Städtische Beratungsstelle

Personen

Anfrage von Karl Sasserath im Hauptausschuss am 24.02.2016

Die städtische Betreuungsstelle ist für diejenigen zuständig, bei denen vom Familiengericht in Mönchengladbach und Rheydt eine Betreuung angeordnet worden ist, die nicht durch niedergelassene Beratungseinrichtungen wie Rechtsanwälte oder Betreuer betreut werden. Bis vor wenigen Jahren ist es so gewesen, dass in der städtischen Betreuungsstelle sechs Beschäftigte die Betreuungen wahrgenommen haben. Nach meinen Informationen sind dies inzwischen nur noch zwei Beschäftigte. Ich bitte um Beantwortung der Frage, ob sich auch die Zahl der Betreuten entsprechend reduziert hat. Falls die Zahl der Betreuten nicht gesunken sein sollte, bitte ich um Auskunft darüber, wann damit zu rechnen ist, dass die Zahl der Betreuer wieder dem Bedarf angepasst wird.

Antwort der Verwaltung vom 17.5.2016
Ihre Anfrage in der Sitzung des Hauptausschusses am 24.02.2016

Sehr geehrter Herr Sasserath,

in der o.g. Sitzung des Hauptausschusses haben Sie sich auf die in der letzten Zeit stark rückläufige Anzahl der Beschäftigten der städtischen Betreuungsstelle bezogen und um Auskunft darüber gebeten, wann damit zu rechnen sei, dass die Zahl der Betreuer wieder dem Bedarf angepasst werde.

Tatsächlich ist die Zahl der Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter in der Betreuungsstelle in der Vergangenheit durch das altersbedingte Ausscheiden von zuletzt 4 Beschäftigten auf die von Ihnen angesprochene Anzahl von 2 Kräften zurückgegangen.

Im Anschluss an eine Neuorganisation wurden die vakanten Stellen mit teilweise geänderten Aufgabeninhalten inzwischen erfolgreich ausgeschrieben. Jetzt steht das Personalauswahlverfahren unter Federführung des Fachbereiches Personal, Organisation und IT an, sodass hoffentlich in absehbarer Zeit eine Wiederbesetzung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners, Oberbürgermeister

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