Vorrangampeln für den Radverkehr

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Anfrage von Thomas Schmieder in der Bezirksvertretung Süd am 02.03.2022

An verschiedenen Stadtorten in der Stadt finden sich sogenannte Vorrangampeln für den Radverkehr.

Diese sind nicht einheitlich eingestellt. An manchen Standorten ist die Grünphase für den Radverkehr deutlich vorgezogen (z.B. Ecke Viersener Str. / Kaiserstr.). An anderen Stellen, z.B. die Kreuzungen Gartenstraße / Nordstraße und Gartenstraße / Breitestraße sind die Vorrangampeln mehr oder weniger synchron zur Ampel für Autos.

Wir bitten um Auskunft, welche Regeln gelten für diese Fahrradvorrangampeln. Welche Vorlaufzeit sollten diese haben und können diese dann so eingestellt werden, dass der Sinn dieser Ampeln auch sichergestellt ist.

Antwort der Verwaltung vom 13.04.2022

Vorrangampeln für den Radverkehr
Anfrage in der Bezirksvertretung Süd vom 02.03.2022

Sehr geehrter Herr Schmieder,
in der o. a. Sitzung stellten Sie folgende Anfrage:

An verschiedenen Stadtorten in der Stadt finden sich sogenannte Vorrangampeln für den Radverkehr.

Diese sind nicht einheitlich eingestellt. An manchen Standorten ist die Grünphase für den Radverkehr deutlich vorgezogen (z.B. Ecke Viersener Str. / Kaiserstr.). An anderen Stellen, z.B. die Kreuzungen Gartenstraße / Nordstraße und Gartenstraße / Breitestraße sind die Vorrangampeln mehr oder weniger synchron zur Ampel für Autos.

Wir bitten um Auskunft, welche Regeln gelten für diese Fahrradvorrangampeln. Welche Vorlaufzeit sollten diese haben und können diese dann so eingestellt werden, dass der Sinn dieser Ampeln auch sichergestellt ist.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Allgemein
An den von Ihnen beschriebenen Anlagen handelt sich um separate Radfahrsignalisierungen und nicht um Vorrangampel für den Radverkehr. Zurzeit gibt es in Mönchengladbach noch keine Vorrangampeln für den Radverkehr. Planungen gibt es aber am Platz der Republik, auf der Lürriper Straße und auf dem Radschnellweg MG Hbf – Nordpark. Mit der separaten Radfahrsignalisierung werden Möglichkeiten innerhalb der Signalsteuerung genutzt, um den Radfahrenden längere Grünzeiten bzw. kürzere Wartezeiten anzubieten und um die Sicherheit für Radfahrende beim Anfahren zu erhöhen.

Mit der separaten Radfahrsignalisierung wird unter anderem angestrebt, den Radfahrenden einen Mindestvorlauf von 1 Sekunde vor den parallel auf Grün geschalteten motorisierten Individualverkehr zu geben. Diese Systematik wird bei allen Neuplanungen umgesetzt. Diese 1 Sekunde Mindestvorlauf ist fest in der Festzeitensteuerung verankert. Die Festzeitsteuerung bildet auch die Grundlage einer vekehrsabhängigen Signalsteuerung, in der Grünzeitbedarfe der verschiedenen Verkehrsteilnehmer verkehrsabhängig verlängert oder verkürzt werden. Es kann also bei einer verkehrsabhängigen Steuerung sein, dass die 1 Sekunde Mindestvorlaufzeit für den Radverkehr verlängert wird. Dies ist an der LSA Viersener Straße / Kaiserstraße der Fall. An dieser Kreuzung sind die Konstellationen so günstig, dass ein Vorlauf von bis zu 6 Sekunden geschaltet werden kann. Das ist aber über den Tag gesehen immer unterschiedlich. Fakt ist, dass die 1 Sekunde immer als Mindestvorlauf erfolgt. Anders stellen sich die Steuerungen an der LSA Gartenstraße / Breitestraße und der LSA Gartenstraße / Nordstraße dar. Hier ist die Steuerung aufgrund der Koordinierung entlang der Gartenstraße und dem hohen Verkehrsaufkommen viel starrer. Die Verkehrsabhängigkeit lässt nur einen geringen Spielraum zu. An den Anlagen ist in der verkehrsabhängigen Steuerung lediglich ein maximaler Vorlauf von 2 Sekunden möglich, der Mindestvorlauf von 1 Sekunde wird aber auch hier immer erfüllt. Mit dem Mindestvorlauf von 1 Sekunde wird beginn in das Sichtfeld der Autofahrer gebracht und befindet sich auch durch die vorgezogenen Radfahrerhaltelinien bereits weiter im Kreuzungsbereich. Radfahrende erhalten also durch die separate Radfahrersignalisierung eine größere Erkennbarkeit und damit ein höheres Maß an Sicherheit beim Anfahren im Kreuzungsbereich.
Die Radfahrenden werden mit einer Geschwindigkeit von 4,0 m/s in der Signalsteuerung berechnet. Der MIV mit mindestens 8,3 m/s und die Fußgehenden mit 1,0 m/s. Dadurch ergeben sich mit der separaten Radfahrsignalisierung die erwähnten Spielräume innerhalb der Steuerung.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Dr.-Ing. Gregor Bonin, Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter


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