Gemeinsamer Fraktionsantrag
Rat: 09.07.2025
Beratungsgegenstand
Sonntagsöffnungen von Kiosken: Rechtslage modernisieren
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach begrüßt, dass die Gewerbeüberwachung der Stadt Mönchengladbach Kontrollen von Kiosken zu Verstößen gegen das Ladenöffnungsgesetz NRW nur auf konkreten Anlass und im Einzelfall durchführt, wenn konkrete Beschwerden oder Hinweise auf Rechtsverstöße vorliegen.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach regt den Landesgesetzgeber NRW zu einer Änderung von §5 Absatz 1 Nummer 1 Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen an. Ziel der Reform bildet die Modernisierung und landesweite Flexibilisierung der dort aufgeführten Warengruppen.
Der Rat der Stadt Mönchengladbach regt den Landesgesetzgeber NRW dazu an, dass die im Ladenöffnungsgesetz NRW (§ 5 Absatz 1 Nummer 1 LÖG NRW) festgelegte maximale Öffnungsdauer von fünf Stunden an Sonn- und Feiertagen nach dem Vorbild anderer Bundesländer ausgeweitet wird.
Die Stadtverwaltung gibt einen Bericht zu den Beratungskontakten mit den entsprechenden Gewerbetreibenden seit der letzten Ratssitzung. Dabei sollen insbesondere die verschiedenen Beratungs- und Gesprächsangebote sowie die durchgeführten Termine vor Ort dargestellt werden.
Die Gewerbeüberwachung der Stadt Mönchengladbach stellt im kommenden Ausschuss für Feuerwehr, Öffentliche Ordnung und Katastrophenschutz ihre Arbeit und ihre Schwerpunktsetzungen bei den Kontrollen in den ihr zugeordneten Bereichen Prostituiertenschutzgesetz, Geldwäschegesetz, Glücksspiel etc. dar.
Begründung:
Die Antragssteller stehen klar an der Seite der rechtschaffenden Kioskbetreiber unserer Stadt. Diese Betriebe sind mehr als Verkaufsstellen oder Trinkhallen; sie sind soziale Treffpunkte, Nahversorger und Teil unserer städtischen Identität.
Ein Blick in die Gesetze anderer Bundesländer zeigt im Vergleich zu NRW einen moderneren Umgang hinsichtlich erlaubter Warengruppen, der ebenfalls den angemessenen Schutz der Beschäftigten bzw. der Sonntagsruhe wahrt. Dort finden sich andere Begriffe zu Warengruppen, welche die gesellschaftliche Entwicklung angemessen widerspiegelt. Mit Begriffen wie beispielsweise „Lebens- und Genussmittel“ haben andere Bundesländer einen landesweit flexibleren Umgang für Kiosk-Betriebe geschaffen. Durch eine Öffnung mit Hilfe abstrakter Kategorien für Warengruppen, sind Kommunen zu einem großzügigeren Ermessen angehalten. Gerade in NRW ist die Entwicklung von Trinkhallen und Kiosken ein kulturelles Phänomen, das stark gesellschaftlich geprägt ist – so auch in Mönchengladbach.
Gleichzeitig frustriert eine uneinheitliche Handhabe viele Gewerbetreibende. Auch die Kommunen werden so regelmäßig vor Herausforderungen gestellt. Denn die Definition von „Kernsortiment“ und „Randsortiment“ ist vornehmlich durch Urteile zu einzelnen Klagen von Kioskbetreibern geprägt. Viele Bundesländer verzichten auf eine solche Unterscheidung und legen die Warengruppen umfassender und zeitgleich eindeutiger fest. Mit Blick auf die Rechtsprechung hat sich das Land NRW regelmäßig mit dem LÖG befasst und Elemente neu gefasst bzw. konkretisiert. Darüber hinaus stammen die zugrunde liegenden Regelungen zur Sonntagsöffnung und zu den erlaubten Warengruppen aus dem Jahr 2006. Sie sind in dieser Form nicht mehr zeitgemäß. Die Antragssteller unterstützen daher die Forderung vieler Betreiber nach einer Überprüfung und Modernisierung dieser Warenvorgaben. Nahversorgung muss heutigen Lebensrealitäten entsprechen – nicht denen von vor fast 20 Jahren. Allerdings darf eine Neuregelung in keinem Fall zu einer Verschärfung der Öffnungsmöglichkeiten am Sonntag führen, weshalb eine liberale Regelung mit hoher Entscheidungskompetenz vor Ort das Ziel sein muss.
Die Antragssteller erkennen die besondere Lage Mönchengladbachs als grenznahe Stadt zu den Niederlanden an. Dort sind Sonntagsöffnungen uneingeschränkt möglich, was ohnehin zu einem Abfluss von Umsätzen und damit auch Gewerbesteuereinnahmen aus dem Stadtgebiet führt. Diese Entwicklung darf nicht noch beschleunigt werden, dass die in geringem Umfang möglichen Öffnungen der Kioske stark eingeschränkt werden.
Mönchengladbach, 08.07.2025
Fred Hendricks, CDU-Fraktionsvorsitzender
Janann Safi, SPD-Fraktionsvorsitzender
Dr. Boris Wolkowski / Melissa Kunkel-Laws, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Achim Wyen, FDP-Fraktionsvorsitzender
Ulas Zabci, Gruppenvorsitzender DIE FRAKTION (Die Partei)
Torben Schultz, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE
Dieser Antrag wurde im Rat mit Stimmenmehrheit beschlossen.