Wohnbebauung auf städtischen Grundstücken

Gemeinsamer Fraktionsantrag
Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung: 02.03.2021

Beratungsgegenstand:

Wohnbebauung auf städtischen Grundstücken

Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird gebeten im Dialog mit der WohnBau und weiteren Akteuren des Wohnungsmarktes, insbesondere mit denjenigen, die preisgesenkten Wohnraum anbieten, zu eruieren, welche Flächen und Liegenschaften bereitstehen, um Wohnungsbauprojekte im öffentlichen geförderten sowie im preisgesenkten Segment kurzfristig zu realisieren. Hierbei sollen insbesondere Grundstücke im Eigentum der städtischen Beteiligungsgesellschaften betrachtet werden.

Begründung:
Die Stärkung eines bedarfsgerechten Wohnungsmarktes ist auch in Mönchengladbach von zentraler Bedeutung. Gerade im sozialen Wohnungsbau fallen immer mehr Wohnungen aus der Bindung, die nicht durch Neubau kompensiert werden. Bedingt durch die Corona-Krise konnten im letzten Jahr die Fördermittel für geförderten Wohnraum nicht vollständig ausgeschöpft werden. Um dennoch bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist, die Stadt als Eigentümerin in der Pflicht.
Um bebaubare städtische Flächen zu identifizieren, ist eine schnelle Überarbeitung des Baulückenkatasters der Stadt notwendig. Durch die oben genannten Maßnahmen werden dann Grundstücke kurzfristig als bebaubar ausgewiesen und dadurch dem Wohnungsmarkt zugeführt.

Die Modernisierung von Liegenschaften kann zusätzlich Wohnraum u. a. auch unter Nutzung des Bestandsinvestitionsprogramms der KfW wieder preisgebunden nutzbar machen und erweitern.
Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass städtische Grundstücke von Investor*innen bebaut werden, die bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dies muss in den Vergabekriterien für diese Grundstücke Berücksichtigung finden.

Janann Safi
, Fraktionsvorsitzender der SPD
Dr. Boris Wolkowski / Lena Zingsheim-Zobel, Fraktionssprecher*in Bündnis 90/Die Grünen
Nicole Finger, FDP-Fraktionsvorsitzende

Dieser Antrag wurde im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung mit Stimmenmehrheit beschlossen.

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