Weisungsbefugnis des Rates gegenüber dem Rechnungsprüfungsamt

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Anfrage von Ulla Brombeis in der Ratssitzung am 02.11.2015

Ist es richtig, dass beim Rechnungsprüfungsamt eine Aufgabenkritik durchgeführt wurde? Das Rechnungsprüfungsamt untersteht direkt dem Rat und nicht dem Oberbürgermeister. Wenn diese Aufgabenkritik durchgeführt wurde, warum wurde der Rat nicht beteiligt?

Antwort der Verwaltung vom 26.01.2016

Ihre Anfrage in der Sitzung des Rates am 02.11.2015

Sehr geehrte Frau Brombeis,

Sie stellten in der oben genannten Sitzung des Rates die Frage, ob es richtig sei, dass beim Rechnungsprüfungsamt eine Aufgabenkritik durchgeführt wurde. Sie führten aus, dass das Rechnungsprüfungsamt direkt dem Rat und nicht dem Oberbürgermeister unterstehen würde. Sie fragten weiterhin, warum der Rat nicht beteiligt wurde.

Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Die Stadt Mönchengladbach nimmt nach § 4 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz NRW freiwillig im Rahmen der Stufe 2 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil. Auf Seite der teilnehmenden Kommunen müssen Konsolidierungsmaßnahmen zu Haushaltssanierung pfiichtig ergriffen werden. Nach § 6 Stärkungspaktgesetz NRW muss als Zielsetzung für Stufe 2 Kommunen spätestens im Jahre 2018 mit Konsolidierungshilfen und im Jahr 2021 ohne Konsolidierungshilfen ein ausgeglichener Haushalt aufgezeigt werden können. Der durch den Rat der Stadt Mönchengladbach am 27.09.2012 erstmalig verabschiedete Haushaltssanierungsplan (HSP) erfüllte diese Vorgaben, sodass die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Düsseldorf (BezReg.) diesen mit Verfügung vom 20.12.2012 genehmigte. Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2014 wurde der HSP als Anlage zum Etat 2015 für das Jahr gem. § 6 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz NRW fortgeschrieben und mit Verfügung vom 30.06.2015 von der BezReg. genehmigt.

Die Umsetzung des HSP wird in Mönchengladbach durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) begleitet. Hierzu hat die Verwaltung mit der GPA NRW eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. In einem jährlich zu führenden Einplanungsgespräch zwischen GPA NRW und dem Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach werden die Umfange und Themenfelder der Umsetzungsbegleitung abgestimmt.

Vereinbarungsgemäß berät die GPA NRW die Stadt Mönchengladbach seit 2012 unter anderem auch zur HSP-Maßnahme 2012-0006 „Einsparung von Personalaufwand“.

Die Stadt Mönchengladbach hat im Umsetzungsbericht zum 30.06.2014 und 30.09.2014 dargestellt, dass die weitere Umsetzung der Maßnahme 2012-0006 für die Jahre 2015 ff. gefährdet ist. In einem Gespräch mit der BezReg. am 25.09.2014 wurde von dort klargestellt, dass die Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Gegensteuerung umgehend erfolgen müsse. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Einhaltung der zusätzlichen Einsparvorgaben aus der HSP-Maßnahme 2012-0006 auch in den Jahren 2015 und 2016 gelingen kann. Aufgrund dessen haben die Stadt Verwaltung und die GPA NRW einvernehmlich entschieden, ein aufgabenkritisches Verfahren als Zweckkritik für die Gesamtverwaltung im Rahmen einer externen Vergabe durchzuführen.

Die GPA NRW hat die Vorgehensweise bei der Durchführung des aufgabenkritischen Verfahrens sowohl dem Verwaltungsvorstand, Vorstellung und Beschluss erfolgten in der Sitzung der Lenkungsgruppe-HSP am 11.11.2014, als auch in der Sitzung der politischen Begleitkommission im HSP-Projekt am 13.11.2014 den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen vorgestellt.

Ziel der aufgabenkritischen Untersuchung ist es, der Verwaltungsführung und dem Rat Handlungsspielräume für den Aufgabenverzicht und die Reduzierung von Leistungsstandards aufzuzeigen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des aufgabenkritischen Verfahrens sollen vom Rat Entscheidungen über das zukünftige Aufgabenportfolio getroffen werden.

Die GPA NRW hat in einem ersten Schritt anhand einer ABC-Analyse und vorab definierten Kriterien 26 Produkte bestimmt, die vom Beratungsunternehmen PWC zu untersuchen waren. Unter anderem wurde hierbei auch das Produkt 001_050_010 (Rechnungsprüfung) zur Betrachtung festgelegt. Die GPA NRW hat die Produktauswahl sowohl in der Sitzung der HSP-Lenkungsgruppe, die Kenntnisnahme erfolgte am 24.02.2015, als auch in der Sitzung der politischen Begleitkommission im HSP-Projekt, die Kenntnisnahme erfolgte hier am 24.02.2015, vorgestellt.

In den Monaten August bis Oktober 2015 wurde durch PWC für die 26 ausgewählten Produkte eine Globalanalyse durchgeführt. Hierbei wurden erste zu einer weitergehenden Analyse benötigte Produktinformationen mittels eines Verwaltungsanalysebogens aufgenommen und zusätzlich mit den fachlich zuständigen Bereichen Interviews geführt. Als Ergebnis dieser Grobanalyse ist nunmehr festzulegen, bei welchen dieser 26 Produkte eine vertiefte aufgabenkritische Untersuchung sinnvoll erscheint und durchgeführt wird.

Die Beachtung der im 10. Teil der Gemeindeordnung NRW festgelegten Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung bleibt dabei natürlich gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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