Verschmutzung des Gladbachs in Mönchengladbach-Lürrip

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Anfrage von Hajo Siemes an Dr.-Ing. Gregor Bonin (Technischer Beigeordneter) am 29.02.2016

Sehr geehrter Herr Dr. Bonin,

namens der Grünen in Mönchengladbach wende ich mich an Sie in Ihrer Funktion als Umweltdezernent der Stadt Mönchengladbach wegen der erneuten Verschmutzung von städtischen Gewässern. Wie auch den Medien zu entnehmen war, wurde am 25.02.2016 in Lürrip auf dem Gladbach von aufmerksamen Bürgern ein Ölfilm entdeckt. Verunreinigungen wie diese müssen aufwendig behoben werden und sind für die Stadt sehr teuer, da der Verursacher nur allzu selten ermittelt wird. Die Grünen in der BV Ost sind der Ansicht, dass konsequenter gegen die Verursacher von Umweltschäden vorgegangen werden muss, um ein Strafverfahren einzuleiten. Immerhin muss ja der Verursacher des Umweltfrevels die Kosten der Beseitigung tragen – wenn er denn ausfindig gemacht wird.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für die Grünen folgende Fragen:

• Konnte die am Donnerstag, 25.02.2016 entdeckte Verschmutzung im Gladbach durch einen Ölfilm vollkommen behoben werden?

• Wurden andere Gewässer beeinträchtigt?

• Verfügt die Stadt über ausreichend technische Voraussetzungen, um in dieser Angelegenheit die Ursachen und den Urheber ausfindig zu machen?

• Welche Untersuchungen wurden in dem vorliegendem Falle unternommen, um den Verursacher zu ermitteln?

• Konnte der Urheber der Verschmutzung ermittelt werden? Wenn ja, wurde ein Verfahren gegen den Verursacher eingeleitet; wenn nein, warum nicht?

Für eine zeitnahe Beantwortung dieser Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen

Hajo Siemes, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen

Antwort der Verwaltung vom 24.03.2016

Ihre Anfrage zur Verschmutzung des Gladbachs in Mönchengladbach-Lürrip

Sehr geehrter Herr Siemes,

in Ihrer Anfrage baten Sie um Beantwortung verschiedener Fragen zur Verschmutzung des Gladbachs. Hierzu möchte ich Folgendes erläutern:

Im Einzugsgebiet des Gladbachs befinden sich unter anderem die Stadtteile Stadtmitte, Waldhausen und Lürrip. Bedingt durch die Gebietsgröße, bestehend aus Straßen, Wohnbebauung und Gewerbeflächen, sind Verschmutzungen des Niederschlagswassers (z.B. durch Öl, Kühlschmiermittel, Ausschwemmungen aus kontaminierten Böden nach Starkniederschlägen oder auch durch ölähnliche Verfärbungen auf der Gewässeroberfläche, die auf gärendes oder faulendes Laub, bzw. die dabei austretenden ätherischen Laubinhaltstoffe zurückzuführen sind) wiederkehrende Ereignisse und führten z.B. im Jahr 2015 zu 10 Einsätzen der Rufbereitschaft Umwelt, davon 2 am Gladbach.

Bei Einsätzen der Rufbereitschaft informieren sich Polizei, Feuerwehr, örtliche Ordnungsbehörden und Umweltschutzbehörden grundsätzlich gegenseitig und unverzüglich über solche Schadens oder Gefahrenfälle, soweit sie in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffen sind. Die vorgenannten Beispiele für Verschmutzungen auf Gewässern mit großem Einzugsgebiet sind z.B. auch aus benachbarten Kreisen bekannt und insofern kein spezifisches Phänomen in Mönchengladbach. Insgesamt wurde die Rufbereitschaft Umwelt im Jahr 2015 zu 35 Schadens- oder Gefahrenfällen im Stadtgebiet Mönchengladbach gerufen, gegenüber 23 Einsätzen im Vorjahr.

Zur Frage 1: „Konnte die am Donnerstag, 25.02.2016 entdeckte Verschmutzung im Gladbach durch einen Ölfilm vollkommen behoben werden?“

Die einen Einsatz der Rufbereitschaft auslösende Alarmierung zum Schadensfall am 25.02.2016 erfolgte um 16:40 Uhr durch die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Mönchengladbach. Gegen 17:00 Uhr wurde die Unfallstelle durch den Einsatzleiter der Rufbereitschaft in Augenschein genommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Berufsfeuerwehr als Sofortmaßnahme bereits eine Ölsperre auf dem Gladbach im Mündungsbereich der Niers und auf der Niers selbst in Höhe der Neusser Straße errichtet. Die Ölverunreinigungen wurden sowohl von Seiten der Rufbereitschaft als auch von der Berufsfeuerwehr als gering eingestuft.

Bei der standardmäßigen Nachkontrolle am 26.02.2016 waren nur noch geringe Verunreinigungen im Bereich der Ölsperren feststellbar. Durch den Tagesdienst der Rufbereitschaft wurde entschieden, die vorhandenen Ölschlengel bis zum 29.02.2016 im Gladbach und in der Niers zu belassen, damit die verbliebenen Ölreste von den Ölschlengeln noch aufgenommen werden konnten. Nach einem erneuten Ortstermin am 29.02.2016 waren keinerlei Verunreinigungen mehr auf den Gewässern feststellbar. Die Feuerwehr (FW II) wurde durch den Tagesdienst der Rufbereitschaft gebeten, die kontaminierten Ölschlengel aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Zur Frage 2: „Wurden andere Gewässer beeinträchtigt?“

Auch die Niers war abschnittsweise verunreinigt. Daher wurde die Gewässerbereitschaft des Niersverbandes durch den Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt über den Schadensfall informiert.

Zur Frage 3: „Verfügt die Stadt über ausreichende technische Voraussetzungen, um in dieser Angelegenheit die Ursachen und den Urheber ausfindig zu machen?“

Sofern eine konkrete Einleitstelle des Schadens über einen Regenwasserkanal eindeutig ermittelt werden kann, wird unter Mitwirkung der NEW AG mittels Strang Verfolgung versucht, den Verursacher festzustellen. Dies gelingt in der Regel jedoch nicht, da die Verunreinigungen selten lang anhaltend sind, oft geringer Natur und insofern die Fahne der Verschmutzung nicht durchgehend zurückverfolgt werden kann.

Zur Frage 4: „Welche Untersuchungen wurden in dem vorliegenden Fall unternommen, um den Verursacher zu ermitteln?“

Nach Mitteilung der Berufsfeuerwehr ließ sich bei der Erstkontrolle eine Einleitstelle nicht ermitteln. Der Gladbach wurde daraufhin durch den Einsatzleiter der Rufbereitschaft nochmals fußläufig in Richtung Volksbadstraße kontrolliert. Dabei zeigten sich immer wieder kleinere Ölfahnen, die jedoch keiner konkreten Einleitstelle aus dem Regenwasserkanal zugeordnet werden konnten.

Zur Frage 5: „Konnte der Urheber der Verschmutzung ermittelt werden? Wenn ja, wurde ein Verfahren gegen den Verursacher eingeleitet; wenn nein, warum nicht?“

Da die Verunreinigungen keiner konkreten Einleitstelle aus dem Regenwasserkanal zugeordnet werden konnten, war auch eine Strangverfolgung unter Mitwirkung der NEW AG nicht möglich. Wird der Verursacher festgestellt, werden die entstandenen Kosten zur Regulierung des Schadereignisses in Rechnung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung
Dr.-Ing. Gregor Bonin, Technischer Beigeordneter

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