Aufnahme Ritterstraße in Lärmaktionsplan

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Anfrage von Karl Sasserath an Herrn Dr. Gregor Bonin (Stadtdirektor & Technischer Beigeordneter) am 09.04.2018


Sehr geehrter Herr Dr. Bonin,

ich wende mich an Sie mit Bezug auf folgende Thematik, die mir am Herzen liegt: Es geht um die Aufnahme der Ritterstraße in den Lärmaktionsplan.

Zum Hintergrund möchte ich Sie daran erinnern, dass sich zuletzt der Beschwerdeausschuss mit mehreren Anträgen der Bürgerinitiative Geneicken (BIG) zu beschäftigen hatte. Einer dieser Bürgeranträge der BIG bezog sich auf die Ritterstraße. Die Bürgerinitiative verfolgt das Ziel, in der Ritterstraße auf dem Abschnitt zwischen Dohler Straße und Heppendorfstraße eine Limitierung des Tempos auf 30 bzw. 40 km/h zu erreichen. Wie Sie sich erinnern werden, wurde dieser Antrag von der Stadtverwaltung mit Verweis auf das Lkw-Routenkonzept abgelehnt.

Angeregt von dieser Diskussion möchte ich Ihnen vorschlagen zu prüfen, ob das in Rede stehende Teilstück der Ritterstraße nicht in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden könnte. Für meinen Vorschlag spräche der Umstand, dass dieses Teilstück der Ritterstraße fast ausschließlich von Wohnbebauung gesäumt wird. (In diesem Bereich sind zuletzt noch verschiedene Wohnbauten neu errichtet worden). Neben der Lärmbelastung dort müsste weiter auch der Aspekt der Gefahrenabwehr gewürdigt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie also sehr herzlich zu prüfen, inwieweit die Möglichkeit besteht, das Teilstück der Ritterstraße in den Lärmaktionsplan aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Sasserath, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 25.04.2018


Sehr geehrter Herr Sasserath,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 09.04.2018, in dem Sie um Aufnahme der Ritterstraße in den Lärmaktionsplan (LAP) bitten.

Im Anschluss an die Ende letzten Jahres durchgeführte 3. Stufe der Straßenverkehrslärmkartierung werden derzeit die Belastungsachsen für die anstehende Erarbeitung der 3. Stufe des städtischen Lärmaktionsplanes identifiziert. Aufgrund der Vielzahl von hochbelasteten Straßenabschnitten in Mönchengladbach wurde für die „Abarbeitung“ der Abschnitte neben der Überschreitung der auslösenden Lärmpegel (70dB tags bzw. 60dB nachts) nach der Anzahl der von diesen Pegeln Betroffenen priorisiert. In der ersten Stufe des LAP wurden Abschnitte mi >6 Betroffenen/10m aufgenommen. Für die Aufnahme in die 2. Stufe mussten mehr als 2 Betroffene auf 10m vorliegen. In der nun anstehenden 3. Stufe sollen alle noch übrig gebliebenen Abschnitte, in denen die Lärmpegel 70/60dB überschritten sind, aufgenommen werden. Die Ritterstraße weist nach Daten der Lärmkartierung im Abschnitt zwischen Dohler Straße und Köhlersfahrt eine Überschreitung dieser auslösenden Pegel auf. Die Aufnahme dieses Abschnittes in die 3. Stufe des Lärmaktionplans ist somit ohnehin vorgesehen. Darüber hinaus wird es im Rahmen der Identifizierung noch zu Empfehlungen zur Aufnahme angrenzender Abschnitte bzw. Straßen kommen. Dadurch sollen sinnvolle und zusammenhängende Belastungsräume entstehen, um eine ganzheitliche Lärmbekämpfung durchführen zu können. Auf dem Abschnitt der Ritterstraße von Heppendorfstraße bis etwa Höhe Am Wefershof ist bereits ein lärmarmer Asphalt aufgebracht.

In einer der kommenden politischen Sitzungszüge sollen die Belastungsachsen/-räume als Grundlage für die Erarbeitung der 3. Stufe des Lärmaktionsplanes beschlossen werden.

Da Sie und die Fachverwaltung hier fachlich in die gleiche Richtung denken, gehe ich davon aus, dass Sie meine Antwort zufrieden stellt.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter

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