Anfrage von Karl Sasserath an den Oberbürgermeister am 11.04.2018
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der grünen Ratsfraktion wende ich mich an Sie zum Thema Zukunft des Gasthauses am Schmölderpark („Vitrine“). Die „Vitrine“ ist, wie Sie wissen, eine beliebte Restauration, die für die unterschiedlichsten Anlässe diente. Ende Januar dieses Jahres wurde für die Betreibergesellschaft der Gaststätte Insolvenz angemeldet.
Wie zu Beginn des Jahres zu lesen war, hatte der letzte Betreiber des Gasthauses, Peter Nowakowski, das Lokal 1988 auf Erbpachtbasis von der Stadt gekauft. Ohne Details des Vertrages zu kennen, beinhalten solche Verträge i.d.R. eine sogenannte Heimfallklausel. Da nun das Gasthaus geschlossen ist, erreichen auch unsere Fraktion regelmäßig Fragen zur Zukunft der „Vitrine“.
Gleiches trifft auf die Minigolfanlage zu. Die Minigolfanlage ist in Betrieb. Sie ist nicht nur ein beliebter Treffpunkt für jung und alt. Durch den Betreiber existiert ein Ansprechpartner vor Ort, der auch bezogen auf die erforderliche soziale Kontrolle im Bereich des Schmölderparks eine unverzichtbare Aufgabe wahrnimmt.
Deshalb sollte der Betrieb auch der Minigolfanlage mit dem jetzigen Betreiber unbedingt gesichert werden.
Damit wir den nachfragenden Bürgerinnen und Bürgern nicht länger eine befriedigende Antwort schuldig bleiben müssen, bitten wir Sie sehr herzlich um einen schriftlichen Sachstandsbericht zur Zukunft der Gaststätte und der Minigolf-Anlage.
Vielen Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
Antwort der EWMG vom 29.5.2018
Zukunft des Gasthauses Schmölderpark
Sehr geehrter Herr Sasserath,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Zukunft der Gaststätte und der Minigolfanlage am Schmölderpark, die uns von Herrn Oberbürgermeister Reiners zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Ich bitte um Verständnis für die verzögerte Beantwortung, aber wir wollten noch aktuelle Entwicklungen berücksichtigen.
Bezüglich des Gasthauses und der Minigolfanlage bestehen zwei unterschiedliche Vertragsverhältnisse, die beide von der EWMG geschäftsbesorgend für die Stadt Mönchengladbach verwaltet und betreut werden.
Das Gasthaus „Vitrine“ wurde im Rahmen eines Erbbaurechtvertrages auf einem städtischen Grundstück errichtet. Der Erbbaurechtsvertrag sieht die Verpflichtung zum dauerhaften Betrieb eines Gastronomiebetriebes vor, der durch den jeweiligen Erbbaurechtsnehmer zu gewährleisten ist.
Der Erbbaurechtsnehmer hat für den Betrieb der „Vitrine“ eine Betriebsgesellschaft gegründet, für die wie bekannt das Insolvenzverfahren eingeleitet wurde. Eine Gläubigerbank hat darüber hinaus die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahren gegen den Erbbaurechtsnehmer beantragt.
Da die Stadt Mönchengladbach aber nicht Eigentümerin der Immobilie ist und auch nicht das Zwangsversteigerungsverfahren betreibt, sind direkte Eingriffsmöglichkeiten nicht gegeben. Ein Vorverkaufsrecht seitens der Stadt besteht nicht.
Die in unmittelbarer Nachbarschaft des Gasthauses befindliche Minigolfanlage ist im Rahmen eines Pachtvertrages an den derzeitigen Betreiber verpachtet. Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2021 mit Verlängerungsoption.
Der EWMG liegen keine Erkenntnisse vor, dass der aktuelle Betreiber der Minigolfanlage den Vertrag zum 31.12.2021 kündigen wird, sodass nach heutigem Kenntnisstand der Betrieb der Minigolfanlage dauerhaft gesichert ist.
Grundsätzlich sollte aus der Sicht der EWMG auch zukünftig am Schmölderpark ein attraktives Gastronomieangebot sichergestellt werden. Wir wissen um die Bedeutung für die Mönchengladbacher Bürgerinnen und Bürger und suchen bereits seit längerem nach einer Lösung, die „Vitrine“ als Gastronomie und Treffpunkt zu erhalten. Hierzu sind wir mit Interessenten im Gespräch, wobei Lösungen eine Einigung mit den Gläubigern bedingen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Schückhaus