.2017
Umweltausschuss: 27.09.2017
Hauptausschuss: 11.10.2017
Rat: 18.10.2017

Beratungsgegenstand
Abgesicherte Finanzierung der Ewigkeitskosten der Tagebaus Garzweiler II

Beschlussentwurf
Die Bezirksvertretung Süd / Bezirksvertretung West / der Planungs- und Bauausschuss / der Umweltausschuss / der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat der Stadt beschließt:

Der Rat der Stadt Mönchengladbach beauftragt die Vertreter der Stadt Mönchengladbach in der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Tagebaurandgemeinden, von der RWE AG die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zu fordern, in den das Unternehmen verfügbare liquide Finanzmittel als Rückstellung für Rekultivierung, Langzeit- bzw. Ewigkeitskosten etc. des Tagebaus Garzweiler II einzahlt.

Finanzwirksamkeit
Die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur Absicherung der Finanzierung der Folgekosten des Tagebaus Garzweiler II ist von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Stadt Mönchengladbach wie auch die übrigen Randgemeinden des Tagebaus. Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Mönchengladbach könnte in Zukunft erheblich eingeengt werden, wenn die Folgekosten für Wassereinleitungen, Bergschäden usw. infolge des Tagebaus mangels finanzieller Ressourcen nicht mehr vom Verursacher getragen werden könnten und wegen zwingender sachlicher Notwendigkeiten (Verhinderung der Landschaftsversteppung, Entschädigungsansprüche von Bürgern etc.) dann u.a. von der Stadt Mönchengladbach übernommen werden müssten.

Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit
Kinder und Familien in großen Teilen des Stadtgebietes sind darauf angewiesen, dass ihre natürliche Umgebung nicht durch Landschaftsversteppung usw. massiv beeinträchtigt wird. Dafür sind noch auf Jahrzehnte nach Beendigung des Tagebaus Garzweiler II z.B. erhebliche Einleitungen von Oberflächenwasser notwendig, deren Finanzierbarkeit sichergestellt werden muss.

Begründung
Ewigkeitskosten sind weit über den Abschluss des Tagebaus Garzweiler II hinaus zu erwarten. Der Betreiber des Tagebaus hat in letzter Zeit aber eine wirtschaftliche Entwicklung genommen, die eine Finanzkraft zur Absicherung der Ewigkeitskosten des Tagebaus auf längeren Frist nicht mehr sicher erscheinen lassen, was sich z.B. aus der herabgesetzten Einstufung durch Ratingagenturen sowie dem Komplettausfall bzw. der deutlichen Absenkung von Dividenden ergibt. Hinzu kommt dadurch als weitere beunruhigende Komponente, dass das RWE nach der Abspaltung von Innogy offensichtlich weitere Aufspaltungen in Erwägung zieht, die einen Rückzug des RWE-Konzerns aus dann rechtlich selbstständigen, für die Tagebau-Folgekosten zuständigen Teilgesellschaften möglich machen würde. Eine Finanzierbarkeit der Ewigkeitskosten des Tagebaus muss also aus Sicht der Tagebaurandgemeinden in einem enger werdenden Zeitfenster sichergestellt werden, in dem im RWE-Konzern noch genügend Finanzmittel mobilisierbar sind. Dies auch deswegen, weil die Europäische Union soeben die Standards für Braunkohlekraftwerke verschärft und damit den Gewinnspielraum von Produzenten wie RWE weiter eingeengt hat.

Die Zuständigkeit für die Sicherung von langfristig entstehenden Kosten im Rahmen des Braunkohlentagesbaus liegt bei den jeweiligen Landesdienststellen, die für die Genehmigungen zuständig sind und beim Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln. Die Rahmenbedingungen zur Absicherung von möglichen Kosten, die durch den Betrieb von Bergwerken resultieren und die die öffentliche Hand belasten könnten, werden allerdings durch das Bundesbergesetz vorgegeben.

Der Planungsverband Tagebaurandgemeinden hat lt. Satzung u.a. die Aufgabe der „Koordinierung, Bündelung und Vertretung der Interessen des Zweckverbandes“ (§ 3). Ein zentrales Interesse ist es, Initiativen zur Finanzierbarkeit seiner zukünftigen Aktivitäten zu starten. Der Planungsverband kann dabei auf Vorgänge in der Vergangenheit zurückgreifen: In der letzten Sitzung des Braunkohlenausschusses am 3.3.2017 wurden unter TOP 9 die Folgekostenabsicherung im Rheinischen Braunkohlerevier ausführlich von der Bezirksregierung Arnsberg erläutert und von den Mitgliedern zur Kenntnis genommen. Die Unterlagen können auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden. Politische Akteure im Organisationsbereich des interkommunalen Planungsverbands haben bereits in ihren Stellungnahmen zur Leitentscheidung im Jahr 2015 eine entsprechende Sicherung der Rückstellungen gefordert. Z.B. hat der Rat der Stadt Erkelenz in seiner Stellungnahme im Dezember 2015 folgende Forderung verabschiedet: „Weiterhin fordert die Stadt Erkelenz die zuständigen Landesdienststellen auf, im Rahmen der Genehmigung von der nach dem Bundesberggesetz bestehenden Möglichkeit der Forderung von Sicherheitsleistungen Gebrauch zu machen, damit bis zum Schluss der Rekultivierungsmaßnahmen tatsächlich ausreichend finanzielle Mittel des Bergbautreibenden zur Verfügung stehen.“

Der Planungsverband Tagebaurandgemeinden wird nach § 5 seiner Satzung ein nicht stimmberechtigtes Mitglied von RWE Power in seinen Reihen haben. Es ist angebracht, dass die Interessenlage der beteiligten Kommunen im Verhältnis zum RWE klargestellt wird und dass dabei besonders die Interessenlage der Kommunen in Bezug auf die Ewigkeitskosten des Tagebaus direkt dem REW gegenüber zum Ausdruck gebracht wird.

Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Torben Schulz, Sprecher der Ratsfraktion Die Linke

Abstimmungsergebnis: Vom Antragsteller zurückgezogen

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